In Nürnberg wurde am 4. April bei der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ein ordentliches Präsidium und ein ordentlicher Vorstand gewählt. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) sieht in der Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein wichtiges Signal zur Stärkung der Selbstverwaltung in der Pflege. Zugleich gratuliert die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte den neu gewählten Mitgliedern der Führungsgremien und bietet ihnen eine intensive Zusammenarbeit an, um die Pflegesituation im Freistaat zu verbessern.
Mit der Wahl der Führungsgremien schließt die VdPB ihre zweijährige Gründungsphase ab. „Wir sehen darin ein wichtiges Signal zur Stärkung der Selbstverwaltung, gratulieren dem neuen Präsidium und Vorstand herzlich und reichen den Beteiligten die Hand zur Zusammenarbeit“, sagte BLZK- Präsident Christian Berger in München. „Denn trotz grundlegender Erfolge in der präventiven Zahnheilkunde stehen wir bei der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen weiterhin vor großen Herausforderungen.“
Landesarbeitsgemeinschaft für Pflegebedürftige (LAGP)
Ziel der bayerischen Zahnärzte ist es, eine flächendeckende präventive und therapeutische Versorgung durch niedergelassene Zahnärzte sicherzustellen. Dazu planen die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft für Pflegebedürftige (LAGP). Eine enge Kooperation streben die zahnärztlichen Körperschaften mit der VdPB an. Berger: „Das schließt auch sämtliche Aspekte der Mundgesundheit im Rahmen der zukünftigen generalistischen Pflegeausbildung ein.“
Zusätzliche Mittel bereitstellen
„Gerade für Menschen, die sich nicht mehr selbstständig um ihre Mundgesundheit kümmern können, wollen wir die Versorgung koordinieren und die Mundgesundheitskompetenz von Angehörigen und Pflegenden fördern“, erklärt Berger. Gleichzeitig seien jedoch auch die Kranken- und Pflegekassen gefordert, zusätzliche Finanzmittel für die häufig erschwerte Behandlung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung stellen.