Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Das teilte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek Ende August mit.
„Viele Menschen in Deutschland leiden unter den direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie. Dazu zählen auch viele Studierende, die pandemiebedingt vor finanziellen Engpässen stehen – zum Beispiel, weil ihre Nebenjobs wegen der Pandemie gekündigt wurden oder weil ihre Eltern sie nicht mehr in gleichem Maße wie bisher unterstützen können. Um Härten für Studierende abzufedern, haben wir ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen zählt“, so Karliczek.
Studierendenwerke vor Ort im Einsatz
Das zweite Sicherungsnetz für nachweislich besonders bedürftige Studierende wurde im Juni gemeinsam mit den Studenten- und Studierendenwerken aufgespannt. „Allen Beteiligten in den Studierendenwerken vor Ort und ihrem Dachverband in Berlin bin ich für ihren großen Einsatz dankbar. Das gilt ganz besonders für die über 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Studierendenwerken vor Ort, dank derer die Zuschüsse rasch an die Betroffenen ausgezahlt werden. Es ist gelungen, innerhalb kurzer Zeit ein neues Antragssystem zu schaffen, viele Anträge bearbeitet, wo nötig Nachfragen gestellt und dann entschieden zu haben. Dieses große Engagement für die Studierenden in unserem Land verdient Dank und Anerkennung“, so die Ministerin. Fast 100.000 Anträge auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss waren bisher erfolgreich (Stand: 19. August 2020: rund 94.500) Die Studierenden konnten durchschnittlich mit 429 Euro unterstützt werden.
Auf Prüfungen konzentrieren können
Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. Jetzt habe man in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken vor Ort entschieden, die Überbrückungshilfe um einen weiteren Monat zu verlängern. Betroffene Studierende können den Zuschuss auch für den September bei ihrem Studierendenwerk vor Ort online beantragen. Dies solle Studierenden auch helfen, sich auf noch laufende oder nachgeholte Prüfungen des Sommersemesters konzentrieren zu können.