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„Rechtssicherheit für alle Praxen“ – Bundeszahnärztekammer begrüßt das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

(c) jiris/Shutterstock.com

Zahnärztinnen und Zahnärzte können seit 7. Mai 2021 das Jugendamt einschalten, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz räumt ihnen entsprechende Meldebefugnisse ein.

Zahnärztinnen und Zahnärzten kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu, denn Verletzungen im Bereich von Mund, Kiefer und Gesicht gehören zu den häufigsten Folgen häuslicher Gewalt, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Auch Vernachlässigung und eine Kindeswohlgefährdung lassen sich häufig im Mundbereich, zum Beispiel am Mundhygienezustand, ablesen. Zahnarztpraxen werden oft als erste aufgesucht, weil Schäden im Kiefer- und Zahnbereich häufig unbehandelt nicht ausheilen. Deshalb begrüßt die BZÄK das am 7. Mai 2021 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“, das nun die Rolle der Zahnmedizin deutlich herausstellt.

Rechtliche Grundlagen weiterentwickelt

Das Gesetz soll die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) von 2012 geschaffenen rechtlichen Grundlagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen weiterentwickeln. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde Ärztinnen und Ärzten als Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit eingeräumt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren und diesem die für ein Tätigwerden erforderlichen Daten mitzuteilen.

BZÄK hatte besondere Rolle der Zahnärzte dargelegt

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK
BZÄK/Lopata
„Ab heute werden auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte hinsichtlich der Meldebefugnisse berücksichtigt und können das Jugendamt einschalten, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes.

„Die BZÄK hatte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bedeutung der Zahnmedizin in diesem Bereich und die bereits bestehenden Strukturen dargelegt. Denn der Zahnärzteschaft kommt eine entscheidende Rolle beim Erkennen, Dokumentieren und Melden von Anhaltspunkten für eine Vernachlässigung beziehungsweise Kindeswohlgefährdung als auch von häuslicher Gewalt zu. Und: Die Zahnärzteschaft ist auf diesem Gebiet bereits seit Jahren aktiv. Es freut uns, dass diese Argumente angenommen wurden. Damit besteht Rechtssicherheit für alle Praxen.“

BZÄK stellt Informationen und Unterlagen für die Praxis bereit

Die Bundeszahnärztekammer informiert auf ihrer Website Praxen über den Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt. Neben Hinweisen zum Umgang mit betroffenen Patienten sind auch juristische Einordnungen und verschiedene Unterlagen, die Dokumentation betreffend, (zum Beispiel ein Dokumentationsbogen und ein Ablaufdiagramm für die Zahnarztpraxis) dort eingestellt.

Weitere Informationen und Hinweise zum Umgang mit einem Verdacht auf Gewalt gegen Kinder/Kindesmissbrauch/Kindeswohlgefährdung gibt der Leiter der Berliner Kinderschutzambulanz der DRK Kliniken Westend, Oliver Berthold, im Video-Interview für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Quelle: BZÄK Praxisführung Patientenkommunikation med.dent.magazin Team Politik Praxis Nachrichten

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