0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2901 Aufrufe

Wenn der Leistungstext den Passus „und Ähnliches“ enthält

(c) Andrey_Popov/shutterstock,com

Bei der Abrechnung der GOZ 2290 kommt die Frage auf, was sich hinter der Begrifflichkeit „Ähnlich“ verbirgt oder ob sie auch an mehreren Trennstellen berechnungsfähig ist. Zudem gibt es die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer mit dem zusätzlichen Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zur GOZ. Was sich daraus für die Abrechnung ergibt, hat die Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (DZR) für Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammengestellt.

Was ist die GOZ 2290?

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückenglieds oder Stegs oder Ähnliches.

Wann ist die GOZ 2290 berechnungsfähig?

Die GOZ 2290 ist gemäß der Leistungsbeschreibung berechnungsfähig für die Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone (verschraubt oder zementiert), eines Brückenankers (verschraubt oder zementiert), für das Abtrennen eines Brückengliedes oder Stegs. Der Leistungstext enthält aber auch den Passus ‚‚Ähnliches‘‘. Dies bedeutet, dass die Leistung auch für das Entfernen ähnlicher Leistungen berechnungsfähig ist, zum Beispiel Veneers, konfektionierte Kronen, definitiv zementierte Provisorien und Langzeitprovisorien, Mesokonstruktionen etc.

Eine gute Dokumentation in der Karteikarte ist wichtig

Die Berechnung erfolgt je entfernter Krone beziehungsweise je Trennstelle. Ist es erforderlich, im Rahmen der Entfernung einer Brücke die Brückenglieder abzutrennen, können sowohl die einzelnen Trennstellen als auch die eigentliche Entfernung des jeweiligen Brückenankers nach GOZ 2290 berechnet werden. Die Entfernung einer plastischen Füllung hingegen kann nicht nach GOZ 2290 berechnet werden – der Mehraufwand muss in den jeweiligen Steigerungsfaktor bei der zukünftigen Versorgung des Zahns einfließen. Auch für die Entfernung von Bögen in der Kieferorthopädie ist diese Leistung denkbar.

Was sagt die BZÄK zur GOZ 2290 (Stand 1.September 2023)?

„Unter dieser Leistungsnummer wird neben dem Entfernen von indirekt hergestellten, definitiven Versorgungen wie Einlagefüllungen, Kronen, Brückengliedern, Stegen oder Ähnlichem aus Zahnkavitäten, von präparierten Zahnstümpfen, von Implantaten auch das Trennen verblockter Konstruktionen oder/sowie das Entfernen von Wurzelstiftkappen, Mesostrukturen oder Aufbauelementen von Implantaten berechnet. Darunter fallen sowohl zementierte als auch adhäsiv befestigte Rekonstruktionen. Das Abtrennen von Brückengliedern, Stegen oder anderen Verbindungselementen ist ebenfalls von dieser Leistungsnummer erfasst. Bei verblockten Konstruktionen kann diese Leistungsnummer sowohl für das Durchtrennen der Verblockung als auch für die Entfernung der Rekonstruktion in Ansatz gebracht werden. Die Glättung von Trennstellen im Mund kann gesondert berechnet werden. Das Entfernen von Restaurationen aus plastischem Material ist nicht gesondert berechnungsfähig. Auch das Entfernen eines definitiv befestigten Provisoriums kann unter dieser Leistungsnummer berechnet werden. Bei separater Entfernung einer Rekonstruktion vor der Extraktion/Osteotomie eines Zahns/Implantats ist die Leistung ebenfalls berechnungsfähig.“

Beschluss des Beratungsforums Nr. 8

„Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß Paragraf 6 Absatz 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2300 (Entfernung eines Wurzelstiftes) für angemessen“ (Quelle: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf).

Zusätzlich wurde in die Kommentierung der BZÄK Folgendes aufgenommen: ‚‚… das Trennen verblockter Konstruktionen oder/sowie das Entfernen von Wurzelstiftkappen, Mesostrukturen oder Aufbauelementen von Implantaten berechnet.‘‘ Durch die Erweiterung des Kommentars hat die BZÄK für mehr Klarheit in der Abrechnung gesorgt.

Anja Pfaff, DZR Kompetenzcenter GOZ/GOÄ/BEMA

Quelle: DZR Prothetik Praxisführung Dokumentation Team Praxis

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
21. Nov. 2024

Starker Halt, starkes Lächeln

Oral-B Professional bricht das Tabu Haftcreme – neue Infoseite für zahnmedizinisches Fachpersonal
13. Nov. 2024

Der neue digitale Workflow für Totalprothesen

Kulzer: Pala Mill&Cast für die effiziente und präzise Totalprothesen-Herstellung – ab November 2024 erhältlich
24. Okt. 2024

Cloudbasiert Behandeln mit Cerec

Neue Termine der Cerec Masters Kurse im Herbst
23. Sept. 2024

So bleiben die „Dritten“ lange erhalten

Curaprox: Mundspülung und Reinigungsset für Zahnprothesen bekämpfen Bakterien, Viren und Pilze
10. Sept. 2024

„Feste dritte Zähne“ – ein patientenorientiertes Implantatkonzept

„Der schwierige Teil ist die prothetische Umsetzung“ – Dr. Wolfgang Bolz über das FDZ-Konzept, geeignete Implantatsysteme und die Ausbildung des Nachwuchses
3. Sept. 2024

Cerec-Tag 2024: Die „stille Revolution“ gestern und heute

Prof. Dr. Werner Mörmann resümiert digitale Zahnmedizin bei den Cerec Masters
22. Aug. 2024

Exocad veröffentlicht Inspira Denture Tooth Library

Neue Prothesenzahnbibliothek speziell für den digitalen Workflow
12. Aug. 2024

Chance auf Rehabilitation bei MKG-Versehrten verbessern

DGMKG: Erstattung bei Defektprothesen und Fluoridierungsschienen ist oft nur anteilig gegeben