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Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts – so funktioniert die digitale Verordnung mit CGM Z1.Pro

(c) LeoWolfert/Shutterstock.com

Durch den Gesetzesentwurf zur ab dem 1. Januar 2024 deutschlandweiten Verpflichtung von Zahnarztpraxen zur Nutzung des E-Rezepts, kann davon ausgegangen werden, dass Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte mit Beginn des neuen Jahres apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen müssen.CGM Z1.Pro ist dentalen Teams hierfür ein verlässlicher Partner, so die CGM Dentalsysteme GmbH.

Z1.Pro-Vorlagen für regelmäßig verwendete Verordnungen

Und so geht’s: Das Ausfüllen des E-Rezepts mit CGM Z1.Pro erfolgt über die Freitextverordnung (bei der Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform sowie Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit anzugeben sind) oder über die Fertigarznei – hier können Dentalteams mit Z1.Pro-Vorlagen für regelmäßig verwendete Verordnungen erstellen.

Zertifizierte Arzneimitteldatenbank ifap praxisCenter

Da die Software für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen die ärztliche Abrechnung integriert hat, können diese die zertifizierte Arzneimitteldatenbank ifap praxisCenter einsetzen, welche konform zu den Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist und im zweiwöchentlichen Rhythmus aktualisiert wird.

Das CGM-Z1.Pro-System erkennt, ob es sich um ein Kassenrezept (also E-Rezept) oder beispielsweise um ein grünes Rezept handelt. Das E-Rezept kann im Anschluss signiert und an den Fachdienst gesendet und das grüne Rezept ausgedruckt werden. Sofern alle Daten erfasst worden sind, wird das E-Rezept mit Klick auf den Button „Versand“ erstellt.

Für die Signatur empfiehlt sich die Z1-Komfortsignatur

Das E-Rezept kann auch auf Wunsch nur signiert und zu einem späteren Zeitpunkt aus der Historie versendet werden – oder die Signatur und der Versand an den Fachdienstserver werden direkt vorgenommen. Für die Signatur empfiehlt sich die Z1-Komfortsignatur, bei der die Erstellung, die Signatur und der Versand direkt aus dem Behandlungszimmer erfolgen können. Mit Unterzeichnen werden die Informationen aus der Verordnung automatisch auf den Fachdienst-Server übertragen, sodass die Apotheke später die Daten dort direkt abrufen kann.

Patientinnen und Patienten können das E-Rezept entweder per Smartphone über eine sichere App oder seit dem 1. Juli 2023 auch über ihre Versichertenkarte (eGK) einlösen. Dazu müssen Patienten ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.

Detaillierte Informationen rund um das E-Rezept gibt auch das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle: CGM Telematikinfrastruktur Team Praxis

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