Wieder in Präsenz, wenn auch unter Hygieneauflagen und mit Gästen nur im Livestream: Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung kamen am 30. Juni und 1. Juli 2021 im traditionsreichen Kölner Gürzenich zur Sommer-VV zusammen. Im Fokus der Berichte, Diskussionen und Anträge standen die Corona-Pandemie, die zahlreichen Neuerungen von Pandemiepauschale bis PAR-Richtlinie und vor allem die Positionierung gegenüber der Politik für die nächste Legislaturperiode.
Zum Auftakt brachten das Grußwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die anschließende Diskussion neben vielen Dankesworten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit von beiden Seiten zwei wichtige Botschaften für die KZBV und die Zahnarztpraxen. Zum einen sagte Spahn zu, das Thema Evaluierung der Regelungen zu den von Fremdinvestoren betriebenen MVZ im Haus und an seine Nachfolge im Amt als weiteren Arbeitsauftrag zu übergeben.
Keine Sanktionierung, wenn Komponenten rechtzeitig bestellt
Zum zweiten erklärte er, dass die Sanktionierung der Praxen mit Honorarabzügen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte zum 1. Juli 2021 wie bei den Ärzten gehandhabt werden soll: Für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die zum 1. Juli 2021 noch nicht alle für die elektronische Patientenakte (ePA) erforderlichen Komponenten in der Praxis haben, gibt es keine Sanktionen – vorausgesetzt, sie haben die Komponenten rechtzeitig bestellt. „Da, wo es nicht an einem selbst lag, gibt es keine Sanktionen“, so Spahn. Er sei davon ausgegangen, dass die so mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffene Regelung auch der KZBV bereits zugegangen sei.
Umfangreiche Berichte aus der Arbeit der KZBV
Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, und die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer berichteten über die politische Lage, ihre Arbeit und die anstehenden Projekte und Aufgaben – angesichts der Fülle der Arbeitsthemen und parallel zu bearbeitenden Projekte in längeren Vorträgen. Die Themen PAR-Richtlinie, Corona-Pandemie, Pandemiezuschlag, Telematikinfrastruktur und Fremdinvestoren sowie die Bilanz der Arbeit in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode der Bundesregierung und der Ausblick auf die politischen Themen wie Bürgerversicherung bestimmten die Berichterstattung (die Berichte von Eßer und Pochhammer sind auch auf der KZBV-Website eingestellt).
Die Diskussion der Berichte und der vom Vorstand vorgelegten Anträge fiel vergleichsweise kurz aus. Vonseiten der Delegierten, unter ihnen der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader, wurde dem KZBV-Vorstand für die erreichten sehr guten und zum Teil unerwarteten – Stichwort Pandemiezuschlag – Ergebnisse für die Vertragszahnärzte immer wieder Lob und Dank ausgesprochen.
Erhöhter Informationsbedarf zur PAR-Richtlinie
Erhöhten Frage- und Redebedarf gab es bei der neuen PAR-Richtlinie, hier waren noch Unsicherheiten und Unklarheiten zu spüren, die zum Teil direkt aufgeklärt werden konnten. Martin Hendges kündigte an, in Kürze auf der Themenseite der KZBV dazu auch FAQ zu Auslegungsfragen für die Zahnärzte und KZVen zur Verfügung zu stellen. Zahnärzte sollten sich mit Fragen zudem direkt an ihre KZV und nicht an die KZBV wenden. Hendges und Eßer stellten auch noch einmal klar, dass es unbedingt gewünscht sei, die Zahl der PAR-Behandlungen mit der neuen Richtlinie zu steigern und so die „Volkskrankheit Parodontitis“ endlich grundlegend zu bekämpfen. Für die Jahre 2021 und 2022 seien diese (Antrags-)Leistungen nicht budgetiert, daher seien keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse zu befürchten. Für 2023 werde das Budget auf der Grundlage der Morbiditätsentwicklung 2022 verhandelt, die höheren Behandlungszahlen in der PAR würden damit in die Verhandlungen einfließen.
Klarstellendes zur Delegation
Aufgrund der Fragen zur Delegation von Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke an entsprechend qualifiziertes Personal sah sich Eßer zu einer längeren, klärenden Darlegung des Zahnheilkundegesetzes, der Verpflichtung des Zahnarztes zur persönlichen Leistungserbringung, des Delegationsrahmens und der Praxis der Delegation veranlasst. Das, was bislang bei korrekter Auslegung des Delegationsrahmens an Fachpersonal delegiert werden konnte, könne auch weiter delegiert werden. Die mitunter zu beobachtende Praxis einer nicht korrekten Delegation durch die Zahnärzte sei davon selbstverständlich nicht gedeckt.
Worte an die Mitarbeitenden
Er richtete auch mahnende Worte an die Mitarbeitenden: „Wenn Sie von Zahnärzten mit Leistungen beauftragt werden, dann sollten Sie sich vergewissern, dass es wirklich delegierbare Leistungen sind und dass Sie entsprechend dafür qualifiziert sind.“ Sonst könnten auch sie disziplinar- und zivilrechtlich belangt werden.
Politische Anträge und Agenda einstimmig verabschiedet
Alle politischen Anträge des Vorstands wurden ebenso wie der Antrag zur „Agenda Mundgesundheit 2021 – 2025“ einstimmig ohne Enthaltungen von den Delegierten verabschiedet. Sie sind auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht, dort wird in Kürze auch die Agenda eingestellt werden.
Mit der nötigen Mehrheit beschlossen wurden von den Delegierten auch Anträge zur Satzungsänderung, so zur rechtlichen Verlagerung des Hauptsitzes der KZBV von Köln nach Berlin zum 1. Juli 2023 und zur leichteren Umsetzung von Videokonferenzen und Versammlung bei entsprechenden Lagen wie einer Pandemie, inklusive der erforderlichen Änderung der Geschäftsordnung. Die Punkte Modernisierung des Zahnärztehauses in Köln und Personalangelegenheiten wurden ohne Gäste und Öffentlichkeit diskutiert.
Die Herbst-Vertreterversammlung der KZBV wird am 24. und 25. November 2021 in Düsseldorf stattfinden. (MM)
Mehr zur KZBV-VV
2. Bericht bei Quintessence News: „Tempo raus, Qualität rein“ bei der TI
„Agenda Mundgesundheit 2021–2025“ und Videostatements von Gesundheitspolitikern auf der Themenseite der KZBV
Aktualisiert am 6. Juli 2021 um die Verlinkungen zu weiteren Berichten und Informationen. -Red.