Seit Oktober 2020 können Schülerinnen, Schüler und Studierende in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über den neuen digitalen Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Jetzt kommen weitere Bundesländer hinzu.
Bereits verfügbar ist der Online-Antrag auch in Hamburg, im Mai kommen mit Brandenburg, Thüringen und Saarland drei weitere Länder hinzu. In allen übrigen Ländern wird „BAföG Digital“ sukzessive bis zum Sommer eingeführt, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Seit dem Start wurden das neue Tool bereits für 22.000 Anträge genutzt, nun geht das Pilotverfahren in den Realbetrieb über. „BAföG Digital“ wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt. Alle 16 Länder haben die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mittlerweile unterzeichnet. Damit sei die weitere Entwicklung und der Betrieb des Antragsassistenten bis 2023 durch Mittel aus dem OZG-Konjunkturpaket sichergestellt.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, erklärte, vielen jungen Menschen gebe das BAföG die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. „Damit sichert das BAföG gerade jetzt, in der aufgrund der Pandemie angespannten Wirtschaftslage, vielen jungen Menschen verlässlich den Zugang zu Bildung.“ Sie freue sich deshalb, dass man mit „BAföG Digital“ den Zugang zu dieser wichtigen Leistung konsequent weiter vereinfachen könne.
„BAföG Digital“ – Hintergrund
Bund und Länder haben im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam den einheitlichen und nutzerfreundlichen Online-Antragsassistenten „BAföG Digital“ entwickelt. Federführend an der Entwicklung beteiligt waren das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Land Sachsen-Anhalt.
Ein Land entwickelt, alle steigen ein
Der Betrieb und die Fortentwicklung des Antragsassistenten werden durch Mittel aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung bis Ende 2022 finanziert. Die Länder werden gezielt entlastet und die Leistung nach dem Prinzip „Einer für Alle“ flächendeckend verfügbar gemacht. „Einer für Alle“ bedeutet, dass ein Land eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Diese können den Antrag so nahezu reibungslos übernehmen. Das Projekt ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen. Ziel ist es unter anderem, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline.
Antrag vollständig online stellen
Insbesondere für priorisierte Leistungen mit hohen Fallzahlen werden deutlich vereinfachte und intuitiv bedienbare digitale Antragsprozesse geschaffen, die die Online-Nutzungsraten dieser Leistungen signifikant erhöhen sollen. Für das BAföG bedeutet das: Schülerinnen, Schüler und Studierende sollen den BAföG-Antrag vollständig online durchführen können. Mit dem Antragsassistenten „BAföG Digital“ wird die bereits seit 2016 mögliche digitale Antragstellung deutlich verbessert und vereinheitlicht. Am Test waren Antragsteller, Eltern und die Bearbeiter der Studierendenwerke etc. beteiligt.
Übersichtlich und datensparsam gestaltet
Der digitale BAföG-Antrag ist besonders übersichtlich und datensparsam gestaltet. Über den Konfigurator werden mit einfachen und verständlichen Fragen alle relevanten Formblätter zu einem Antrag zusammengefügt. Ein dynamisches Formular ermöglicht es, dass Antragsteller nur relevante Fragen beantworten müssen. Zudem unterstützen bürgerfreundliche Hilfetexte die Antragstellung. Nachweise können während des Antragsprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können zudem den Status ihres Antrags online nachverfolgen.
Responsiv über jedes Endgerät zu bedienen
Der Antrag wurde in einem responsiven Design gestaltet, so dass er über jedes Endgerät genutzt werden kann. Des Weiteren stellt „BAföG Digital“ über die Nutzung des Nutzerkontos Bund des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Antragstellenden sicher. Durch die Authentifizierung mit der Online-Funktion des Personalausweises wird die höchste Sicherheitsstufe geboten.
Geld aus dem Corona-Konjunkturpaket
Aus dem Corona-Konjunkturpaket stellt der Bund bis Ende 2022 zusätzliche Finanzmittel für die Weiterentwicklung und flächendeckende Verfügbarkeit von „BAföG Digital“ bereit. Damit werden die Länder gezielt entlastet. Die beteiligten Länder teilen sich ab 2023 die Kosten, um den Dienst zu betreiben und weiterzuentwickeln.