0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1239 Aufrufe

Bundessozialgericht sieht Datensicherheit hinreichend gewährleistet

(c) Bundessozialgericht/Dirk Felmeden

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 20. Januar 2021 entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) verlangen können (Az.: B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R). Um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der eGK nachweisen.

Die Kläger hatten in zwei Verfahren gegen Krankenkassen (Barmer und AOK Nordwest) geltend gemacht, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf, sensible Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Das Bundessozialgericht ist dem nicht gefolgt.

Versicherungsnachweis und Authentifizierung

Die eGK ist mit einem Lichtbild versehen sowie einem „Chip“. Dieser enthält verschiedene Versichertendaten, wie Name, Anschrift, Versichertenstatus und Krankenversicherungsnummer als Pflichtangaben. Diese Daten werden bei Arztbesuchen online mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. Dafür wird die sogenannte Telematikinfrastruktur genutzt, die die Akteure der GKV vernetzt. Die eGK dient auch als „Schlüssel“ für die Authentifizierung beim Zugang zur Telematikinfrastruktur, etwa zur elektronischen Patientenakte.

Richter sehen Datensicherheit gewährleistet

Die Vorschriften über die eGK stehen mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Einklang, heißt es in der Pressemeldung des BSG zum Urteil. Der Gesetzgeber wolle mit der eGK, soweit es um die Pflichtangaben geht, den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern und die Abrechnung von Leistungen der Ärzte erleichtern. Er verfolge damit legitime Ziele. „Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist gewahrt. Der Gesetzgeber hat ein umfangreiches Netz an Regelungen erstellt, das die Datensicherheit hinreichend gewährleistet. Er hat dort Regelungen regelmäßig nachgeschärft, wo Sicherheitsaspekte dies erforderlich gemacht haben“, heißt es weiter.

Viele Anwendungen freiwillig

Zudem seien viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur, zum Beispiel die Patientenakte, freiwillig. Die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung der eGK verletzen weder Grundrechte des Grundgesetzes noch der Europäischen Grundrechtecharta, so die Kasseler Richter.

Die Kläger waren in den Vorinstanzen mit ihren Klagen gescheitert und hatten Revision beim Bundessozialgericht beantragt. Weitere Informationen zu den beiden jetzt entschiedenen Fällen auf der Internetseite des Bundessozialgerichts.


Titelbild: Bundessozialgericht in Kassel
Quelle: Bundessozialgericht Telematikinfrastruktur Praxis Team Bunte Welt Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
14. Nov. 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov. 2024

„Die Bilanz der Ampel-Koalition ist mehr als dürftig“

Ärzte- und Zahnärzteschaft schauen skeptisch auf Ampel-Bilanz im Gesundheitsbereich und erwarten Stillstand bei Gesetzgebungsverfahren
7. Nov. 2024

Specht-Riemenschneider: „Datenschutz von vornherein mitdenken“

Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Kassel befasst sich mit Datenschutz und beschließt einstimmig Resolution zur Reform des Gesundheitswesens
29. Okt. 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
7. Okt. 2024

Der ePA bei allen Bedenken eine Chance geben

Bedenken gegen unkontrollierbaren Datenabfluss ernst nehmen – der Kommentar von Dr. Marion Marschall
7. Okt. 2024

ePA: Produkt mit vielen Unbekannten

Kassenärzte bereiten auf ePA vor – Lauterbach hält vier Wochen Testphase für ausreichend – Bündnis startet „Widerspruchsgenerator“
7. Okt. 2024

Stets vornean mit CGM Z1.PRO

Die Praxissoftware von CGM Dentalsysteme hält Anwenderinnen und Anwender immer up to date
30. Sept. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2024