0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1872 Aufrufe

TI: Frist für Bestellung und Anbindung verlängert – Zahnärzte fordern weitere Verlängerung

Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt, wurde am 12. November 2018 die Medisign GmbH für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen an Zahnarztpraxen zugelassen. Nach der Bundesdruckerei und der Firma T-Systems International hat die KZBV mit medisign bis dato insgesamt drei Anbietern für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen die Zulassung erteilt.

Die Karten – Fachbezeichnung „Security Module Card Typ B“ (SMC-B) – werden auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt und dienen der gesicherten Anmeldung an die TI. Sie sind wichtiger Baustein für den gesetzlich vorgesehenen Aufbau des digitalen Gesundheitsnetzwerkes. Unternehmen, die in einem marktoffenen Zulassungsmodell weitere Ausweise anbieten möchten, erhalten bei der KZBV Informationen zum Ausgabeverfahren. Praxen können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen KZV beantragen.

TI: Fristverlängerung beschlossene Sache

Zudem hat der Deutsche Bundestag formal die Frist für die Installation der technischen Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) um sechs Monate verlängert. Nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) müssen Zahnarztpraxen die benötigten Geräte allerdings bis zum 31. März 2019 bestellen, um die gesetzlich ab dem 1. Januar 2019 vorgesehenen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent zu vermeiden. Die Bestellung muss bei der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachgewiesen werden. Bis zum 30. Juni 2019 muss dann das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis möglich sein. Sonst droht ab dem 1. Juli 2019 die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung.

Vertreterversammlung votiert für Fristverlängerung ohne Bedingungen

Erst vor wenigen Tagen hatte die Vertreterversammlung der KZBV in Frankfurt am Main das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, bei der Anbindung der Praxen an die TI die sanktionsbewährte Frist für die Umsetzung des VSDM zu verlängern. Zugleich hatte die VV sowie der gesamte Vorstand der KZBV an die Politik appelliert, dies jedoch nicht von Bedingungen wie der vorgezogenen Bestellfrist abhängig zu machen.

Hoher bürokratischer Aufwand


Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

„Allein der vorgeschriebene Nachweis der Praxen über die erfolgte Bestellung würde einen völlig inakzeptablen und überflüssigen Verwaltungsaufwand bei den KZVen generieren. Zudem müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte auch nach aktueller Rechtslage zum 1. Juli 2019 mit Sanktionen rechnen, wenn die Hersteller die Ausstattung trotz gültigen Vertrags nicht liefern können. Für mögliche weitere, fremdverschuldete Probleme und Verzögerungen bei der TI-Anbindung wollen wir aber natürlich nicht die Zeche zahlen! Die Politik ist also weiterhin gefragt, hier nachzubessern.“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Eine weitere Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2019 ist nach Ansicht des Vorstandes und nach dem Votum der VV-Delegierten unabdingbar, um den ursprünglich im E-Health-Gesetz vorgesehenen Ausstattungszeitraum für die TI wiederherzustellen. Bis Ende Oktober 2018 waren etwa 11.000 von insgesamt 44.000 Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen.

Titelbild: SMC-B-Karte (Foto: Medisign)
Quelle: KZBV Telematikinfrastruktur Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
26. März 2025

Zahnärzteschaft frühzeitig auf die ePA vorbereiten

Dentalsoftware-Anbieter beim Start der ‚ePA für alle‘ dabei – Lösungen für Zahnärzte voranbringen
17. Feb. 2025

Bundesweiter Start der ePA laut BMG frühestens im April

Kassen melden, dass für alle Versicherten eine ePA angelegt worden sei – Praxen erst mit offiziellem Rollout zum Befüllen verpflichtet
10. Feb. 2025

Umfrage unter Ärzten: „Fix ein Fax“ soll bleiben

„änd“-Umfrage: Abschied vom Fax für Praxen in Deutschland trotz Datenschutzbedenken nicht vorstellbar – in Österreich seit Januar 2025 verboten
10. Feb. 2025

eLABZ: Keine Pflicht zur Anbindung für Labore

Vorteile der sicheren und unabhängigen Kommunikation zwischen Zahnarztpraxis und Labor sollen überzeugen
31. Jan. 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2025
20. Jan. 2025

Start der ePA zunächst nur in ausgewählten Testpraxen

Neues Problem mit Cyberangriff auf eHBA-Anbieter D-Trust – vor Rollout sollen Sicherheitsprobleme ausgeräumt sein
20. Jan. 2025

eLABZ: Erster Datenaustausch erfolgreich umgesetzt

Software Service Stadermann und Dampsoft ebnen den Weg zur digitalen Vernetzung von Dentallaboren und Zahnarztpraxen
8. Jan. 2025

„ePA für alle“: Digitalisierungsdebakel verhindern

Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen aus Nordrhein-Westfalen kritisieren Sicherheitslücken und überhastete Umsetzung