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Stellungnahme zum IGES-Gutachten – KfO in die nächste DMS aufnehmen

Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) unterstützt die Forderung nach mehr Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie (KfO), weist jedoch Behauptungen zurück, dass der Nutzen kieferorthopädischer Therapien nicht belegt sei. Damit reagiert die Fachgesellschaft auf die Diskussion um den Nutzen der KFO, die durch das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten des IGES-Instituts in den Medien Anfang Januar ausgelöst wurde.

Beteiligung an der nächsten DMS als Ziel

Auch die IGES-Studie zeige, dass die Behandlung die Lebensqualität der Patienten verbessere. Die DGKFO verspreche sich Erkenntnisse über die langfristigen Wirkungen kieferorthopädischer Behandlung durch eine Beteiligung an der nächsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS), die routinemäßig vom Institut der Deutschen Zahnärzte erarbeitet wird.

Analyse des IGES-Gutachtens

Das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene IGES-Gutachten sollte auf Basis einer Analyse von Teilen der kieferorthopädischen Literatur aufzeigen, welche langfristigen Auswirkungen die wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungsarten auf die Mundgesundheit haben, wie hoch die Kosten sind, welche die GKV und Selbstzahler für diese Leistungen aufbringen, und welche Forschungsbedarfe bestehen, um Nutzen und Evidenz der Therapie festzustellen.

„Die Ergebnisse dieses Gutachtens zeigen hauptsächlich, dass die von den Autoren identifizierten und ausgewerteten Studien und Routinedaten zur Beantwortung der Frage nach den langfristigen Auswirkungen auf die Mundgesundheit – etwa Karies oder Zahnverlust – nur eingeschränkt oder nicht geeignet sind. Darum waren abschließende Einschätzungen nicht möglich. Gleichwohl betonen die Autoren, dass die Studien zeigen, dass die Lebensqualität der Patienten sich durch die Behandlung verbessert“, so die DGKFO.

Generelle Problematik klinischer Studien

Dass die langfristigen Auswirkungen der Behandlung auf die Mundgesundheit durch die Studien nicht belegt werden könne, liege nicht an einer schlechten Studienlage im Fach Kieferorthopädie, sondern an der generellen Problematik bestimmter klinischer Studien, bei denen wünschenswerte Endpunkte, die erst nach sehr vielen Jahren erfassbar wären, realistischerweise nicht erreicht werden könnten und daher Ersatzparameter ausgewertet werden müssten, so die DGKFO. „Darum können solche Untersuchungen kein maximales Evidenzniveau erreichen. Dies ist keine Besonderheit der Kieferorthopädie, sondern kommt in allen medizinischen und zahnmedizinischen Disziplinen vor.“

Verweis auf Positionspapier

Als Reaktion auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs vom April 2018, der das BMG veranlasst hatte, das IGES-Gutachten in Auftrag zu geben, hat die DGKFO bereits im Mai 2018 ein Positionspapier auf Basis der aktuellen, fachrelevanten Literatur verfasst. Dieses besitze auch jetzt noch volle Gültigkeit. „Dieses Positionspapier belegt auf der Basis der verfügbaren Literatur und der bisherigen klinischen Erfahrung, dass die Kieferorthopädie auf verschiedenen Ebenen, u.a. bei der Atmung, der Überwachung und Korrektur von Störungen der Gebissentwicklung, der Wiederherstellung der Kaueffizienz, der Korrektur von überzähligen bzw. fehlenden Zähnen sowie bei interdisziplinären Therapiepfaden einen unverzichtbaren Bestandteil der dentofazialen Diagnostik und Therapie darstellt“, so die DGKFO.

Als Beispiele für den Patientennutzen verweist die Gesellschaft auf verlagerte und damit kaufunktionell nicht nutzbare Zähne, die wieder in die Mundhöhle und den Zahnbogen eingestellt werden und somit lebenslang ihre Funktion erfüllen können. Wenn bleibende Zähne fehlten – Beispiel zwei –, lasse sich durch einen kieferorthopädischen Lückenschluss eine ansonsten notwendige prothetische Versorgung in bestimmten Fällen vermeiden. Die Liste des klinischen Nutzens für den Patienten ließe sich fortsetzen.

Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat aktuell angesichts der Debatte und teilweise falscher Interpretationen des Gutachtens der IGES Institut GmbH die Notwendigkeit kieferorthopädischer Maßnahmen ausdrücklich bestätigt. Die DGKFO e.V. schließe sich vollumfänglich dieser Richtigstellung des BMG zum Gutachten nach dessen falscher Interpretation an.

Qualitätsleitfaden erarbeitet

Die DGKFO e.V. fördere die Grundlagenforschung und klinische Forschung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie sowie der angrenzenden klinischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, der Wissenschaft und Praxis, Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie, heißt es. „Aufgrund dieses satzungsgemäßen Auftrags hat die DGKFO e.V. beispielsweise ihre Leitlinienarbeit in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde verstärkt. Zudem wurde ein Qualitätsleitfaden für die Kieferorthopädie erarbeitet, der demnächst im Heft 2/2019 der Fachzeitschrift ‚Journal of Orofacial Orthopedics‘ veröffentlicht wird. Bereits in ihrer Stellungnahme im Mai 2018 hat die DGKFO die Teilnahme an der aktuellen Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS VI) vorgeschlagen und die dafür erforderlichen Schritte in die Wege geleitet.“

Titelbild: J2R/Shutterstock.com
Reference: DGKFO e.V. Politik Kieferorthopädie

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