Präventionspreis 2021: Frist bis 30. November 2021 verlängert
Die Bewerbungsfrist für den Präventionspreis mit dem Thema „Mundgesundheitskompetenz: Körperliche, sprachliche und kulturelle Einschränkungen überwinden und die Chancen der digitalen Zahnmedizin nutzen“ wurde verlängert. Bewerber können bis einschließlich 30. November 2021 ihre Bewerbungen einreichen. Die Frist wurde verlängert, um noch mehr interdisziplinären Projekten die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Gründer der „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“, Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA, prämieren 2021 Konzepte und Projekte, die gute Ansätze für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Integrationsexperten, Verhaltensforschern, Zahnmedizinern, Telemedizinern sowie Kommunikations- und IT-Experten aufzeigen. (Quelle: Initiative für eine mundgesunde Zukunft)
Ratgeber für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte
Um den zahnärztlichen Nachwuchs auf dem Weg ins Berufsleben zu unterstützen, haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ erweitert. Er gibt praktische Tipps zu Praxisgründung, Berufsrecht, Praxisführung, Arbeiten im zahnärztlichen Team, Versicherungen und Finanzierung, Qualitätsmanagement, Abrechnung, gesetzlichen Regelungen. Der Ratgeber kann auf den Internetseiten von KZBV und BZÄK heruntergeladen werden. (Quelle: BZÄK)
FVDZ zur Bürgerversicherung
Wo Nutella draufsteht, ist Nutella drin. Klare Ansage. Ist dann da, wo „Bürger“ draufsteht, auch „Bürgernähe“ drin? Wohl kaum, meint der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der die wohlklingende Idee der Bürgerversicherung einmal mehr kritisiert. „Was im Wortklang wie eine Verheißung daherkommt, entpuppt sich bei näherem Hinhören als ziemlich hohle Worthülse“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader mit Blick auf die lauter werdenden Forderungen nach einer Einheitsversicherung.
Die versprochene Beitragsentlastung für die dann „Einheitsversicherten“ werde aller Voraussicht nach höchstens kurzfristiger Natur sein, betonte er mit Verweis auf die Einschätzung von Experten. Demnach dürften die Beiträge längerfristig sogar stärker steigen als im bisherigen System. Das K.o.-Argument der Befürworter, mancher Kritiker der Bürgerversicherung würde um seine Pfründe bangen, lässt sich laut Schrader mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand leicht entkräften. „Wenn den Niedergelassenen der betriebswirtschaftliche Stuhl unterm Hintern weggezogen wird, geht die flächendeckende Versorgung den Bach runter!“
Das – zugegebenermaßen verbesserungswürdige – duale System sorge dafür, „dass die Patientenversorgung bei uns überall und für alle verfügbar ist, unabhängig von Alter, Einkommen oder Wohnort“, erklärte Schrader. „Eine Politik, die freie Praxen ausbluten lässt, bringt eine der wichtigsten Säulen unseres Gesundheitssystems ins Wanken. Einer echten Reform mit einem tragfähigen Konzept, von dem Versorgte und Versorgende gleichermaßen profitieren, wird sich der Freie Verband nicht verschließen“, sagte Schrader. „Dafür braucht es aber mehr als einen wohlklingenden Namen.“ (Quelle: FVDZ)
7 Prozent behandeln noch im Rentenalter in eigener Praxis
53,2 Jahre alt war die niedergelassene Zahnärzteschaft im Bundesdurchschnitt am 31. Dezember 2020. 3.387 Personen beziehungsweise 7 Prozent aller Zahnärztinnen und Zahnärzte waren älter als 66 Jahre und damit über das Renteneintrittsalter hinaus behandelnd tätig. Das gehe aus den Mitgliederstatistiken der (Landes-)Zahnärztekammern hervor, so die Bundeszahnärztekammer. (Quelle: Klartext der BZÄK)
Telefonische Krankschreibung erneut verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 26. September 2021 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison müssen Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden. Eine Übersicht über die geltenden Sonderregelungen gibt es auf der Homepage des G-BA. (Quelle: G-BA)
„BEMA mit Biss“: Neuer Abrechnungspodcast der KZV BW geht online
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) goes Podcast! Interessierte Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sowie deren Praxispersonal können ab sofort wichtige abrechnungsrelevante Informationen zu unterschiedlichen Fragestellungen in einem eigens konzipierten Podcast unter dem Motto „BEMA mit Biss“ abrufen.
Thema der ersten Folge sind die neuen PAR-Leistungen, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Da der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine besondere Bedeutung in der neuen PAR-Behandlungsstrecke zukommt, erklärt Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW, in dieser Folge die wichtigsten neuen Abrechnungspositionen, Abrechnungsbestimmungen und Fragen im Zusammenhang mit der UPT.
„Im Podcast ‚BEMA mit Biss‘ wollen wir relevante Fragestellungen rund um die vertragszahnärztliche Abrechnung aufgreifen und diese kurz, bündig und verständlich erklären. Die Aufbereitung als Podcast hat den Vorteil, dass man sich nicht durch Richtlinien und Bestimmungen lesen muss und ihn auch mal nebenbei hören kann. Das ist unter dem Zeitdruck im Praxisalltag sicherlich ein gutes Angebot für unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Praxisteams“, so Maier.
Den Podcast gibt es auf der Webseite der KZV BW sowie auf Spotify, Apple Music, Deezer, Amazon music, Google Podcasts und vielen anderen Podcast-Plattformen. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die tiefer in die Materie einsteigen wollen, finden in den Abrechnungsleitlinien der KZV BW sämtliche Informationen zu den neuen Gebührenpositionen der PAR-Behandlungstrecke, aber auch weitere Informationen und Tipps zur vertragszahnärztlichen Abrechnung insgesamt. (Quelle: KZV BW)
GoDentis-Anwendertreffen 2021: Wohin geht die Reise?
Die IDS öffnet in diesem Jahr vom 22. bis 25. September ihre Türen. Auch das GoDentis-Anwendertreffen findet wieder statt – am Samstag, 25. September 2021 parallel zur Messe in Köln. Fachvorträge und der persönliche Austausch zur Zukunftsgestaltung von Zahnarztpraxen stehen im Fokus der Veranstaltung des größten Qualitätssystems für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Thema ist, was die nächsten Monate und Jahre für den Alltag in den Zahnarztpraxen bedeuten. Da gibt es etwa die neue PAR-Richtline, die viele Praxen beschäftigt. Mit Sylvia Fresmann, der Vorsitzenden der DGDH, können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine hochqualifizierte Ansprechpartnerin auf dem Anwendertreffen treffen, die nach ihrem Vortrag für offene Fragen zur Verfügung steht.
Auch die Vertreter des Unternehmens Camlog sind offen für Diskussionen. Wer sich für Nachhaltigkeit in der modernen Implantologie interessiert, findet in den beiden Geschäftsführern Markus Stammen und Martin Lugert sowie in dem Zahnarzt und Leiter des technischen Kunden-Services Hubert Wagner kompetente Gesprächspartner. Weitere Themen sind in Planung, so die Ankündigung.
Dazu wird es ausreichend Gelegenheit geben, sich untereinander auszutauschen. Das Anwendertreffen findet am 25. September 2021 (Tag der Zahngesundheit) von 14 bis 18 Uhr, parallel zur IDS, im Steigenberger Hotel in Köln unter der aktuellen Hygieneverordnung und den aktuellen Corona-Richtlinien statt.
Praxen, die am Anwendertreffen teilnehmen möchten, können sich auf der Internetseite des Unternehmens anmelden.
anmelden. (Quelle: GoDentis)
Dentalhandel: Lutz Müller als Präsident bestätigt
Zum fünften Mal ist Lutz Müller (75) am 7. September 2021 in Frankfurt (Main) als Präsident des Bundesverbands Dentalhandel (BVD) einstimmig wiedergewählt worden. „Das spricht für die Qualität der Arbeit an der Verbandsspitze. Seit 2009 ist er Präsident des BVD“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands zur Wahl.
Lutz Müller ist Inhaber von Deppe Dental in Hannover. Auch Vizepräsident Stefan Heine wurde einstimmig im Amt bestätigt. Stefan Heine (54) ist Managing Director von Henry Schein Dental Deutschland (Langen). Ebenfalls bestätigt wurde Vorstandsmitglied Lars Johnsen. Johnsen (54) ist Geschäftsführer der Multident (Oldenburg).
Der bisherige Vizepräsident Peter Berger (früher Pluradent) kandidierte nicht mehr für die Wahl zum Vizepräsidenten. Er wurde in den Vorstand kooptiert. Andreas Meldau, bisher schon kooptiertes Vorstandsmitglied, wurde bestätigt. Beide wollen auf diesem Weg die Projektarbeit des BVD verstärken.
Müller dankte nach der Wiederwahl für das erneut ausgesprochene Vertrauen und stellte fest: „Wir arbeiten als BVD-Vorstand im Team sehr effizient und ohne Reibungsverluste. Das haben die Mitglieder heute wohl honoriert. Auf diese Weise haben wir im Verband wichtige Weichen gestellt und Vorhaben umgesetzt. Wir danken den Mitgliedern für ihre bisherige tatkräftige Unterstützung.“ (Quelle: BVD)
BÄK: Lebensrettende Reserveantibiotika ausschließlich Menschen vorbehalten
„Jedes Jahr sterben europaweit rund 33.000 Menschen an Infektionen, gegen die keine Antibiotika mehr helfen. Ein Grund für zunehmende Resistenzen ist der Einsatz von Antibiotika in der Mast- und Geflügelhaltung. Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb ausdrücklich, dass die Europäische Union den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung mit der Tierarzneimittelverordnung begrenzen will. Die Pläne für die konkrete Umsetzung der Verordnung bieten aber zu viele Schlupflöcher und sind nicht geeignet, die menschliche Gesundheit vor resistenten Erregern zu schützen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Abstimmung des EU-Parlamentes über die geplante Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung Mitte September. Er warnte, dass es ein weiter so nicht geben dürfe. „Es geht hier um Menschenleben. Es steht zu befürchten, dass es bald keine wirksamen Reserveantibiotika für die Behandlung von schweren Erkrankungen bei Menschen mehr geben wird.“
Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden im Jahr 2019 rund 670 Tonnen Antibiotika in der Tiermedizin in Deutschland abgegeben, europaweit (EU einschließlich Großbritannien, sowie Island, Norwegen und der Schweiz) waren dies im Jahr 2018 rund 6500 Tonnen. Knapp 90 Prozent davon diente der Gruppenbehandlung von Tieren, insbesondere über die Nahrung, nur zwölf Prozent der individuellen Behandlung.
Die neue Tierarzneimittelverordnung der EU soll ab Ende Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten verbindlich gelten. Sie soll sicherstellen, dass auch künftig ausreichend Reserveantibiotika speziell für die Humanmedizin zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission hat aus Sicht der Ärzteschaft völlig unzureichende Kriterien für Reserveantibiotika erarbeitet, die ausschließlich für die Behandlung von Menschen vorgesehen werden sollen. Die Bundesärztekammer fordert deshalb in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten eine Überarbeitung der vorgelegten Kriterien. In der bisherigen Form führen sie faktisch dazu, dass der wirtschaftliche Nutzen der betreffenden Antibiotika für die Tierhaltung über die Frage des Schutzes der menschlichen Gesundheit entscheiden kann. (Quelle: BÄK)
#HierWirdGeimpft! – bundesweite Impfwoche vom 13. bis 19. September
Die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesländer planen für den 13. bis 19. September 2021 unter dem Hashtag #HierWirdGeimpft! eine bundesweite Impfwoche gegen Covid-19. Das BMG stellt dazu alle Informationen und ein Mitmachpaket auf dem Portal „Zusammen gegen Corona“ zur Verfügung – sowohl für Impfwillige als auch für jene, die Impfaktionen organisieren möchten. Die Impfaktionen sollen nach Möglichkeit auf dem Portal gemeldet werden und so für Impfwillige auf einer Deutschlandkarte schnell zu finden sein. (Quelle: BMG/Zusammen gegen Corona)
Investorensuche für OT Medical erfolgreich abgeschlossen
Für den Bremer Implantatanbieter OT Medical gibt es einen neuen Investor. Die Gläubigerversammlung hat am 2. Septembe 2021 dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan in dem Insolvenzverfahren des Unternehmens einstimmig zugestimmt. Die B. & B. Dental S.R.L. aus Bologna/Italien und die Condent GmbH aus Hannover werden als neue Gesellschafter zukünftig die Geschicke des Bremer Unternehmens leiten.
Die B. & B. Dental S.R.L. ist ein international bekannter italienischer Hersteller von Implantaten und weiteren Produkten für die Geweberegeneration und Implantologie, die Condent GmbH ist seit vielen Jahren mit einem bekannten Mini-Implantatsystem (MDI) im deutschsprachigen Raum vertreten, heißt es in der Unternehmensinformation.
OT Medical ist ein Bremer Implantathersteller mit zahlreichen internationalen Zulassungen und hatte im Dezember 2019 nach Stockungen bei der Investorensuche Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen gestellt. Gemeinschaftliches Ziel sei es, die Implantatsysteme in gewohnter Präzision und „Made in Germany“ weiterhin anzubieten. (Quelle: OT Medical)
Elektronische AU: Übergangsregelung auch für Zahnarztpraxen
Zum 1. Oktober 2021 müssen auch Zahnarztpraxen grundsätzlich elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) verwenden und diese via Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkassen übermitteln. Allerdings können noch nicht alle Arzt-und Zahnarztpraxen auf die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen in der TI zugreifen, weil zum Beispiel die erforderlichen Updates für die Konnektoren für den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) noch nicht zur Verfügung stehen oder noch nicht eingespielt werden konnten.
Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung jetzt mitteilte, hat sie – wie bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung – daher eine entsprechende Übergangsregelung verhandeln können. Da die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, können in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 die Arbeitsunfähigkeitsdaten nach dem bisher praktizierten Papierverfahren unter Verwendung der bisherigen Formulare (BMV-Z, Muster 1a bis 1d) verwendet und Muster 1a über den Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden. (Quelle: KZBV)
Spendenaktion der ApoBank: 750.000 Euro für den Wiederaufbau von Praxen und Apotheken
Kurz nachdem das Ausmaß der Flutkatastrophe offenbar wurde, stellte die Stiftung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) als finanzielle Ad-hoc-Hilfe 250.000 Euro zur Verfügung und rief gleichzeitig zu weiteren Spenden an die Stiftung auf. Nachdem inzwischen ein Beitrag in Höhe von 250.000 Euro erreicht wurde, verdoppelte die Bank den Betrag und ließ die halbe Million Euro direkt an Hilfsinitiativen der Heilberufler fließen.
„Die Spendenbereitschaft unserer Kunden und Mitarbeitenden ist enorm und beeindruckend, über 500 Spenden sind eingegangen. Dafür danke ich allen Beteiligten herzlich“, betont Ulrich Sommer, Vorsitzender des Vorstands der apoBank. „Unsere Gedanken sind bei den etwa 450 Heilberuflern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Überschwemmungen betroffen sind. Nun gilt es, ihnen die Mittel möglichst schnell und unkompliziert zukommen zu lassen und die medizinische Versorgung in den Hochwassergebieten sicherzustellen. Gemeinsam mit den Organisationen der Heilberufler stellen wir sicher, dass die Spenden dort ankommen, wo sie benötigt werden. Als Standesbank der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ist es für uns selbstverständlich, insbesondere beim Wiederaufbau von Praxen und Apotheken zu unterstützen.“
Nach wie vor stehen betroffenen Kunden Kreditlinien in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung, um Liquidität unbürokratisch sicherzustellen, so die Bank. Zusätzlich bieten die Berater Auskunft und Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Hilfsprogramme der öffentlichen Förderinstitute, die über Hausbanken beantragt werden können.
In vielen Fällen werden Einrichtung oder Gerätschaften in den Praxen und Apotheken repariert oder ersetzt werden müssen. Hier kann die Vermittlungsplattform univiva der apoBank-Tochtergesellschaft naontek unter univiva.de/hochwasserschaden schnelle Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Anbietern bieten. (Quelle: ApoBank)
WHO eröffnet Pandemievorsorgezentrum in Berlin
Bundeskanzlerin Angela Merkel und WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus eröffnen am 1. September in Berlin den „WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence“. Ziel des WHO Hubs ist es, zukünftige Pandemieausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dafür bringt der Hub wichtige Akteure aus den Bereichen Gesundheit und Digitalisierung zusammen. Zu den Partnern des internationalen Hubs zählt auch das Hasso-Plattner-Institut (HPI) für Digital Engineering mit Sitz in Potsdam.
In beiden Bereichen verfügt das HPI als Informatikinstitut mit eigenem Digital Health Center über langjährige und ausgewiesene Expertise. Seit 2016 betreut das HPI bereits die erfolgreiche Online-Lernplattform „open.WHO“. Über sie stellt die Weltgesundheitsorganisation Mitarbeitern und Helfern in rund 150 Ländern und mehr als 20 Sprachen Informations- und Ausbildungsangebote bereit. „Die Pandemie hat gezeigt, dass der schnelle internationale Austausch von Informationen und Daten Leben retten kann. Der Hub bietet die Chance, für eine intelligente digitale Pandemiebekämpfung“, sagt Professor Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts.
Die Entscheidung für den Standort Berlin hatte die Bundeskanzlerin bereits im Mai bekannt gegeben und gelobt, „weil hier viele bedeutende Akteure aus Gesundheit und Digitalisierung zusammenkommen. Ich denke da natürlich an die Charité und das Robert Koch-Institut, aber genauso an das Hasso-Plattner-Institut.“ Damit entstehe hier ein weltweit einzigartiger Standort zur Pandemie- und Gesundheitsforschung, so Merkel. (Quelle: HPI)
BVD sagt Fortbildungstage für 2021 ab
Der BVD Bundesverband Dentalhandel hat am 1. September bekanntgegeben, dass er seine Fortbildungstage 2021 komplett absagt. Im März war die Veranstaltung vom Frühjahr in den Herbst (7./8. Oktober) verschoben worden. Verbunden war dies direkt mit der Ankündigung, sechs Wochen vor der Veranstaltung die tatsächliche Durchführung zu überprüfen. Nun stellte Präsident Lutz Müller fest: „Wir waren damals zwar optimistisch über die Entwicklung von Impfquoten, Ansteckungszahlen und der Pandemieentwicklung insgesamt, aber überzeugt sein konnten wir auch damals nicht.“
Den bereits angemeldeten Teilnehmern musste nun eine Absage geschickt werden. Ein zwangloses Miteinander sei mit Masken und anderen Schutzmaßnahmen nicht möglich. Und die Unsicherheit wegen möglicher politischer Beschlüsse zu verschärften Maßnahmen werde nicht kleiner. Zwar könnten, so der BVD, einzelne Elemente, wie die Vorträge, digitalisiert angeboten werden, aber das ergebe noch keine runde und gelungene Veranstaltung. Die Absage sei umso trauriger, so Lutz Müller, als sich alle auf ein persönliches Wiedersehen gefreut haben. „Nun müssen wir leider auf das nächste Jahr warten“, so der BVD-Präsident.
Die Fortbildungstage sind laut BVD ein einzigartiger Branchentreff, zu dem einmal im Jahr die Spitzen von Dentalfachhandel und handelstreuer Industrie zusammenkommen. Neben Vorträgen mit Themen, die die Teilnehmer über den Tellerrand ihres Tagesgeschäfte blicken lassen, ist die Veranstaltung von persönlichen Treffen und intensivem Austausch geprägt. Seit nun knapp 50 Jahren erfreuten sich die Fortbildungstage großer Beliebtheit, wie das sehr gute Feedback der Teilnehmer zeige. Zu dieser exklusiven Veranstaltung werden die Gäste persönlich eingeladen. (Quelle: BVD)
Zahnärzte-Praxis-Panel: 35.000 Praxen um Teilnahme gebeten
35.000 Zahnarztpraxen werden im Jahr 2021 erneut um eine Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) gebeten. Das ZäPP ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung von Zahnarztpraxen zu gewinnen, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Die Daten werden im Auftrag der KZBV erhoben und ausgewertet und sind unter anderem Grundlage für die Vergütungsverhandlungen auf Bundes- und KZV-Ebene in der Gesetzlichen Krankenversicherung. (Quelle: KZBV).