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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Dezember 2019

Chaos Computer Club deckt Schwachstellen in der TI auf

Die Gematik hat die Ausgabe aller Praxis- und Heilberufeausweise für die Nutzung der Telematikinfrastruktur am 27. Dezember 2019 gestoppt. Zuvor hatten Der Spiegel und der NDR berichtet, dass es den Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen war, solche Ausweise als Nichtmediziner zu erhalten, diese wurden sogar an Privatadressen geschickt. Auch eine elektronische Gesundheitskarte und einen Konnektor habe man sich beschaffen können. Berichtet worden war über diese und weitere Sicherheitslücken auf dem Chaos Communication Congress des CCC vom 27. bis 30. Dezember 2019 in Leipzig.

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer dankten den CCC-Experten für das Aufdecken der Schwachstellen. Aktuell werden keine Praxisausweise mehr verschickt. Die BÄK hat auch die auf den Ausweisen beruhenden Identifikationsverfahren Bankident und Kammerident ausgesetzt. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt, Spiegel online)

CompuGroup Medial SE kauft in Frankreich zu

Die CompuGroup Medical SE (CGM), Koblenz, übernimmt 100 Prozent der Epsilog SAS (EPSILOG) mit Sitz in Castries, Frankreich. Das teilte das Unternehmen am 27. Dezember 2019 mit. Das Hauptprodukt des französischen Unternehmens ist das im Bereich „Physiotherapeuten und ambulante Pflege“ in Frankreich führende Informationssystem VEGA. Damit stärke CompuGroup Medical seine Position in Frankreich und ergänzt dort sein Portfolio um neue Kundengruppen. Der vereinbarte Kaufpreis für die Transaktion beträgt 72 Millionen Euro und ist Gegenstand weiterer Anpassungen nach Closing. Im Jahr 2018 erzielte EPSILOG SAS mit 44.000 Kunden einen Umsatz von mehr als 14 Millionen Euro bei einem EBITDA von rund fünf Millionen Euro.


Frank Gotthardt, Vorstandsvorsitzender der CompuGroup Medical SE (Foto: Quintessence News)

„Die Produkte von EPSILOG passen perfekt zu unserem bestehenden Portfolio“, sagt Frank Gotthardt, Vorstandsvorsitzender der CompuGroup Medical SE. Der in Deutschland ansässige Konzern ist einer der weltweit führenden Anbieter von eHealth-Lösungen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass sowohl CGM-Kunden als auch EPSILOG-Kunden von dieser Transaktion durch die sich ergänzende Stärken und den Zugang zu neuen Partnern profitieren werden.“ Dr. Ralph Körfgen, Vorstand Arzt-, Zahnarzt- und Apothekeninformationssysteme, fügt hinzu: „Der Austausch – insbesondere auf der Basis von Digitalisierung – zwischen Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie der Austausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe untereinander gewinnt im französischen Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung.“ (Quelle: CGM)

Krankenkassen rechnen für 2019 mit Defizit

Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen für das Jahr 2019 mit einem Defizit in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Das sagte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, Ende Dezember der Redaktion der Funke Medien-Gruppe. Bereits zum 1. Halbjahr 2019 hatten die Kassen mehr ausgegeben als eingenommen, die Entwicklung setzte sich auch im 3. Quartal 2019 fort. Bundesgesundheitsminister Spahn verwies damals auf die nach wie vor hohen Rücklagen der meisten Kassen, die vielfach seit Jahren mit einem Plus arbeiten konnten.

Noch würden die Kassen für 2020 die Zusatzbeiträge in der Regel nicht erhöhen müssen, so Pfeiffer. Für 2021 sei das aber nicht mehr ausgeschlossen. Schon seit längerem kritisieren Kassenvertreter die Kostensteigerungen, die durch die vielen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre verursacht würden. Dies führe dazu, dass die Kassen trotz hoher Beitragseinnahmen dank der immer noch guten Konjunktur wegen der höheren Ausgaben eine negative Bilanz auswiesen. (Quelle: WAZ)

Aus BVA wird BAS

Das Bundesversicherungsamt in Bonn bekommt zum 1. Januar 2020 einen neuen Namen: Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS. Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“ Wirksam wird die Umbenennung durch die Veröffentlichung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt I Nr. 50.

Das BVA (zukünftig BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BVA (zukünftig BAS) wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung. (Quelle: BVA)

Test auf S. mutans und Lactobacillus unter neuem Namen

Über viele Jahre war ein Kariesrisiko-Test über Ivoclar Vivadent unter dem Namen CRT verfügbar. Das Unternehmen bietet diesen Test nicht mehr an. Er ist aber unter dem neuen Namen „KariesScreenTest“ weiter verfügbar (siehe auch „KariesScreenTest“ als Nachfolgeprodukt für CRT).

Der Praxistest beruht auf dem mikrobiologischen, hochselektiven Nachweis der kariesrelevanten Keime Streptococcus mutans und Lactobacillus aus Plaque oder Speichel. „Unsere größte Sorge war die durchgängige Verfügbarkeit des Testverfahrens für die über 1000 Nutzer-Praxen des Produkts allein in Deutschland“, so Dr. Lutz Laurisch. „Wir haben zusätzlich ein umfassendes, multimediales Informationspaket vorbereitet, welches wir unter der Seite www.KariesScreenTest.de allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen.“ Den Test gibt es ab sofort nur noch in Packungen mit zehn Dips, er kann ausschließlich bei Minilu oder van der Ven Dental bestellt werden. (Quelle: Dr. Laurisch/KariesScreenTest)

Barmer hält Beitragssatz stabil und bietet neuen Online-Service

Der Verwaltungsrat der Barmer hat am 18. Dezember 2019 in Berlin den Gesamthaushalt für das Jahr 2020 in Höhe von mehr als 41 Milliarden Euro verabschiedet. Das Gremium beschloss zudem, den Beitragssatz stabil bei 15,7 Prozent zu halten. „Dass es uns gelingt, trotz permanent steigender Leistungsausgaben zum vierten Mal in Folge mit einem stabilen Beitragssatz ins neue Jahr zu gehen, ist ein gutes Signal für unsere neun Millionen Versicherten. Solidität, Zuverlässigkeit und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis sind und bleiben unsere Markenzeichen“, so Bernd Heinemann, Verwaltungsratsvorsitzender der Barmer.

Im neuen Jahr werde die Barmer als erste Krankenkasse hierzulande ihren Versicherten zudem die Möglichkeit bieten, den Status ihrer Krankengeld-Bearbeitung jederzeit online nachzuverfolgen. Das entsprechende Pilotprojekt „BARMER-Kompass“ sei gerade in der Region Braunschweig gestartet. Heinemann: „Was bei Online-Käufen mittlerweile Standard ist, führen wir nun erstmals in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Mit der Übertragung etablierter Standards aus dem E-Commerce auf Krankenkassenprozesse untermauern wir unseren Anspruch als Innovationsführer im digitalen Gesundheitswesen.“ Weitere Prozesse, wie die Statusanzeige bei Anträgen auf Mutterschaftsgeld oder Hilfsmittel würden folgen. (Quelle: Barmer)

Neuer Flyer informiert über Wege in die Standespolitik

„Mitmachen! Mitgestalten! Mitentscheiden!“ – mit diesen Schlagworten soll der für die Standespolitik so wichtige Nachwuchs motiviert werden. Die Bundeszahnärztekammer hat einen Flyer erstellt, der den Weg in die zahnärztliche Standespolitik skizziert. Er benennt Gründe, sich zu engagieren, Aufwand und Kontaktstellen. Der Flyer steht auf der Internetseite der BZÄK neben anderen Informationen speziell für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Herunterladen zur Verfügung. (Quelle: BZÄK)

Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken

Eltern sollten ihre Kinder besser nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Darauf macht eine aktuelle Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer aufmerksam. Gegen den Botendienst von Kindern und Jugendlichen spricht einiges: „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er nur mit dessen Kind spricht? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten. Ein weiterer Punkt ,der gegen die Abgabe an Kinder und Jugendliche spricht, ist das Missbrauchsrisiko von Medikamenten.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur dann mit, wenn im Einzelfall nichts dagegenspricht. Diese Entscheidung hängt unter anderem vom Alter des Kindes, dem Arzneimittel und davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungsverordnung handelt oder ob es bereits bei einem Erstkontakt zum Patienten die Möglichkeit zur Information und Beratung gab. Wer seine Apotheke nicht selbst aufsuchen kann, kann nach einem Botendienst durch Mitarbeiter der Apotheke fragen. Im Jahr 2018 erbrachten Apotheken etwa 250.000 Botendienste. (Quelle: ABDA)

Henner Bunke im Vorstand der europäischen Zahnärztevereinigung

Die Delegierten des Council of European Dentists (CED), der europäischen Zahnärztevereinigung, haben am 22. November 2019in Brüssel den Präsidenten der Zahnärztekammer Niedersachsen, D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke, in den CED-Vorstand gewählt. Er gehört bereits der CED-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen an. Bunke möchte das Ansehen der Zahnmedizin als unabhängigen und qualitativ hochwertigen Beruf stärken.

Der CED ist der Dachverband aller europäischen Zahnärztinnen und Zahnärzte und setzt sich aus 32 nationalen Zahnarztverbänden aus 30 europäischen Ländern zusammen. Er vertritt die Interessen der über 340.000 praktizierenden Zahnärzte. (Quelle: BZÄK)

20 Jahre AS Akademie: Nachwuchs für die Selbstverwaltung

Seit 20 Jahren gibt es ein berufsbegleitendes Fortbildungsangebot für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an Berufspolitik und Selbstverwaltung interessiert sind. Am 07. Dezember feierten 22 Absolventinnen und Absolventen des 10. Studiengangs der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS) ihren erfolgreichen Abschluss und gleichzeitig das 20-jährige Akademie-Jubiläum.

Ab März 2020 startet der nächste, 11. Studiengang 2020/21. Es sind nur noch wenige Studienplätze frei, Bewerbungen noch möglich. Informationen unter: www.zahnaerzte-akademie-as.de. (Quelle: BZÄK)

Frauenlisten holen in Nordrhein 18, in Westfalen-Lippe sieben Sitze

Die neu aufgestellten Listen „Verband der Zahnärztinnen (VdZÄ)“ haben bei den Wahlen zu den Delegiertenversammlungen der Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe erfolgreich abgeschnitten. Bei den Wahlen in Nordrhein erreichten sie 18 Sitze, bei den Wahlen in Westfalen-Lippe sieben. „Der VdZÄ in Nordrhein ist besonders stolz auf das Ergebnis, weil es das Resultat einer einjährigen hervorragenden Verbandsarbeit des VdZÄ e. V. darstellt. Zudem hat der Verband der ZahnÄrztinnen/NR in der Kürze der Zeit eine beeindruckende Wahlkampagne sowie ein überzeugendes Wahlprogramm auf die Beine gestellt“, so Dr. Anke Klas, Listenführerin des VdZÄ in Nordrhein, gegenüber Quintessence News.

„Wir sind stolz darauf, nach dem überwältigenden Ergebnis in Thüringen nun auch in den Kammerbezirken Nordrhein und Westfalen-Lippe überzeugt zu haben“, so Dr. Kerstin Finger, Vizepräsidentin Standespolitik des VdZÄ-Dentista. Gelingen könne ein solches Ergebnis nur durch viel Teamarbeit, Engagement und – schlussendlich – ein überzeugendes Programm. Nun gehe es darum, die Arbeit aufzunehmen und in den Gremien und Ausschüssen konsequent für die Interessen der ZahnÄrztinnen einzustehen. „Dazu wünschen wir den gewählten Kolleginnen viel Ausdauer, Energie und Erfolg“, so Finger in er Pressemitteilung des VdZÄ-Dentista zu den Wahlergebnissen. (Quelle:VdZÄ-Dentista, persönliche Mitteilung Klas, ZÄK NR)

Makoto Nakao erhält hohe Auszeichnung der japanischen Regierung


Makoto Nakao wurde mit einer hohen Auszeichnung der japanischen Regierung geehrt. (Foto: GC Corporation)

Makoto Nakao ist am 13. Dezember 2019 von der japanischen Regierung mit dem kleinen Orden der Aufgehenden Sonne mit Rosette ausgezeichnet worden. Er ist der Enkel eines der Firmengründer der GC Corporation. Vor fast 100 Jahren legten drei junge japanische Chemiker den Grundstein für die Erfolgsgeschichte der GC Corporation, die heute zu den führenden Herstellern von Dentalprodukten gehört. Einer der drei Gründer war Kiyoshi Nakao. Ihm gelang es, das Unternehmen langfristig in Familienhand zu halten: Sowohl sein Sohn als auch sein Enkel waren viele Jahre in Top-Führungspositionen bei GC tätig.

Der Orden der Aufgehenden Sonne gilt als eine der höchsten Auszeichnungen der japanischen Regierung. Makoto Nakao erhält den Orden in Anerkennung seiner herausragenden Leistungen in der Förderung der japanischen Dentalindustrie. Die Zeremonie mit Ordensverleihung fand am Freitag, den 13. Dezember 2019 statt. Im Anschluss wurde Nakao zu einer kaiserlichen Audienz im Kaiserpalast in Tokyo empfangen.

Makoto Nakao, der zwischen 1983 und 2019 Präsident der GC Corporation war, ist derzeit Chief Corporate Adviser der GC Corporation und Chairman der GC International AG. In den vergangenen Jahrzehnten leistete er durch die Entwicklung eines leistungsstarken Arbeitsumfelds einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Wachstum und anhaltenden Erfolg von GC. Die Grundlage dafür bildete die einzigartige japanisch-europäische Unternehmenskultur, die von allen Mitarbeitern bei GC – genannt Associates – gelebt wird.

Während seiner Zeit als Präsident von GC sorgte er dafür, dass sich das Unternehmen glänzend entwickelte: Zahlreiche Produktionsstätten und Bürogebäude wurden weltweit errichtet. Zudem entwickelte das Unternehmen stetig neue Produkte und Trainingskonzepte – immer mit dem Ziel, Produktanwendern die Lösungen an die Hand zu geben, die sie benötigen, um ihre Patienten so gut und so minimalinvasiv wie möglich zu behandeln. Damit leistet GC einen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung der Mund- und Allgemeingesundheit. Die Bestrebungen zahlen sich bereits aus: Erst kürzlich wurde GC Europe N.V. beispielsweise als EFQM Global Excellence Award Winner 2019 ausgezeichnet. (Quelle: GC Europe)

Sprechende Medizin gestärkt – Reform des EBM abgeschlossen

„Wir haben unseren gemeinsamen Auftrag erfüllt, den EBM ausgabenneutral weiter zu entwickeln. Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt aber strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zum neuen EBM, der am 1. April 2020 in Kraft tritt.

In den vergangenen Jahren hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam daran gearbeitet, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert am Versorgungsbedarf der Versicherten und am vertragsärztlichen Leistungsgeschehen weiter zu entwickeln. Dabei sei es das erklärte Ziel gewesen, die sogenannte „sprechende Medizin“ zu stärken, so beide Partner. Die Reform ist ausgaben- und punktsummenneutral.

Das hausärztliche Gespräch, aber beispielsweise auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen wurden aufgewertet. „Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung. Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam mit der KBV geschafft haben, die zuwendungsorientierte Medizin zu stärken“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Die Weiterentwicklung des EBM musste ausgabenneutral erfolgen. Das war eine Vorgabe aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012. Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG), die sprechende Medizin zu fördern. (Quelle: Gemeinsame Mitteilung von KBV und GKV-SV)

Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab Januar 2020 werden bei den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vier weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, wie Justizministerin Katy Hoffmeister und Generalstaatsanwältin Christine Busse im Dezember mitteilten. An der Staatsanwaltschaft Rostock wird eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten im Gesundheitswesen eingerichtet.

Generalstaatsanwältin Busse erklärte: „Eine effektive Strafverfolgung setzt auch voraus, dass wir als Strafverfolgungsbehörden aktuelle Entwicklungen stets im Blick behalten und entsprechend darauf reagieren. In den letzten Jahren haben sich in einigen Kriminalitätsfeldern nachhaltige Veränderungen gezeigt, die besondere Herausforderungen mit sich bringen.“ Man beobachte vermehrt Probleme im Zusammenhang mit der zunehmend erforderlich werdenden Pflege kranker oder sonst pflegebedürftiger Menschen. „Mit der steigenden Zahl der damit befassten Unternehmen steigt auch die Zahl der Fälle, in denen nicht korrekt abgerechnet wird oder abgerechnete Leistungen nicht oder nicht richtig erbracht werden. Das führt zu erheblichen finanziellen Schäden und teilweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Personen“, so die Generalstaatsanwältin. (Quelle: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern)

36 Milliarden Euro Wertschöpfung durch Zahnarztpraxen

Die ambulante zahnärztliche Versorgung ist jetzt auch mit einem ökonomischen Fußabdruck quantifiziert. Danach sind in Deutschland 50.022 Zahnärzte und Zahnärztinnen niedergelassen. Rund 335.000 weitere Personen sind in den Zahnarztpraxen tätig. Auf jeden aktiven Zahnarzt kommen durchschnittlich weitere 4,6 Beschäftigte. Gäbe es die ambulanten Praxen nicht, fiele das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands um 36,4 Milliarden Euro geringer aus.

Auf jeden in den Praxen erwirtschafteten Euro kommen zusätzlich noch etwa 1,10 Euro Wertschöpfung in anderen Bereichen hinzu (zum Beispiel Zulieferer, kreditfinanzierende Banken etc.). Und jeder Arbeitsplatz in einer Praxis schafft 0,6 weitere Arbeitsplätze außerhalb dieser. Mehr als 600.000 Arbeitsplätze in Deutschland sind unmittelbar mit den zahnärztlichen Praxen verbunden.

Zu diesem Ergebnis kommt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf Basis der aktuellsten Berechnungen des Zahnärztlichen Satellitenkontos (ZSK). Es basiert auf der anerkannten Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und kann die wirtschaftliche Bedeutung der zahnärztlichen Versorgung quantifizieren. Neu ist in diesem Jahr der Fokus auf die ambulante Versorgung. Hierbei zeigt sich, dass die in eigener Praxis niedergelassenen Zahnärzte nicht nur für eine im internationalen Vergleich sehr gute Mundgesundheit ihrer Patienten sorgen, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zu Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland leisten.

Die Ergebnisse des ZSK und weitere Zahlen zu zahnärztlichem Berufsstand, zur Mundgesundheit und zum Gesundheitsverhalten der Bevölkerung finden sich in der aktuellen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs 2018/2019 der BZÄK, das bei der BZÄK bestellt werden kann. (Quelle: BZÄK)

Beitragsbelastung steigt in der GKV stärker als in der PKV

Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Kopf in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in der auch die bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 bereits einbezogen sind.

Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent und in der PKV um 25,3 Prozent. Das entspreche im Schnitt einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV.

Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträge in der GKV konnte zwar aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden, so das WIP. Die absolute Belastung der Versicherten sei gleichzeitig jedoch gestiegen, weil sich der Beitragssatz auf ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen beziehe. „Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung“, so die Forscher des WIP.

Grundlage der Berechnungen bilden Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Extrapolation für die GKV für die Jahre 2019 und 2020 beruhen auf Angaben des Schätzerkreises des BVA für die Jahre 2019 und 2020. Die WIP-Kurzanalyse „Entwicklung der Beitragseinnahmen in PKV und GKV 2010-2020“ kann im Internet heruntergeladen werden. (Quelle: WIP der PKV)

Ohne Ilona Kronfeld-Möhring gäbe es die ZMP nicht

Der Berliner Zahnärztin Ilona Kronfeld-Möhring wurde jetzt im Rahmen des Berliner Prophylaxetags die Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft verliehen. Ausgezeichnet wurde ihr besonderes Engagement bei der Initiierung, Konzeption und Umsetzung der organisierten Individualprophylaxe in Berlin und damit bei der Begründung der Prophylaxe-Seminare in Deutschland.


Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Preisträgerin Zahnärztin Ilona Kronfeld-Möhring und Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin (von links). (Foto: Philipp-Pfaff-Institut)

„Das Seminar für Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen und -assistenten (ZMP) an unserem Philipp-Pfaff-Institut hätte ohne sie nicht diese Erfolgsgeschichte geschrieben. Es ist das maßgebliche Verdienst von Ilona Kronfeld-Möhring, dass das ZMP-Seminar aus den Kinderschuhen herausgewachsen ist und selbstständig laufen gelernt hat“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin in der Laudatio. „Die damals gegründete Prophylaxe wurde bundesweit zum Erfolgsmodell. Sie diente als ‚Blaupause‘ für die Individualprophylaxe-Seminare der anderen Zahnärztekammern sowie für die Begründung des ZMP-Berufsbildes.“ Gemeinsam mit Kronfeld-Möhring sei der Grundstein für die Professionalisierung des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) gelegt und die Möglichkeit geschaffen worden, sich fortzubilden und als Dentalhygienikerin aufzusteigen. (Quelle: ZÄK Berlin)

414 Millionen Euro mehr für Zahnmedizin

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den ersten drei Quartalen 2019 insgesamt (mit Zuzahlungen) 414 Millionen Euro mehr für zahnärztliche Behandlungen inkl. Zahnersatz ausgegeben worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Insgesamt waren es 11,193 Milliarden Euro, davon 8,58 Milliarden für zahnärztliche Behandlungen und 2,61 Milliarden Euro für Zahnersatz (inkl. Zuzahlungen).

Obwohl damit die Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen gegenüber den ersten drei Quartalen 2018 um 3,32 Prozent und für Zahnersatz um 5,6 Prozent gestiegen sind, beträgt der Anteil der Aufwendungen für die vertragszahnärztliche Versorgung inklusive Zahnersatz nur 6 Prozent der Gesamtausgaben. Grund dafür sind höhere Ausgaben in anderen Bereichen, so in der vertragsärztlichen Vergütung (+ rund 4,2 Prozent). Hohe Steigerungsraten gab es dabei insbesondere durch höhere Vergütungen bei extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen (+8,3 Prozent), Hochschulambulanzen (+16,7 Prozent) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (+15,8 Prozent). Deutlich überproportional sind laut Bundesministerium für Gesundheit vor allem die Ausgaben für Heilmittel gestiegen (+12,8 Prozent). Hier habe es in allen Leistungsbereichen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen) zweistellige Zuwachsraten gegeben, Grund seien die vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebenen Honorarsteigerungen.

Insgesamt stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,1 Prozent auf 187,9 Milliarden Euro. Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei niedrigeren Zusatzbeiträgen um 3,6 Prozent auf 187,2 Milliarden Euro gestiegen.

Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die Krankenkassen in den ersten drei Quartalen 2019 rund 741 Millionen Euro mehr ausgegeben, als sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Ihre Finanzreserven beliefen sich Ende September 2019 auf rund 20,6 Milliarden Euro. Dies entspricht im Durchschnitt noch immer knapp einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Durch den Abbau von Rücklagen entsteht buchungstechnisch ein unechtes Defizit. Die Krankenkassen haben weiterhin sehr hohe Reserven. Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen. Krankenkassen mit besonders hohen Reserven müssen deshalb ihre Rücklagen Schritt für Schritt absenken. Dadurch profitieren auch die Beitragszahler.“ (Quelle: BMG)

KBV informiert zum sicheren TI-Anschluss

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in ihrer Serie mit Informationen für die Praxis einen neuen Beitrag zur sicheren TI-Anbindung, zu den Aufgaben der Praxis und der Dienstleister und zu den für Sommer 2020 zu erwartenden Richtlinien für die IT-Sicherheit und Zertifizierung von IT-Dienstleistern veröffentlicht. Darin werden noch einmal die Unterschiede zwischen paralleler und serieller Installation des Konnektors und die von der Praxis zu leistenden Maßnahmen der Datensicherheit und des Datenschutzes beschrieben. Die KBV stellt dabei auch klar, dass für die TI-Infrastruktur selbst die Praxis nicht verantwortlich ist: „Dagegen haben Praxen bei der Anbindung an die TI nur wenig Einfluss, da die gesamte Architektur der TI und die einzelnen Komponenten von der gematik spezifiziert und zertifiziert wurden. Auf deren Sicherheit kann er sich daher prinzipiell verlassen. In einem Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die gematik klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht haften, sofern die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben würden.“

Die KBV verweist zudem auf ihre bis zur Fertigstellung der neuen IT-Richtlinien gültigen Empfehlungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in den Praxen. Eine ähnliche Empfehlung gibt es mit dem Leitfaden von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung auch für Zahnarztpraxen. (Quelle: KBV/KZBV)

Unregelmäßigkeiten bei der Kammerwahl sollen geprüft werden

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe haben in ihrer letzten Sitzung Ende November mehrheitlich beschlossen, einen Ausschuss einzusetzen, der Unregelmäßigkeiten bei der laufenden Wahl zur Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2024 klären soll. Das berichtet ADP-Medien. So soll es zu Überschneidungen beim Versand von Wahlinformationen und Wahlunterlagen gekommen sein. An dem Ausschuss sollen Vertreter aller Gruppierungen beteiligt sein, er soll zudem Zugang zu allen Unterlagen und juristische Unterstützung bekommen. Über die Ergebnisse soll dann in der konstituierenden Kammerversammlung am 1. Februar 2020 berichtet werden. (Quelle: ADP-Medien)

Novelle des Berufsbildungsgesetzes tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kann am 1. Januar 2020 in Kraft treten, nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 29. November 2019 zugestimmt hat. Damit sei der Weg frei für die Modernisierung des „Grundgesetzes“ der beruflichen Bildung in Deutschland, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mit der Novelle kommen unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende, Regelungen, die eine Ausbildung in Teilzeit erleichtern, und ein flexibilisiertes Prüfungswesen, dass ehrenamtlichen Prüfern ihr Engagement erleichtern soll. Darüber hinaus werden Fortbildungsabschlüsse künftig durch neue Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ (darunter fällt künftig auch der Meister) und „Master Professional“ sichtbarer gemacht. So will das BMBF die Gleichwertigkeit von höherqualifizierender Berufsbildung und Studium unterstreichen und das duale System stärken. (Quelle: BMBF)

Andreas Utz übernimmt Geschäftsführung der Straumann Group Deutschland

Zum 1. Januar 2020 wird Andreas Utz neuer Geschäftsführer der Straumann Group Deutschland. Er übernimmt damit die Nachfolge von Holger Haderer, der als Global Head Marketing & Education nach Basel in das Straumann Headquarter wechselt. Das teilte das Unternehmen am 4. Dezember 2019 mit.


Andreas Utz übernimmt am 1. Januar 2020 die Geschäftsführung der Straumann Group Deutschland. (Foto: Straumann)

Als Doppelspitze mit Michael Salge werde Andreas Utz zukünftig die größte Straumann Group Tochtergesellschaft Europas steuern. Utz ist seit mehr als 14 Jahren bei Straumann tätig. Er begann als Produktmanager in Deutschland und hat verschiedene Positionen mit wachsender Verantwortung erfolgreich bekleidet, zum Beispielals Area Sales Manager, Head Marketing Germany, Head Global Customer Marketing und Head of Sales & Marketing Region Europe. Im Laufe seiner Karriere bei Straumann habe Utz einschlägige Erfahrungen im strategischen, globalen und regionalen Marketing und Vertrieb, sowie im General Management gesammelt. Er verfüge über ein umfassendes Branchen- und Kundenwissen und ein etabliertes Netzwerk, so die Unternehmensmitteilung.

„Auf die neue Herausforderung in Deutschland freue ich mich sehr. Das Team und auch viele Kunden kenne ich aus meiner Vergangenheit bei Straumann Deutschland. Dank meiner Erfahrungen im Unternehmen bin ich sowohl mit den Bedürfnissen der Kunden als auch unserer Unternehmenskultur eng vertraut. Für unsere Kunden im deutschen Markt ist es mir ein großes Anliegen, als Straumann Gruppe ein verlässlicher Anbieter zu sein, der sich gleichzeitig positiv und dynamisch weiterentwickelt. Unser Ziel ist es, für Praxen und Labore auch weiterhin der bevorzugte Partner im Bereich der ästhetischen Zahnmedizin zu sein“, so Utz. (Quelle: Straumann)

ZE-Bonus: In 43 Prozent der Fälle nicht der Höchstsatz

Gesetzlich Versicherten entgehen pro Jahr beim Zahnersatz Zuschüsse der Krankenkassen in Höhe von rund 220 Millionen Euro. Der Grund: in etwa 43 Prozent der Fälle erhalten sie nicht den derzeit höchsten Bonus von einem um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss, da durch nicht regelmäßig wahrgenommene Untersuchungen beim Zahnarzt Lücken im Bonusheft entstanden sind. Der 30-Prozent-Bonus setzt ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft mit jährlich dokumentierten Kontrolluntersuchungen voraus.

Zum Oktober 2020 werden die Festzuschüsse für Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 50 auf 60 Prozent erhöht. Das ist im Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgesehen. Wurde ein Kontrolltermin aus wichtigem Grund – zum Beispiel schwerer Krankheit – versäumt, sollen Kassen dann trotzdem den höchsten erreichten Bonus gewähren können. Außerdem soll das Bonusheft künftig in digitaler Form geführt werden – einige Kassen wie die Barmer bieten das ihren Versicherten bereits jetzt in ihren Apps oder Gesundheitsportalen an. (Quelle: Jahrbuch 2019 der KZBV/QN).

Prof. Günther Dhom Ehrenmitglied der DGI

Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) hat Prof. Dr. Günter Dhom mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. In einer persönlichen Laudatio würdigt Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden auf dem 33. DGI-Kongress am 29. November 2019 in Hamburg die großen Verdienste Dhoms in den 20 Jahren seines enorm engagierten Wirkens für die wissenschaftliche Fachgesellschaft – in vielen verschiedenen Positionen. Vieles habe er gegen deutliche Widerstände durchsetzen müssen. Und nicht zuletzt sein Verdienst sei es, dass die DGI kein angestaubtes Image habe. Der Mitgliederzuwachs sei enorm. Das von Dhom entwickelte Curriculum sei vielfach kopiert worden und mehr als 500 Teilnehmer am Masterstudiengang können inzwischen ihre Zertifikate aufhängen. Dhoms Credo „Nirgendwo kann man so gut investieren wie in die eigenen Fähigkeiten" wurde seitens des Auditoriums mit großem Beifall untermauert. Überreicht wurde die Ehrenmitgliedschafts-Urkunde durch den DGI-Präsidenten Prof. Dr. Dr. Knut A. Groetz: „Es ist an der Zeit, Danke zu sagen für 20 Jahre Miteinander!“


Ehrenmitgliedschaft für Prof. Günter Dhom (Mitte) aus den Händen von DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Knut Grötz (links). Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden (rechts) hatte Dhoms Verdienste um die DGI in einer sehr persönlichen Rede gewürdigt. (Foto: David Knipping/DGI)

Dhom dankte gewohnt unterhaltsam: „Ich war vielleicht manchmal der, der anderen auf den Geist gegangen ist, weil er dauernd neue Ideen hat. Geschafft haben wir aber alles nur zusammen!“ Den Kongressteilnehmern, aber auch dem DGI-Vorstand gab er mit auf den Weg: „Menschen vergessen nie, wie sie sich bei uns gefühlt haben – denken Sie daran, was immer Sie planen.“ „Ich wünsche Euch alles Gute – und immer Primärstabilität!“ (Quelle: DGI auf Facebook)

Gute Mundhygiene kann Risiko für Herzerkrankungen reduzieren

Eine gute Mundhygiene – hier dreimal täglich oder häufiger Zähneputzen – geht mit einem geringeren Risiko für Vorhofflimmern und Herzschwäche einher. Das beobachteten südkoreanische Forscher in einer Langzeit-Auswertung der Daten von mehr als 161.000 Versicherten aus der nationalen Gesundheitsversicherung. Ziel der Studie war es, mögliche Korrelationen zwischen schlechter Mundhygiene und daraus resultierenden Bakteriämien und systemischen Entzündungen und Herzerkrankungen zu beobachten. Die Studie startete 2003/2004. Die damals zwischen 40 und 79 Jahre alten Teilnehmer waren einer Routineuntersuchung unterzogen worden und zeigten keine Herzerkrankungen. In der Langzeitanalyse über mehr als zehn Jahre ergab sich, dass die Gruppe mit einer guten Mundhygiene im Vergleich eine 10 Prozent geringere Rate bei Vorhofflimmern und eine 12 Prozent geringere Rate bei Herzinsuffizienz aufwiesen. Auch die professionelle Zahnreinigung reduzierte die Rate, während Zahnverlust positiv mit Herzerkrankungen assoziiert war. Die Studie, der aufgrund der großen Zahl beobachteter Patienten und dem Zeitraum besonderes Gewicht zugesprochen wird, wurde jetzt im European Journal of Preventive Cardiology veröffentlicht. (Quelle: Euro J Prevent Cardiol)

Erhebung für Zahnärzte-Praxis-Panel bis 31. Januar 2020

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine neu aufgesetzte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind für künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitentscheidender Bedeutung. Daher bitten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die KZBV möglichst viele Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte um aktive Unterstützung des Projekts. Die Frist zur Abgabe der Unterlagen wurde verlängert: 31. Januar 2020. Weitere Informationen auf der Internetseite der KZBV. (Quelle: KZBV)

Bundesrat stimmt dem DVG und weiteren Gesetzen zu

Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat einer Reihe von Gesetzen auch im Gesundheits- und Sozialbereich zu. Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen kommt mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Damit dürfenSozialhilfeträger künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.

Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Damit sind weitere Anwendungen der Gesundheitstelematik vorgesehen. Für Ärzte und Zahnärzte, die sich nicht an die TI anbinden, werden höhere Honorarabzüge fällig. Das Gesetz enthält auch Regelungen zum Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses – hier wollen die Länder mehr Mitsprache haben. Zugleich verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung zum besseren Schutz von Gesundheitsdaten.

Für Auszubildende gelten ab 1. Januar 2020 höhere Mindestausbildungsvergütungen, die schrittweise erhöht werden sollen. Das sieht das neue Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vor. Damit werden auch neue Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Weiterbildung eingeführt. Meisterinnen und Meister können sich künftig „Bachelor Professional“ nennen. (Quelle: Bundesrat)

Ärzteverbände verabschieden „Frankfurter Erklärung“ zur GOÄ

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte soll Anfang 2020 in die Endphase gehen. Insgesamt elf Berufsverbände und Fachgesellschaften der Ärzte haben jetzt die „Frankfurter Erklärung“ unterzeichnet. Damit fordern sie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Erhalt des dualen Gesundheitssystems und eine umgehende Umsetzung einer neuen GOÄ, „um die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung zu sichern“. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Spitzenverband der Fachärzte und der Hartmannbund. Vorgestellt und diskutiert wurde die Erklärung auf dem „Tag der Privatmedizin“ am 30. November 2019 in Frankfurt (Main). Mit großer Sorge erwartet wird von den Ärzten das Gutachten der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem, das gerade erstellt wird. Die Kommission, die aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition einberufen wurde, soll unter anderem prüfen, ob ein Zusammenführen der Vergütungssysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sinnvoll und möglich ist. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Erster Dentaler Berufsausbildungsgipfel „ZahntechnikerIn 4.0“

Zu einem Austausch mit Handwerk, Berufsschulen, Zahntechnikern und Industrie über die Aus- und Weiterbildung im Zahntechniker-Handwerk hatte der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen am 29. November 2019 in das Haus des Handwerks in Berlin eingeladen. Im Fokus des mit Informationen vollgepackten Tags standen die Novellierung der Ausbildungsordnung für das Zahntechniker-Handwerk, die Situation an den Berufsschulen und die Ausbildung der Lehrkräfte, die Meisterausbildung und deren Perspektiven. Mit der neuen Ausbildungsordnung sei 2021/22 zu rechnen, so VDZI-Vorstandsmitglied Heinrich Wenzel. Vonseiten der Meister-Ausbilder wurde angemahnt, doch zuerst die Meisterausbildung zu novellieren, da in Teil I und II das Berufsbild beschrieben sei und der Meister zur Ausbildung berechtige. Auch fehle es im Vergleich der heute üblichen europäischen Qualifikationsstufen im Zahntechniker-Handwerk an weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten.

VDZI-Präsident ZTM Dominik Kruchen kündigte an, dass es eine Fortsetzung dieses Gipfels geben werde. Außerdem sei auf der Herbstversammlung des VDZI beschlossen worden, einen Förderverein zu gründen, der sich der Aus- und Weiterbildung im Zahntechniker-Handwerk widmen und unter anderem Förderstipendien für Meisterschüler vergeben solle. (M. Marschall/QN)

Die letzten Meldungen aus dem November verpasst? Hier geht es zu „Kurz und knapp“ November 2019.

Titelbild: QN
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