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Standesvertretungen wollen bei der Politik Änderungen erreichen – KZBV und BZÄK stellen Hilfestellungen für die Praxis bereit

(c) PhotoSGH/Shutterstock.com

Tägliche Tests auch für Geimpfte und Genesene, ein Testkonzept für die Praxis und alle zwei Wochen eine Dokumentation an die zuständigen Ordnungsbehörden abliefern – das am 24. November 2021 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz lädt niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten neue und aus ihrer Sicht unsinnige Pflichten und erneut ein Mehr an Bürokratie auf. Ärzte- und Zahnärztevertreter kritisieren diese aus ihrer Sicht vielfach unsinnigen Regelungen und dringen bei der Politik gemeinsam auf Änderungen.

„Dieses Gesetz, das mit den Stimmen der „Ampel-Koalition“ beschlossen wurde, beinhaltet leider auch massive Verschärfungen der Regeln für die Zahnarztpraxen. Wir werden gemeinsam mit den Bundesorganisationen alles tun, um diese unsinnige Regelung wieder rückgängig zu machen“, schreiben Christian Berger, Dr. Rüdiger Schott und Dr. Manfred Kinner, die Spitzen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und der Bayerischen Landeszahnärztekammer, an die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern. In dem von ADP-Medien veröffentlichten Schreiben heißt es weiter: „Wir wurden von dieser Gesetzesänderung so wie alle anderen Akteure im Gesundheitswesen völlig überrascht. Sie ist absurd, realitätsfern und in Zahnarztpraxen in keinster Weise zielführend.“

Kurzfristig eingefügte Änderungen im Gesetz

Ähnliche Reaktionen kommen auch von anderen Kammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Offensichtlich sind die Körperschaften und politischen Organisationen der Mediziner von diesen Änderungen tatsächlich überrascht worden – sie sollen, so heißt es, noch kurz vor der finalen Abstimmung des Gesetzes im Deutschen Bundestag aus Kreisen der Ampel-Parteien gefordert und eingebracht worden sein. Auch mit dem Thema befasste Juristen hatten diese Verschärfungen für Gesundheitseinrichtungen, wie sie dann am 23. November 2021 im Gesetzestext bei Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu finden waren, nicht direkt im Blick.

„Ich hatte den Gesetzentwurf natürlich auf dem Schirm, weil daraus immer auch datenschutzrechtliche Konsequenzen für Arzt- und Zahnarztpraxen resultieren. Bei Durchsicht des finalen Gesetzestextes waren dann diese Verschärfungen der Test- und Dokumentationspflichten für alle Gesundheitseinrichtungen zu finden. Nicht nur die täglichen Tests für alle, auch deren datenschutzrechtlich saubere Dokumentation, die Berichtspflicht an die Behörden und nicht zuletzt das Erstellen eines Testkonzepts für die Praxis werden Praxisinhaberinnen und -inhaber belasten und vor Probleme stellen. Und das in einer Zeit, in der die Praxen voll sind und viele Ärzte jetzt auch am Samstag und Sonntag arbeiten, um möglichst viele Menschen impfen zu können“, so Dr. Robert Kazemi, Rechtsanwalt aus Bonn. Problematisch seien auch die Regelungen zu Besuchern, gerade bei Kindern. Nach Veröffentlichung eines ersten Beitrags zu den neuen Anforderungen hätten ihn vor allem Kinderärzte und Kinderzahnärzte angerufen, was sie denn jetzt machen sollten, wenn Kinder in Begleitung nicht getesteter Eltern kommen.

Das kommentieren auch die Spitzen der bayerischen Zahnärzteschaft in ihrem Brief an die Kollegen: „Die o.g. Testpflicht gilt zudem für alle Personen, die eine Zahnarztpraxis betreten. Also auch für Begleitpersonen von Patienten, Handwerker, Reinigungskräfte oder Lieferanten. Einzige Ausnahme sind und bleiben die Patienten. Ungeimpfte und ungetestete Personen haben weiterhin Zugang zu einer ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung. Ungeimpfte und Ungetestete dürfen also nur noch von Getesteten behandelt werden. Dies zeigt die absolute Unsinnigkeit des neuen Infektionsschutzgesetzes. Statt ‚3G‘ für Patienten haben wir jetzt ‚2G plus‘ für Zahnärzte und ZFA. Auch so kann man die Gesellschaft spalten.“

Bundesärztekammer schreibt an Spahn

Die Bundesärztekammer hat bereits an den Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn geschrieben, die Testpflicht für die Geimpften umgehend zurückzunehmen. Das berichtet der Ärztenachrichtendienst, der auch das Schreiben veröffentlicht hat. „Mit größter Verwunderung haben wir gestern die Verordnung zur Testung des Praxispersonals zur Kenntnis nehmen müssen, die sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergibt. Es ist völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum 3-fach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen.“

Zudem müssten dann noch die Ergebnisse an völlig überlastete Gesundheitsämter gemeldet werden. „Hinweisen müssen wir außerdem darauf, dass hierfür nicht ausreichend Testmaterial zur Verfügung stehen wird.“ „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit ihren Teams am Limit, lassen sich von unbelehrbar Ungeimpften beschimpfen und halten – nebenbei – die Versorgung aufrecht. Was passiert, wenn diese Berufsgruppen nun aufgeben?“, fragt das BÄK-Präsidium. Spahn sei daher im Namen aller Ärzte aufgefordert, sich dringend für eine Änderung des Paragrafen 28 b Abs. 2 IfSG einzusetzen, so der änd.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg informierte ihre Mitglieder, dass das Landesministerium bereits tätig geworden sei. „Wir sind uns alle einig, dass die Maßnahmen im Praxisalltag nicht umsetzbar und mit erheblichen Kosten verbunden sind. Aus diesem Grund ist die Kammer bereits tätig geworden und hat sich in deutlicher Form an das baden-württembergische Sozialministerium gewandt. Das Ministerium teilte uns daraufhin mit, dass die Regelungen im Infektionsschutzgesetz in Schärfe und Umfang so nicht gewollt waren und die Landesregierung sich bereits auf Bundesebene für eine Klarstellung und Entschärfung der umstrittenen Regelungen eingesetzt hat.“

Tests werden knapp

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte die überstürzte Einführung dieser Regelungen. Sie wies zudem darauf hin, dass es zu einer Knappheit bei den benötigten Tests kommen werde. Auch müsse dringend geprüft werden, ob dreimal geimpfte Personen wirklich täglich getestet werden müssten. Zur Testknappheit rät die KVB: „Die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten führen offenbar bereits zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests. Angesichts dessen und der ab morgen geltenden täglichen Testpflicht auch für Praxen weist die KBV darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.“

KZBV und BZÄK wollen Hilfen für die Praxen bereitstellen

Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer werden beim Gesundheitsminister und den Parteien der wohl neuen Ampelkoalition auf Änderungen des Gesetzes dringen, wie es heißt. Zudem haben sie angekündigt, rasch Informationen und Musterformulare für die Praxen bereitzustellen. Die Bundeszahnärztekammer hat Musterformulare und FAQ auf ihrer Internetseite eingestellt. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die Informationen online gestellt. Ob man derzeit in der Phase der Regierungsbildung allerdings in der Politik durchdringen werde, bleibe abzuwarten, so ein Standespolitiker.

Die neuen Regelungen werden auch Thema auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sein, die am 24. und 25. November 2021 in Düsseldorf stattfindet und um 13 Uhr begonnen hat. (Bericht folgt)

Dr. Marion Marschall, Berlin

aktualisiert am 24. November 2011 um 13.30 Uhr und 13.50 Uhr um die Meldung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und den LInk zu den Informationen der BZÄK. - Red.

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