Die Bundesregierung will die elektronische Patientenakte (ePA) stufenweise einführen, die Patienten sollen zudem selbst entscheiden, ob sie die Akte nutzen möchten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor (BT-Drucksache 19/3528), die am 31. Juli 2018 vorgelegt wurde.
Bundesweit und sektorübergreifend
Die elektronischen Patientenakten sollen unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend bei allen Ärzten, Zahnärzten, den Krankenhäusern und in weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden können. Man gehe davon aus, dass die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) die Vorarbeiten zur Einführung der elektronischen Patientenakte planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen haben werde. Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten.
Kassenprojekte sollen Impulse geben
Die zuvor laufenden Projekte einzelner Kassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastruktur liefern. Versicherte sollen künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen, heißt es.
Gematik soll Kriterien festlegen
Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden durch die Gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der Gematik zur Interoperabilität beachtet würden.
Start mit Medikationsplan und Notfalldaten
Zur Einführung heißt es, die Bundesregierung gehe zurzeit bei ihren Planungen von folgenden Überlegungen aus: Die Einführung der elektronischen Patientenakte erfolgt stufenweise. In einer ersten Umsetzungsstufe sollen Daten bereitgestellt werden, die bereits mit den weiteren medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte strukturiert verfügbar gemacht werden, wie zum Beispiel die Notfalldaten oder Daten des Medikationsplans. Zusätzlich sollen auch Daten hinterlegt werden können, die aufgrund weiterer Anwendungen der Telematikinfrastruktur bereits strukturiert vorliegen, wie zum Beispiel Daten elektronischer Arztbriefe.
Technische Lösung zunächst im Fokus
„Die erste Umsetzungsstufe fokussiert insbesondere auf die Erstellung einer technischen Lösung, die einen Dokumentenaustausch zwischen Leistungserbringern und Versicherten ermöglicht. Dabei sollen Versicherte darin unterstützt werden, ihre medizinischen Daten sicher an einem Ort zu verwalten und diese ihren Leistungserbringern digital zur Verfügung zu stellen“, heißt es weiter. In weiteren Umsetzungsstufen sollen Komfort- und Leistungsfunktionen ergänzt und auch die sich aus dem Koalitionsvertrag und dem geplanten Digitalisierungsgesetz (zu dem es voraussichtlich nach der Sommerpause erste Informationen geben könnte) ergebenden Vorgaben berücksichtigt werden. Die Umsetzungsstufen würden den fachlichen und gesetzlichen Notwendigkeiten folgen.
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden, so die Bundesregierung.
Ähnliche Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, hatte Ende Juli bereits die Bundesregierung für ihr unstrukturiertes Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte kritisiert und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) endlich zum Handeln aufgefordert. Die Anfrage war von der Bundesregierung am 27. Juli 2018 beantwortet worden, die Antworten entsprechen in weiten Teilen denen zur Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Die FDP hatte auch nach der Finanzierung der ePA gefragt, dazu heißt es, „die Bundesregierung prüft, im Rahmen eines Digitalisierungsgesetzes auch Re- gelungen zur Finanzierung der elektronischen Patientenakte und zur Vergütung der Leistungserbringer zu schaffen.“