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Am 25. November ist internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

(c) sdecoret/123RF

Nicht immer sind die Folgen von Gewaltanwendung im häuslichen Umfeld offensichtlich. Während jeder ein blaues Auge, blutige Lippen oder ausgeschlagene Zähne eher mit der tätlichen Auseinandersetzung in Verbindung bringt, sind die Spuren der häuslichen Gewalt in vielen Fällen versteckter.

Oft sind Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams die einzigen Personen, denen die auf den ersten Blick kaum wahrnehmbaren Verletzungen im Gesicht, am Hals und im Mund auffallen. Zu diesen zählen kleinere Einblutungen der Augenbindehaut, kleine blaue Flecken am Hals oder an den Oberarmen oder – sehr typisch für Schläge auf den Obermund-Bereich – ein gerissenes Lippenbändchen. Der Zahnarzt wird auf diese Weise der erste und oft einzige Zeuge häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt ist kein Unterschichtenphänomen, sondern in allen sozialen Milieus anzutreffen. Da jede Patientin und jeder Patient betroffen sein kann, ist es umso wichtiger, Zahnärztinnen und Zahnärzte zu sensibilisieren auf die unscheinbaren Spuren der häuslichen Gewalt. Denn so selten sind die Fälle nicht: 2009 wurden allein in Hessen 7.541 Fälle von häuslicher Gewalt polizeilich gemeldet. Experten gehen von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus.

Dokumentation hält mehrere Optionen offen

Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Zahnärztinnen und Zahnärzte in diesem Bereich zu informieren und umfangreiches Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. „Für uns Zahnärzte lautet die Devise: Mit geschultem Auge die Spuren erkennen, die Patientinnen und Patienten behutsam darauf ansprechen, die Möglichkeit einer gerichtlich verwertbaren zahnärztlichen Dokumentation der Verletzungen erläutern und den Opfern bei weiteren Schritten behilflich sein“ kommentiert Dr. Antje-Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der LZKH. „Im Umgang mit Betroffenen, denen von den Angehörigen, Ehepartnern oder Lebensgefährten Gewalt angetan wurde, ist ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl erforderlich. Die zahnärztliche Dokumentation ist in diesen Fällen eine Maßnahme, die den Opfern mehrere Handlungsoptionen offenhält. Sie müssen nicht sofort Anzeige erstatten, haben aber bei wiederholten Übergriffen etwas gegen den Täter oder die Täterin in der Hand“.

Dokumentationsbögen, Checklisten, Infos und Wegweiser online

In Deutschland macht statistisch mehr als jede dritte Frau in ihrem Leben die Erfahrung von Gewalt am eigenen Körper. Die höchste Dunkelziffer wird im Bereich häuslicher Gewalt vermutet. Die LZKH stellt daher auf ihren Internetseiten umfangreiche Materialien, wie den Dokumentationsbogen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Checklisten und Wegweiser für betroffene Patientinnen bereit (www.lzkh.de Patienten/Informationen/Häusliche Gewalt). Die Landeszahnärztekammer Hessen appelliert an die von häuslicher Gewalt Betroffenen, Vertrauen zu ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zu haben.

Quelle: LZKH Zahnmedizin Patientenkommunikation Team Menschen

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