In einer kleinen Serie gibt das Softwareunternehmen CGM Antworten auf häufige Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) in Zahnarztpraxen. Im zweiten Beitrag geht es um das VSDM und die Möglichkeiten des Zahnarztes, E-Health-Anwendungen zu nutzen.
Was ist das VSDM?
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wird die erste online Anwendung der eGK. Ärzte sind spätestens ab dem 31.12.2018 dazu verpflichtet, online die Versichertenstammdaten auf der Karte zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Aktuell befinden sich folgende Informationen im VSDM:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Geschlecht
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
Welche E-Health-Anwendungen kann ich mit der TI nutzen?
Die Telematikinfrastruktur macht den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten intersektoralen Austausch – und somit für eine bessere Versorgung von Patienten. Die bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:
- Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
- Elektronischer Medikationsplan (BMP)
- Elektronischer Arztbrief
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Telemedizinische Anwendungen
- Elektronische Patientenakte
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der KBV.