In den vergangenen Jahren sind schon erste, wichtige Schritte für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Hochbetagten, aber auch Menschen mit Behinderungen und erhöhtem Unterstützungsbedarf erfolgt. Aber es bleibt noch viel zu tun. Konkreter politischer Handlungsbedarf besteht zum Beispiel bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Für eine uneingeschränkte Partizipation hat die BZÄK Ende April 2022 Aufforderungen an die Gesundheitspolitik veröffentlicht, sich für die erforderlichen Lösungen einzusetzen:
- Versorgung in stationären Behinderteneinrichtungen: Immer wieder müssen Kooperationsverträge in Behinderteneinrichtungen abgelehnt werden, weil diese auf Pflegeeinrichtungen begrenzt sind. Hier ist eine Erweiterung auf Behinderteneinrichtungen sinnvoll.
- Medizinische Behandlungszentren und Sozialpädiatrische Zentren: Der Gesetzgeber hat für die medizinische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) geschaffen, für erwachsene Patientinnen und Patienten mit Behinderung Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB), in denen bislang keine Zahnmedizin stattfinden darf. Eine Weiterentwicklung ist erforderlich.
- Ambulant tätige Anästhesisten: Pflegebedürftige Ältere und Personen mit geistiger Behinderung benötigen häufig eine zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie. Es ist sehr schwierig, für diese oft in ambulanten OP-Zentren durchgeführten Behandlungen Anästhesisten zu gewinnen. Grund ist deren Budget-Deckel. Der Gesetzgeber muss diese Formen der Allgemeinanästhesie außerhalb der Gesamtvergütung einordnen.
- Schnittstelle Zahnmedizin und Krankenhaus: Bei vielen Patientinnen und Patienten mit Behinderung liegen große allgemeinmedizinische Beeinträchtigungen vor, so dass die zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie nur unter stationären Bedingungen möglich ist, ebenso bei Pflegebedürftigen und Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen. Die stationäre Versorgung hält jedoch keine gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vor. Es existieren weder passende DRGs noch die gesetzliche Möglichkeit, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte als Belegzahnärzte in Krankenhäusern tätig werden können. Eine Gesetzesänderung ist erforderlich.
- Vergütung von Leistungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Die ambulante zahnmedizinische Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Wachzustand ist sehr aufwendig, bindet viel Personal und Zeit. Dies wird nicht abgebildet.
- Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Die zahnärztliche und präventive Betreuung von Pflegebedürftigen und Personen mit Behinderung muss weiter intensiviert werden, da ihre Mundgesundheit signifikant schlechter ist als allgemein. Die Approbationsordnung Zahnmedizin und die Curricula könnten dies berücksichtigen. Weitere Schnittstellen wären akutgeriatrische Krankenhausstationen und die Entwicklung weitergehender Konzepte in der aufsuchenden Versorgung.