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Stark machen für den Erhalt sächsischer Zahnarztpraxen – Unterversorgung vermeiden

Für die KZV Sachsen wiedergewählt (von links): Dr. Thomas Breyer als Vorsitzender der Vertreterversammlung, Ass. jur. Meike Gorski-Goebel als stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Dr. Holger Weißig als Vorstandsvorsitzender.

(c) Fotos: KZV Sachsen/Collage Quintessence News

Am 30. November 2022 bestätigte die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) die bisherige standespolitische Arbeit: Dr. Holger Weißig (Gaußig) wurde in seinem Amt als Vorsitzender des Vorstands ebenso wiedergewählt wie Ass. jur. Meike Gorski-Goebel (Dresden) als stellvertretende Vorsitzende.

Dr. Thomas Breyer (Meißen, frisch wiedergewählter Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen) erhielt als Vorsitzender der Vertreterversammlung erneut das Vertrauen für die nächsten sechs Jahre.

Neuer Bereich Versorgungssicherheit

Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der sächsischen Patienten sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe der KZVS. Diese steht jedoch, so Dr. Weißig, mit der hohen Altersstruktur der sächsischen Zahnärzte und dem Mangel an jungen Nachwuchskräften in Sachsen in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen. „Mit dem neu geschaffenen Bereich Versorgungssicherheit haben wir in diesem Jahr den Weg bereitet, um gemeinsam mit allen Akteuren Konzepte zu entwickeln, damit eine Unterversorgung vermieden werden kann. Dies gilt besonders für die ländlichen Regionen. Unser Ziel ist es, dass Patienten auch zukünftig einen Zahnarzt in zumutbarer Entfernung möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können“, sagte der wiedergewählte Vorstandsvorsitzende.

Kritik an der Politik

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Meike Gorski-Goebel, ergänzt: „Wir werden uns weiterhin und verstärkt für die Belange der sächsischen Zahnarztpraxen einsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Politik die für den Berufsstand nötige Wertschätzung vermissen lässt. Anstelle anzuerkennen, dass die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie jederzeit gewährleistet war, erschwert der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Rahmenbedingungen in den Praxen weiter. Dieses Vorgehen wird letztlich zu Leistungskürzungen bei den Patienten führen müssen.“

Reference: Politik Menschen Nachrichten

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