0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2731 Aufrufe

BZÄK: EU begibt sich auf wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Pfade, die die Patientenversorgung gefährden könnten

(c) buritora/shutterstock.com

Ein aktuelles Verfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Neubewertung von Ethanol (umgangssprachlich Alkohol) könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken, informiert die Bundeszahnärztekammer in einer Pressemeldung vom 29. November. Das hätte weitreichende Folgen für Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Pflegeheime.

Als Konsequenz wäre die Verfügbarkeit und der Einsatz von Ethanol auf Grund der Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt oder sogar verboten. Dazu gehören zum Beispiel Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel. Eine im Raum stehende Einstufung als reproduktionstoxisch würde nach deutschem Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter nach sich ziehen. Das würde das Gesundheitswesen unmittelbar lahmlegen.

„Neue Posse aus Brüssel“

„Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Zahnärztetag als zentrales Thema den bürokratischen Irrsinn angeprangert, der wie Mehltau über den Praxen liegt und einen radikalen, echten Bürokratieabbau gefordert. Diese neue Posse aus Brüssel ist sinnbildlich für kontinuierliche bürokratische Übergriffigkeiten“, so Konstantin v. Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den Brüsseler Plänen.
Um eine gesicherte und hygienische medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können, muss eine Einstufung von Alkohol (Ethanol) als CMR-Substanz (cancerogen/mutagen/reproduktionstoxisch) dringend verhindert werden – darin sind sich die Beteiligten im deutschen Gesundheitssystem einig.

Eine entsprechende Einstufung wäre unverhältnismäßig und auch unsachgemäß, da sie allein durch Studien bezüglich einer (missbräuchlichen) oralen Aufnahme von Ethanol-Gemischen, also dem Alkoholtrinken, erfolgen würde. Das Trinken alkoholischer Getränke soll allerdings weiter erlaubt bleiben.

Ethanol bleibt unverzichtbar

„Ethanol ist in der Verwendung als Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukt wirksam, sicher und unverzichtbar. Zudem wäre der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus beziehungsweise im ambulanten Sektor, aber auch in Pandemiezeiten, nicht mehr gegeben. Mögliche Ausnahmeregelungen erscheinen vor dem regulatorischen und bürokratischen Aufwand wenig effektiv“, so von Laffert weiter.
„Mit dem wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Verbot von Ethanol würde sich die Versorgung verschlechtern und die Hygienekette löchrig werden. Bei Verwendung teurer Alternativen würden die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen. Nach dem zuletzt gestarteten Versuch der Hygienebehörden, hierzulande die sogenannte „abschließende Wischdesinfektion“ zu verbieten, ist das ein weiterer bürokratischer Knüppel, der den unter Personalmangel ächzenden Praxen zwischen die Beine geworfen wird. Wir appellieren an eine neue Bundesregierung, den bürokratischen Burnout in den Praxen endlich zu stoppen, um die Patientinnen und Patienten weiter auf gewohnt hohem Niveau behandeln zu können.“

Quelle: BZÄK Zahnmedizin Praxis Praxisführung Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
21. Feb. 2025

Antibiotikaverbrauch in Deutschland steigt

Anzahl der Verordnungen liegt erstmals wieder über dem Niveau vor der Pandemie
21. Feb. 2025

Modernes Design und klare Bereichsfarben

Lege Artis synchronisiert Print- und Digitalwelt – Wiedererkennung stärken, Orientierung vereinfachen
20. Feb. 2025

„Innovation ist Teil unserer DNA“

Interview mit Peter Malata, Eigentümer und Geschäftsführer der W&H-Gruppe
20. Feb. 2025

Praktisch, wirtschaftlich, einfach, sicher

Komet Dental präsentiert EnDrive, einen batteriebetriebenen Endo-Motor
19. Feb. 2025

Patientengerechte Erklärung des oralen Mikrobioms

ProDente: Viele Faktoren können das mikrobielle Gleichgewicht im Mund aus der Balance bringen
18. Feb. 2025

Blog zur IDS 2025 – Wegweiser, Menschen, Trends

Vom 25. bis 29. März 2025 trifft sich die internationale Dentalbranche in Köln zur 41. Internationalen Dental-Schau
18. Feb. 2025

Anfärbetabletten in der Mundhygiene von Kindern

Gemeinnützige Studienförderung des Vereins für Zahnhygiene e. V. geht in diesem Jahr nach Greifswald
17. Feb. 2025

Selbstadhäsive Komposite, KI, Cloud und 3D-Druck

Was zur IDS 2025 an Neuheiten und Entwicklungen erwartet wird