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Infofilm speziell für Zahnarztpraxen zeigt, wie es in der Praxis funktioniert

Ein Animationsfilm der KZBV erklärt das Vorgehen beim E-Rezept in der Zahnarztpraxis.

(c) KZBV/Screenshot Quintessence News

Das E-Rezept befindet sich zwar noch in der verlängerten Testphase, aber die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) will Zahnarztpraxen rechtzeitig auf die neue TI-Anwendung vorbereiten. Wie das E-Rezept funktioniert, erklärt jetzt auch ein Film.

Die KZBV hat diesen Informationsfilm produziert, der auf die besonderen Belange der Zahnärzte und Praxen abstellt. Der Clip erläutert in knapp drei Minuten anschaulich und allgemeinverständlich Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung E-Rezept. Zudem illustriert er konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.

E-Rezept noch in der verlängerten Testphase

Ursprünglich sollte das E-Rezept schon zum Januar 2022 eingeführt werden. Aufgrund der noch unzureichenden Testlage und entsprechender Proteste aus der Ärzteschaft war die Testphase allerdings vom Bundesgesundheitsministerium Ende 2021 verlängert und die verpflichtende Anwendung auf einen noch nicht benannten Zeitpunkt verschoben worden. Ziel ist es, möglichst viele Testanwender einzubeziehen. Daher können bereits heute Zahnarztpraxen das E-Rezept im Rahmen der verlängerten Testphase erproben und erste Erfahrungen sammeln – „und viele beteiligen sich aktiv. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die zuvor vereinbarten Qualitätskriterien, vor allem mindestens 30.000 abgerechnete E-Rezepte, erreicht worden sind. Dann kommt das E-Rezept - nach dem Willen des Gesetzgebers – in einem schrittweisen Rollout als Pflichtanwendung in die Versorgung und ersetzt das herkömmliche Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden“, so die KZBV.

Technischer Ablauf mit und ohne App

Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Praxis als Ausdruck erhalten möchten.

Noch mehr Informationsmaterialen der KZBV zur TI

Neben mehreren Erklärfilmen zur TI hat die KZBV eine Serie von kostenfreien Leitfäden, Flyern und Broschüren aufgelegt, die Zahnarztpraxen und Patienten den Umgang mit Deutschlands größtem Gesundheitsnetzwerk erleichtern sollen. Dazu zählen – neben einem Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Zudem können Informationen zu den Themen Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile, Komfortsignatur, elektronische Patientenakte sowie Datenschutz und Datensicherheit verfügbar. Sämtliche Publikationen sind als PDF-Dateien auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Quelle: KZBV Telematikinfrastruktur Team Praxis

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