Die bekannte BDIZ EDI-Tabelle ist in vielen Praxen im Einsatz. Die neueste Ausgabe zeigt anschaulich, dass inzwischen 101 Bema-Leistungen höher bewertet sind als die entsprechende GOZ-Leistung im 2,3-fachen Steigerungssatz. Jetzt gibt es für die Praxen eine weitere Tabelle als Hilfestellung für die GOZ-Abrechnung.
Als Ausweg aus dem Dilemma in der privatzahnärztlichen Abrechnung durch einen GOZ-Punktwert, den der Verordnungsgeber seit 65 Jahren nicht angehoben hat, gibt der BDIZ EDI mit der „ANALOG-Tabelle 2024“ eine erweiterte Hilfestellung zur Analogabrechnung zu weit mehr als 200 Leistungen und den dabei anzusetzenden Gebührenziffern. „Bisher gab kaum jemand konkrete Empfehlungen zu den bei der Analogabrechnung sinnvollerweise anzusetzenden Gebührenziffern. Diesen Schritt vollzieht der BDIZ EDI mit der ANALOG-Tabelle, die als Empfehlung dient. Der BDIZ EDI hat als Grundlage – wie in der BDIZ EDI-Tabelle 2024 – einen Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 390 Euro veranschlagt“, heißt es.
Klassiker BDIZ-EDI-Tabelle jedes Jahr neu
Der Klassiker, die BDIZ EDI-Tabelle mit allen zahnärztlichen Leistungen, wird seit 2005 von BDIZ EDI-Präsident Christian Berger jährlich überarbeitet neu aufgelegt und vergleicht seither alle Leistungen im Bema mit GOZ und GOÄ – seit einigen Jahren auch mit Zeitwerten für die einzelne Leistung. Die Tabelle zeige seit Jahren deutlich, dass die Schere immer weiter zuungunsten des betriebswirtschaftlichen Auskommens der Zahnarztpraxen aufgehe, so der BDIZ EDI.
„Wir müssen uns andere Lösungen suchen“
Christian Berger: „Auf politischer Ebene werden wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wenig bis nichts erreichen, das haben die vergangenen Jahrzehnte im Dialog beziehu8ngsweise in der Auseinandersetzung mit der Politik gezeigt. Wir müssen uns andere Lösungen suchen und sie tatsächlich nutzen – das Bundesverfassungsgericht hat uns dazu aufgefordert. Unsere Tabellen machen es möglich, Zahnmedizin nach State of the Art mit angemessenen Honoraren anzubieten. Für den Praxisalltag bieten sie eine schnelle Orientierung im Leistungsdschungel von Bema, GOZ und GOÄ“.
Leistungen, die in der veralteten GOZ nicht enthalten sind
Die Tabelle sei die neue Lösung des BDIZ EDI für Leistungen, die in der veralteten GOZ von 2012 nicht enthalten sind. Die Tabelle enthält konkrete Gebührenziffern und zusätzlich eine Liste mit Chairside-Leistungen, deren Abrechnung in den Praxen oftmals vernachlässigt wird. „Für den vermehrten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet“, sagt Christian Berger. In der neuen Tabelle 2024 werden erstmals alle Abrechnungsempfehlungen des BDIZ EDI zur Analogberechnung und alle derzeit empfohlenen Chairside-Leistungen abgebildet. Diese neue Tabelle bietet zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, welches Ziel die Analogberechnung hat, wie sie ausgeführt werden muss und welche Legitimation sie hat.
Jede Gebührenziffer ist in der Sache eine abstrakte Rechtsnorm, die Analogziffer im Ergebnis also auch – mit dem Unterschied, dass sie durch den Zahnarzt selbst geschaffen werden darf. Für die Frage nach dem Ob der Analogieberechnung weist der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 (Az.: III ZR 344/03) auf einen entscheidenden Punkt hin: „Dem Arzt kann nicht angesonnen werden, sich in Fällen, in denen die Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte wegen eines möglichen Regelungsdefizits Zweifel aufwirft, durch Abschluss einer Vereinbarung ein angemessenes Honorar zu sichern.“
Antworten auf das „Wie“
Die Frage nach dem „Wie“ werde in der Tabelle Schritt für Schritt erklärt, so der BDIZ EDI. Dies gelte insbesondere für die in den Gebührenordnungen bisher überhaupt nicht abgebildeten Aufklärungsleistungen, wie sie seit dem 26. Februar 2013 auch in den Paragrafen 630c und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten sind (Patientenrechtegesetz).
Im Abrechnungsteam des BDIZ EDI haben mitgearbeitet: Christian Berger, Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Kerstin Salhoff und ihre Mitarbeiterin Marina Böer. Die BDIZ EDI-Tabelle 2024 und ANALOG-Tabelle 2024 mit Chairside-Leistungen sind im Online-Shop des BDIZ EDI einzeln und als Set mit einem Preisvorteil erhältlich. Mitglieder erhalten je eine Tabelle kostenfrei zugesandt. Eine Leseprobe gibt es im Onlineshop des Verbands.
Weitere Informationen rund um die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen auch zu Analogleistungen gibt es auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer. Über den Umgang mit der aktuell gültigen, nicht mehr aktuellen GOZ und die Arbeit der Gremien der BZÄK sprach die Vizepräsidentin der BZÄK, Dr. Romy Ermler, auch im Interview mit Quintessence News.