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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2023

(c) Quintessence News

Kaum Unterstützung durch die Politik für Arbeit der Zahnärzte

„Wir Zahnärzte setzten alles daran, auch vulnerablen Patienten eine höhere Lebensqualität zu erhalten, indem sie so lange wie möglich eigene, gesunde Zähne behalten. Doch dafür brauchen wir Unterstützung von Seiten der Politik“, sagt der Zahnarzt und Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, anlässlich des diesjährigen Tags der Zahngesundheit. Stattdessen gebe es im ambulanten Bereich keine angemessenen Entgelte für die besonders zeitaufwendige Behandlung vulnerabler Patienten und inzwischen Wartezeiten von mehr als vier Monaten, wenn eine Behandlung unter Vollnarkose in einer Klinik oder einer spezialisierten Praxis erforderlich ist.

„Mit Blick auf eine weiter zunehmend alternde Gesellschaft sind umfangreiche gesundheitspolitische Maßnahmen unabdingbar“, konstatiert Schrader und ruft das Bundesministerium für Gesundheit auf, endlich das schon im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmenpaket zur Alterszahngesundheit gemeinsam mit den Berufsverbänden, Körperschaften und zahnmedizinischen Fachgesellschaften zu erarbeiten und umzusetzen. „Dass ältere und insbesondere gebrechliche sowie pflegebedürftige Menschen den Zahnarzt deutlich seltener in Anspruch nehmen, ist nicht hinnehmbar. Hier muss dringend nachgesteuert werden“, betont Schrader anlässlich des Tags der Zahngesundheit, der am 25. September 2023 besonders die Mundgesundheit vulnerabler Gruppen in den Blickpunkt rücken will. (Quelle: FVDZ)
 

CGM antwortet auf Schreiben der KBV

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in einem Brief, der in Kopie auch an das Bundesgesundheitsministerium gegangen ist, bei der CompuGroup Medical (CGM) über das Agieren des Unternehmens im Zusammenhang mit Problemen bei den Konnektoren und bei den neuen Servicepauschalen beschwert und um Stellungnahme gebeten. Das Unternehmen hat am 18. September 2023 darauf reagiert. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, habe Ulrich Thomé, geschäftsführender Direktor der CGM-Sparte für Praxisverwaltungssysteme, Probleme mit den KoCo-Boxen eingeräumt. Es sei aber nur noch eine geringe Zahl von Praxen betroffen und man arbeite „mit Hochdruck an der Prüfung und Behebung“. Auch Zahnarztpraxen waren Meldungen auf Social Media zufolge von den Problemen betroffen, vielfach gab es Klagen über die weiterhin schlechte Erreichbarkeit der Hotline und des Technischen Services bei CGM. Er bitte die Praxen „aufrichtig um Entschuldigung“ für die Unannehmlichkeiten.

Was die vonseiten der KBV kritisierte veränderte Vertragsgestaltung hinsichtlich der TI-Pauschalen angeht, verteidigt Thomé das Vorgehen des Unternehmens. „Auch den Vorwurf, dass der Preissteigerung keine entsprechende Leistungsverbesserung gegenüberstehe, weist CGM zurück. Zwar erhöhe sich die monatliche Gebühr pro Praxis um 68,73 Euro netto. Damit seien nun aber auch künftige Einmalaufwendungen abgegolten, die zuvor gesondert zu leisten waren“, so das Ärzteblatt

„Außerdem sei das Leistungsspektrum durchaus erweitert worden, unter anderem durch einen Ausbau des Supports, der ab dem kommenden Jahr an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen werde, sowie eine freiwillige Umstellung auf die Rechenzentrumslösung von CGM, bei der kein physischer Konnektor mehr in der Praxis steht“, gibt das Ärzteblatt das Schreiben wieder. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
 

Straumann Group übernimmt Anbieter von Intraoralscannern in China

Die Straumann Group erwirbt das chinesische Unternehmen AlliedStar, einen 2019 von dem Experten Wang Guijian gegründeten Hersteller von Intraoralscannern (IOS), um das Portfolio von intraoralen Scannern in verschiedenen Preisklassen zu ergänzen und den Marktzugang ihrer digitalen Lösungen zu erweitern. Das teilte das Unternehmen am 21. September 2023 mit. Damit könne man den Kundinnen und Kunden in China eine konkurrenzfähige Intraoralscanner-Lösung anbieten und in Zukunft weitere preissensible Märkte und Kundensegmente ansprechen. Als Teil der Straumann Group werde AlliedStar weiterhin die existierenden Kanäle bedienen.

Guillaume Daniellot, Chief Executive Officer, erklärte: „Wir freuen uns sehr über diese Akquisition, die vollkommen mit unserer Strategie übereinstimmt, ein digitales Unternehmen der Mundgesundheit auf globaler Ebene zu werden. Als Einstiegspunkt in den digitalen Workflow ist der IOS für die Verbindung zu unserer digitalen Plattform von entscheidender Bedeutung und wird unser serviceorientiertes Geschäftsmodell unterstützen. Die Übernahme wird es uns ermöglichen, in China eine konkurrenzfähige Intraoralscanner-Lösung anzubieten. Wir freuen uns sehr, das Team von AlliedStar in der Straumann Group willkommen zu heissen, das die gleiche unternehmerische und kundenfokussierte Denkweise teilt.“ Die Straumann Group wird in verschiedenen Tranchen über die nächsten acht Jahre verteilt die vollständige Beteiligung an AlliedStar erwerben. Der Abschluss zur Erlangung einer Mehrheitsbeteiligung wird in den kommenden Monaten erwartet. Die Parteien haben vereinbart, die finanziellen Einzelheiten nicht zu veröffentlichen.

Straumann baut derzeit seine digitale Plattform „Straumann AXS“ auf. Sie soll verschiedene Dienste miteinander verbinden, um eine nahtlose Integration zwischen den verschiedenen Lösungen zu unterstützen und die manuelle Eingabe von Patientendaten in verschiedene Systeme im Behandlungsprozess zu vermeiden. Das AlliedStar Scanner-Portfolio soll nahtlos in die Straumann AXS-Plattform integriert werden, die 2024 im asiatisch-pazifischen Raum eingeführt werden soll.
Quelle: Straumann Group)
 

GKV: Vermögensabgabe belastet Krankenkassen

Die vorläufigen Zahlen zur Finanzentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigen ein Defizit – aber das liegt nicht an zu geringen Beitragseinnahmen oder stark gestiegenen Ausgaben. Die noch verbliebenen 96 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2023 zwar laut Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von rund 600 Millionen Euro verbucht. Der Grund ist allerdings die ihnen per Gesetz vorgeschriebene Vermögensabgabe.

„Ursächlich hierfür ist, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes verpflichtet hat, dieses Jahr insgesamt 2,5 Milliarden Euro ihres Vermögens – im 1. Halbjahr rund 1,25 Milliarden Euro – an den Gesundheitsfonds abzuführen. Ohne diesen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hätten die Krankenkassen einen Überschuss von rund 600 Millionen Euro im 1. Halbjahr erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich zum Ende des ersten Halbjahres mit 9,7 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,4 Monatsausgaben weiterhin auf das Zweifache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve“, heißt es in der Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums dazu. (Quelle: QN)
 

Gematik-Chef Leyck Dieken soll schon zum Jahresende ausscheiden

Der 2019 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als „Digitalisierungsbeschleuniger“ eingesetzte Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken soll zum Jahresende ausscheiden. Das berichtete die Ärzte Zeitung am 14. September 2023. Gerüchte, dass der Geschäftsführer spätestens im Sommer 2024 aufhören würde, gab es bereits seit längerem. Die Gematik habe jetzt auf Nachfrage bestätigt, dass im Einvernehmen mit den Gesellschaftern (zu 51 Prozent das Bundesgesundheitsministerium, dazu die Vertreter der Leistungserbringer und Krankenkassen) ein Aufhebungsvertrag zum Jahresende unterzeichnet worden sei. Einen Nachfolger gebe es bislang nicht, so die Ärzte Zeitung. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

Ärzte: Lauterbach auf „ambulantem Auge blind“

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben am 15. September 2023 die komplett ausgebliebene Reaktion des Bundesgesundheitsministers auf den Forderungskatalog der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft scharf kritisiert. Zudem beschlossen die Delegierten weitere Maßnahmen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Praxen vor dem Kollaps zu bewahren.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen warnte in seiner Rede erneut vor einem Praxissterben. Er kritisierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf: „Die Nicht-Antwort des Ministers spricht Bände und ist offen gesagt armselig. Sie bestätigt all unsere Befürchtungen, dass dieser Gesundheitsminister nicht nur auf dem ambulanten Auge blind ist, sondern offenkundig auch völlig taub für die Belange der Praxen.“

Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) warf der KBV-Chef vor, die Selbstverwaltung zu missachten. „Wer sich auf die Versprechen von Minister Lauterbach verlässt, der ist verlassen. Das BMG zeigt kein Interesse mehr an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung, um vielmehr wie weiland Ulla Schmidt sukzessive den Turn zur Staatsmedizin mit der Brechstange durchzusetzen“, sagte Gassen. Er appellierte erneut an den Gesundheitsminister, endlich die überfällige Entbudgetierung aller vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen in die Tat umzusetzen.

Rund um die KBV-VV hatten Ärzteverbände wegen des aus Sicht vieler Ärzte zu niedrigen Honorarabschlusses den Rücktritt von Gassen und dem KBV-Vorstand gefordert. (Quelle: KBV/QN)
 

Ärger mit der CompuGroup: KBV schreibt an Bundesgesundheitsministerium

Das für die TI zuständige Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Sibylle Steiner, hat wegen des Marktverhaltens der CompuGroup Medical (CGM) bei der Preisgestaltung und der Ausgestaltung und fehlenden Interoperabilität von TI-Produkten des Unternehmens an das Bundesgesundheitsministerium geschrieben. Darin wurde zu verschiedenen Themen scharfe Kritik am Unternehmen geübt und CGM bis zum 30. September 2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt unter Bezug auf den ihr vorliegenden Brief. CGM habe Verträge im Zusammenhang mit der neuen TI-Pauschale mitten in der Urlaubszeit mit kurzer Widerspruchsfrist geändert. Für die Praxen resultierten daraus Mehrkosten von „monatlich mindestens 60 Euro“ ohne besseres Service-und Leistungsspektrum.

Für Ärger in den Arzt- und Zahnarztpraxen sorgen aktuell Abstürze des CGM-Konnektors, auch in dieser Sache hat die KBV an CGM, das Ministerium und die Gematik geschrieben. Die Abstürze treten danach nach einem Sicherheitsupdate auf, das von der Gematik wegen einer TI-Sicherheitslücke vorgeschrieben ist. Auf Social Media berichten auch viele Zahnarztpraxen von Konnektorabstürzen und beklagen, dass die Hotline und der Service der CGM kaum erreichbar sei. Die neuen Servicepauschalen des Unternehmens waren dort ebenfalls schon Thema. (Quelle: Ärzteblatt/QN)
 

Jetzt abstimmen: Zahnputzfuchs e.V. für Deutschen Engagementpreis nominiert

Ein Projekt, das die Mundgesundheit vor allem bei chronisch kranken und sozial benachteiligten Kindern verbessern und damit mehr Chancengleichheit erreichen will, ist jetzt für den Deutschen Engagementpreis 2023 nominiert. Der Verein „Zahnputzfuchs e.V.“ von Dr. Kerstin Aurin in Heidelberg bietet Informationen für Kliniken, Eltern, Praxen und Pädagogen und geht mit seinen Aktionen zu den Kindern – von Kinderklinik bis Stadtfeste und Schulen. Was der Verein alles leistet und anbietet, ist auf der Homepage zusammengestellt.

Neben dem eigentlichen Preis, der in fünf Kategorien durch eine Jury vergeben wird und mit jeweils 5.000 Euro dotiert ist, gibt es auch einen Publikumspreis, der mit einem Preisgeld von 10.000 Euro ausgestattet ist. Die Abstimmung für diesen Publikumspreis des Deutschen Engagementpreis 2023 läuft noch bis zum 24. Oktober 2023. Hier geht es direkt zur Abstimmung für den Zahnputzfuchs. (Quelle: QN)
 

Bürokratieabbau: KZBV und BZÄK schlagen Maßnahmen vor

Gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Zahnärztekammern setzen sich die KZBV und die BZÄK dafür ein, dass die zahnärztlichen Praxen schnell und pragmatisch von den ausufernden Bürokratielasten befreit werden und die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams wieder mehr Zeit für die Patientenbehandlung haben. Mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel sei dies ganz besonders geboten, um dringend benötigte personelle Ressourcen freizusetzen, die Attraktivität einer freiberuflichen Niederlassung zu erhalten und so eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

„Auch auf Ebene der Selbstverwaltung unterbreiten wir Vorschläge, um Bürokratie im System abzubauen. Darüber hinaus haben wir uns als Selbstverwaltung zum Ziel gesetzt, eigene Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxen von Bürokratie zu entlasten.“ Zusammengefasst sind die Vorschläge in einem eigenen Papier, das auf der Homepage der KZBV abgerufen werden kann. (Quelle: KZBV)
 

Höhere Versicherungspflichtgrenzen, höhere Zusatzbeiträge

Für Versicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird es 2024 teurer werden. Ein Grund ist die Erhöhung der Bemessungsgrenzen. Wie der „Spiegel“ am 6. September 2023 berichtet, sieht ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums deutlich höhere Bemessungsgrenzen vor. Das bedeutet mehr Geld für die Sozialversicherung, zugleich aber auch höhere Belastungen für Gutverdiener. Für die GKV und die Pflegeversicherung soll die Bemessungsgrenze von 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro steigen. Die Versicherungspflichtgrenze soll ebenfalls angehoben werden. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung soll steigen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat zudem auf „X“ (früher Twitter) angekündigt, dass die Belastung der gesetzlich Versicherten für den „Durchschnittsbürger“ beim Zusatzbeitrag um etwa drei Euro pro Monat steigen werden. „Dafür bekommen wir bessere Medikamente, modernere Technologie, mehr Spezialisierung im Krankenkaus, mehr Digitalisierung. Das muss es uns wert sein“, schrieb der Minister am 7. September 2023 in einer Reaktion auf einen Beitrag im Handelsblatt. (Quelle: Spiegel/Lauterbach auf X)
 

Reform des Rettungswesens: Flickenteppich beenden

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte am 7. September 2023 die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform des Rettungswesens vorgelegt, die unter anderem mehr Aufgaben für qualifizierte Rettungssanitäter und einen verringerten Einsatz von Notärzten sowie eine einheitlichere Organisation der Dienste vorsehen. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, erklärte dazu: „Das deutsche Rettungswesen gleicht einem Flickenteppich, die regionalen Strukturen sind ineffizient und intransparent. Eine Reform ist also dringend nötig, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und um nachhaltig wirtschaftlicher zu werden. Die Vorschläge der Regierungskommission sind ein guter Aufschlag dafür, den wir klar unterstützen.

Das gilt vor allem für die Vorschläge, die für den Rettungsdienst eine bundesweit einheitliche Struktur anstreben. Endlich sollen in den Leitstellen einheitliche digitale Systeme genutzt und länderübergreifende Qualitätsanforderungen eingeführt werden. Ein wichtiger Punkt für eine bessere Versorgungssteuerung ist die geplante Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zu einer gemeinsamen Notfallleitstelle – damit Patientinnen und Patienten nicht nur schnelle, sondern auch die richtige Hilfe bekommen. Dazu gehört es auch, in Echtzeit die verfügbaren Ressourcen und Auslastung der Krankenhäuser transparent zu machen.

Die angestrebte Trennung der Finanzierung der Notfallversorgung vor Ort und des Transportes ins Krankenhaus ist richtig, um die Notaufnahmen von weniger schweren Notfällen zu entlasten.  Der Vorschlag, die Betriebskosten des Rettungsdienstes in leistungsbezogene Finanzierung und Vorhaltefinanzierung aufzuteilen, entspricht den aktuell ausgearbeiteten Vorschlägen zur Krankenhausreform. Bedingungen für eine Vorhaltefinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung sind aber Mindestanforderungen, zum Beispiel an die Qualität der Leitstellen und die Größe ihres Versorgungsgebietes. Insbesondere zu begrüßen ist, dass die Krankenkassen zukünftig an der Verhandlung der Entgelte beteiligt werden sollen.“

Der Bund hat nun die Verantwortung, im weiteren Verlauf der Reform seinen gesetzlichen Gestaltungsspielraum konsequent zu nutzen, um möglichst viele bundeseinheitliche Vorgaben zu machen. Nur so kann aus dem Flickenteppich ein bundesweit transparentes Rettungswesen entstehen, das die Notfallversorgung für die Menschen besser macht.“ (Quelle: BMG/GKV-Spitzenverband)
 

Listerine laut Verbraucherzentrale Hamburg „Mogelpackung“ August 2023

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit „Mogelpackungen“. Für August 2023 stehen zwei Mundspüllösungen der Marke Listerine auf der Liste, weitere seien ebenfalls betroffen. Grund: Im Rahmen eines Produktrelaunchs wurde die Flaschengröße um 100 Milliliter von 600 auf 500 Milliliter reduziert, der Preis in Handel erhöhte sich allerdings, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ausführt.

Das Unternehmen Johnson&Johnson hat auf Anfrage der Verbraucherzentrale in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass man bei den Flaschengrößen auf den Branchenstandard 500 Milliliter umgestellt habe. Man habe wegen der gestiegenen Rohstoff- und Produktionskosten im Rahmen der Umstellung auch die Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für den Handel angepasst. „Unsere UVP liegt auf einem Preisniveau unter 5 Euro pro Flasche – bei unseren LISTERINE® Premium-Varianten sind wir von einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) von 5,39 EUR (600 ml) auf 4,99 EUR (500 ml) gegangen und bei den LISTERINE® Basis-Varianten von 4,49 EUR (600 ml) auf 3,99 EUR (500 ml)“, heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

 

Hessische Zahnärzte: Solidarität mit dem Praxispersonal

Hessens Zahnärzte, vertreten durch die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH), unterstützen den Protest des Praxispersonals am 8. September 2023 in Berlin. Der Verband medizinischer Fachberufe hat zu der großen Kundgebung am Brandenburger Tor aufgerufen. Viele zahnärztliche Organisationen und Verbände haben sich bereits mit dem Protest des Praxispersonals solidarisch erklärt. „Wir müssen ein deutliches Zeichen setzen, dass hier am falschen Ende gespart und die zahnmedizinische Versorgung gefährdet wird.“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZVH

„Ohne gut ausgebildetes und motiviertes medizinisches Fachpersonal lassen sich die vielfältigen anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben in unseren Praxen nicht bewerkstelligen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich in dieser Situation solidarisch zu zeigen und den Protest aktiv zu unterstützen. Verfehlte Sparpolitik zulasten der ambulanten Versorgung betrifft uns alle und aus diesem Grund hoffe ich, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen aus Hessen aktiv an der Kundgebung in der Hauptstadt beteiligen werden. Ich selbst werde in jedem Fall mit vor Ort sein“, sagt Dr. Doris Seiz, Präsidentin der LZKH.

 

ProDente: Wenn die Mundhygiene schwerfällt

Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Das entspricht etwa 9 Prozent der Gesamtbevölkerung, so ProDente anlässlich des Tages der Zahngesundheit (TdZ) 2023. Ein Drittel der schwerbehinderten Menschen ist 75 Jahre alt und älter. In neun von zehn Fällen löst eine Krankheit die Behinderung aus. Somit kann es Jeden treffen.

Mit körperlicher oder geistiger Behinderung fällt die tägliche Mundhygiene nicht immer leicht. Der Besuch beim Zahnarzt erfolgt manchmal erst, wenn Beschwerden auftreten. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat die Prävention gerade für Menschen mit Behinderung einen hohen Stellenwert. „Das Risiko für Karies, Parodontitis und Erkrankungen der Mundschleimhaut ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung höher im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung“, betont auch Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin und Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Das birgt auch Risiken für die Gesundheit des ganzen Körpers, denn die Mundgesundheit hängt eng mit der Gesamtgesundheit zusammen.“

 

vmf zur Situation von ZFA, MFA und Zahntechnikern

Aus Anlass der nächsten Protestaktion des Verbands medizinischer Fachberufe (vmf) am 8. September 2023 vor dem Brandenburger Tor informierten der Verband in einer Pressekonferenz in Berlin über die Situation von ZFA, MFA und Zahntechnikern. „Bei derzeit hohem Fachkräftemangel wird die wieder eingeführte Budgetierung dazu führen, dass die Arbeitsplätze der ZFA verloren gehen“, so Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im vmf („Das GKV-FinStG ist eine absolute Fehlentscheidung“). Die Konsequenzen für die Patienten seien langwierige Behandlungen, Wartezeiten und Wechselwirkungen zur Allgemeingesundheit.

„Schon jetzt verlieren wir im ambulanten Gesundheitswesen immer mehr MFA und auch ZFA an die Kliniken und Pflegeeinrichtungen“, erklärte Hannelore König, Präsidentin des vmf („Wir brauchen dringend eine Fachkräftestrategie“). Sie informierte auch über die Ergebnisse einer vmf-Online-Umfrage im Frühsommer dieses Jahres: 51 Prozent der ZFA hatten angegeben, weniger als 16 Euro Bruttostundenlohn zu erhalten. Knapp 40 Prozent hatten in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Male im Monat daran gedacht, den Arbeitgeber zu wechseln beziehungsweise aus dem Beruf MFA oder ZFA auszusteigen. „Wir zeigen der Gesundheitspolitik die Rote Karte. Denn es geht um die Gesundheit der Menschen in Deutschland, um die wohnortnahe Versorgung und die Wertschätzung derjenigen, die daran engagiert mitwirken.“

Auch Karola Will, Referatsleiterin Zahntechnik im vmf, konnte mit Umfrageergebnissen aufwarten: Bei einer aktuellen Umfrage unter den Berufsangehörigen hatten 9 Prozent angegeben, dass sie im Niedriglohnbereich (bis 12,76 Euro Bruttostundenlohn) arbeiten: In Mecklenburg-Vorpommern waren es sogar 35 Prozent der Teilnehmenden, in Sachsen 22 Prozent, in Thüringen 21 Prozent, in Schleswig-Holstein 10 Prozent.

 

Berliner Zahnärzteschaft unterstützt Protest des vmf am 8. September in Berlin

Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin unterstützen die Demonstration des Verbands medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) am 8. September 2023 in Berlin. Ab 13 Uhr protestieren (Zahn-)Ärztinnen und -Ärzte gemeinsam mit Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten vor dem Brandenburger Tor, um die Politik auf die dramatischen Missstände im ambulanten Gesundheitswesen aufmerksam zu machen. „Mit den neuen Spargesetzen der Bundesregierung und der darin festgeschriebenen Budgetierung zahnmedizinischer Leistungen wird unser Gesundheitssystem zu Lasten der Patientenversorgung kaputtgespart“, erläutert Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin. „Die Lage ist sehr ernst. Wenn die Budgetierung und die damit nicht vollumfängliche Vergütung erbrachter zahnmedizinischer Leistungen nicht schnell gestoppt wird, droht ein Praxissterben und Patientinnen und Patienten müssen mit langen Wartezeiten rechnen.“

„Was muss noch passieren, damit die Politik begreift, dass es so nicht weitergeht? Die derzeitigen Rahmenbedingungen für Praxen sind existenzgefährdend und betreffen nicht nur die Patientinnen und Patienten und die Zahnärzteschaft“, ergänzt Zahnärztin Barbara Plaster, Vizepräsidentin der ZÄK Berlin. „Alle Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sind leider genauso involviert. Schon jetzt sind viele Praxen durch Inflation, hohe Energiekosten, nicht mehr kostendeckenden Kassenvergütungen sowie Fachkräftemangel am Ende ihrer Leistungsfähigkeit. Die neu hinzugekommenen Spargesetze machen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Lohnniveaus von ZFA nun endgültig unmöglich und lassen viele Fachkräfte in andere Berufe abwandern.“

Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KZV Berlin: „Mit ihrer kurzsichtigen Kostendämpfungspolitik hat die Bundesregierung nicht nur die Mittel für zahnärztliche Leistungen seit 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene präventionsorientierte Parodontitistherapie entzogen. Zugleich wird den Praxen durch die aktuellen Einsparungen jegliche Planungssicherheit genommen, was letztlich zu einer direkten Gefährdung für die flächendeckende zahnärztliche Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Deutschland führt. Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird. Nur wenn wir gemeinsam mit unseren Praxisteams gegen diese verantwortungslose Gesundheitspolitik ‚Zähne zeigen‘, haben wir eine Chance, dass die Budgetierung wieder zurückgenommen wird – mit dem Ergebnis, eine auf das Patientenwohl fokussierte Versorgung langfristig zu erhalten und die Arbeit unserer Praxisteams angemessen vergüten zu können.“ (Quelle: KZV Berlin/ZÄK Berlin)
 

GKV-Spitzenverband: Ertrag ärztlicher Praxen weiter gestiegen

Aus Sicht der Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) war die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auch im Jahr 2021 sehr gut. Die Kassen beziehen sich dabei auf die Zahlen, die das Statistische Bundesamt Ende August zur Kostenstrukturanalyse vorgelegt hat. „Demnach haben Praxisinhaberinnen und -inhaber 2021 im Durchschnitt jeweils einen Reinertrag von 237.000 Euro erwirtschaften können, monatlich somit 19.700 Euro. Im Vergleich zu den zuletzt vom Statistischen Bundesamt berichteten Daten des Jahres 2019 entspricht dies einem Anstieg von 5 Prozent pro Jahr“, rechnet der GKV-SV vor. Mit Blick auf die aktuell laufenden Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Weiterentwicklung der ärztlichen Honorare verhandelt, halte man daher „eine maßvolle Herangehensweise an die Honorarentwicklung für angemessen“.

Der GKV-SV erklärt in seiner Pressemeldung, der Reinertrag sei „annähernd vergleichbar mit dem Bruttolohn von angestellten Beschäftigten zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.“ Laut Destatis ist der Reinertrag aber nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. „Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal sind in den Aufwendungen enthalten.“ (Quelle: GKV-SV/QN)
 

International Esthetic Days 2023 in Baden-Baden

Quelle: Straumann
Zum vierten Mal heißt es in Baden-Baden „Zeit für die schönen Dinge“. Nach den erfolgreichen Formaten der vergangenen Jahre begrüßt die Straumann Group dieses Jahr nun internationales Publikum zu ihrem Kongress in Baden-Baden. Die International Esthetic Days sind eine Erweiterung des Konzeptes über die deutschsprachigen Grenzen hinaus und feierte sein Debüt 2022 in Palma de Mallorca.

Vom 21. bis 23. September 2023 erwartet die rund 600 Besucher in zweieinhalb Kongresstagen ein volles Programm zum Thema ästhetische Zahnmedizin. In den verschiedenen Fokusblöcken teilen 30 renommierte internationale Speaker ihr Fachwissen in Bereichen wie KI-Basierten Smile Design, Frontzahnästhetik, Patientenerwartungen, Alignertherapie, sowie der Sofortversorgung und der digitalen Transformation.
Weitere Informationen und Anmeldung auf der Internetseite des Events. (Quelle: Straumann)
 

Sandra von Schmudde neue Geschäftsführerin der Neoss GmbH

Sandra von Schmudde ist neue Geschäftsführerin bei Neoss.
Sandra von Schmudde ist neue Geschäftsführerin bei Neoss.
Foto: Neoss
Seit dem 1. September 2023 hat Sandra von Schmudde die Geschäftsführung der Neoss GmbH für Deutschland und Österreich mit Sitz in Köln übernommen. Die Diplom-Kauffrau (FH) für Business Administration European Business Management arbeitete zuletzt als Geschäftsführerin für die D-A-C-H Region bei der Septodont GmbH. Zu ihren weiteren beruflichen Stationen gehörte unter anderem Nobel Biocare.

Robert Gottlander, Präsident und CEO der Neoss Gruppe: „Ich freue mich sehr, dass Sandra von Schmudde sich entschieden hat, die Position der Geschäftsführerin zu übernehmen, um unser Engagement in Deutschland und Österreich weiter auszubauen. Mit Ihrer mehr als 20jährigen Erfahrung in der Dentalbranche verfügt sie über fundierte Kenntnisse auch im Implantatbereich und ich bin mir sicher, dass sie an die hervorragende Arbeit der Vergangenheit anknüpfen und die Neoss GmbH zu weiterem Erfolg führen wird. Unsere Zukunft ist sehr vielversprechend.“

Von Schmudde freut sich auf die neue Aufgabe: „Es ist mir eine Herzensangelegenheit einen Beitrag für eine bessere Patientenversorgung zu leisten. Mit den intelligenten Produkten von Neoss wird die Implantologie zu einem Kundenerlebnis, mit dem Ziel Behandlungsprozesse einfacher, anstatt komplexer zu gestalten. Wir bieten Behandlern somit bedarfsorientierte, sichere und vorhersagbare Lösungen an, von denen letztendlich auch die Patienten profitieren. Ich freue mich sehr, die Erfolgsgeschichte dieser Produktinnovationen gemeinsam mit dem engagierten und kompetenten Neoss Team und unseren Kunden weiter auszubauen.“ (Quelle: Neoss)
 

ZäPP: 34.000 Praxen werden um Teilnahme gebeten – Vorteile nutzen

Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen, die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert wird. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Das ist auch angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, besonders wichtig.

Aber auch die Praxen selbst profitieren von der Teilnahme an ZäPP, bekommen sie doch damit gerade bei Teilnahme über mehrere Jahre einen guten Überblick über die Entwicklung der eigenen Praxis und im Vergleich zu anderen Praxen. Für die neue ZäPP-Runde im Jahr 2023 werden erneut rund 34.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme gebeten. Weitere Informationen zum ZäPP gibt es hier. (Quelle: KZBV)
 

Laufzeitverlängerung bei Konnektoren – Erste Hersteller erhalten Zulassung

Die Konnektor-Hersteller Secunet und Rise haben als erster Anbieter eine Zulassung für die Laufzeitverlängerung von der Gematik erhalten. Praxen, die einen Konnektor dieser Anbieter nutzen, müssen diesen somit nicht mehr austauschen, wenn das Sicherheitszertifikat ausläuft. Damit haben sie eine Alternative zum Hardwaretausch.

Die Gematik teilt dazu mit: „Für Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, in denen ab diesem Jahr das Konnektorzertifikat von Modellen dieser Hersteller abläuft, ist damit die Möglichkeit gegeben, die Konnektorlaufzeit um zwei Jahre ohne Austausch der Hardware zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung beider Hersteller ist als ein Software-Update für den Konnektor konzipiert. Für Arztpraxen etc. ändert sich am bestehenden Setup nichts, sie erhalten das Update bei ihrem Vertragspartner beziehungsweise dem Dienstleister vor Ort (DVO).“

Da die Gültigkeit der Zertifikate im Konnektor gemäß den Sicherheitsvorgaben in der Telematikinfrastruktur nach fünf Jahren abläuft, seien in diesem Jahr erstmalig Konnektoren der Hersteller Secunet und Rise von einem Zertifikatsablauf betroffen. Neben dem Austausch existiert nun mit der Laufzeitverlängerung eine weitere Möglichkeit, um an die TI angebunden zu bleiben. „Im kommenden Jahr wird als dritte Anbindungsmöglichkeit an die TI zudem das TI-Gateway zur Verfügung stehen“, so die Gematik. Allerdings sollten TI-Anwender darauf achten, dass auch andere TI-Komponentn ablaufen können. Die Gematik empfiehlt deshalb, zeitnah – unter Zuhilfenahme der Informationen auf der Themenseite der gematik oder gemeinsam mit dem DVO – zu überprüfen, wann die Betriebszeit der verwendeten Komponenten abläuft, damit anschließend über mögliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der TI-Anbindung gesprochen werden kann.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit, dass zu den Kosten des Updates noch keine Details vorliegen. „Es ist jedoch anzunehmen, dass sie unterhalb der Kosten für einen Konnektortausch liegen“, so die KBV. „Eigenen Angaben zufolge arbeitet auch der dritte Anbieter CompuGroup an einer Laufzeitverlängerung für das Sicherheitszertifikat – jedoch ohne eine konkretere Zeitangabe“, so die KBV weiter. (Quellen: Gematik/KBV)
 

E-Rezepte ab sofort per Gesundheitskarte einlösbar

Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist jetzt flächendeckend verfügbar: Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept ab sofort mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken in ganz Deutschland einlösen. Diese neue Option war Anfang Juli in den Apotheken gestartet, nun sind die technischen Voraussetzungen dafür in allen Softwaresystemen bundesweit geschaffen. Gesetzlich Versicherten stehen damit drei Optionen zum Einlösen eines E-Rezepts zur Verfügung: Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Rezeptcode. Das teilen die Gematik und der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Jetzt soll es für die Ärzte und Apotheken weitere Schulungen geben, so am 20. September 2023 in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

So funktioniert das Einlösen mittels Gesundheitskarte: „Die Ärztin/der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patientin/der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.“ (Quelle: DAV/Gematik)
 

Neue Richtlinie für Blutspenden

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ novelliert. Neben diversen Aktualisierungen erforderten die mit dem UPD-Reformgesetz neu geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine kurzfristige Anpassung, um auch künftig die Sicherheit der Spendewilligen sowie der Blutprodukte zu gewährleisten.

Zukünftig ist eine spendewillige Person für vier Monate von der Spende zurückzustellen, die innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen hat, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder ihrer Sexualpartnerinnen beziehungsweise -partner spielen bei der Bewertung des Risikos keine Rolle mehr.

Neu ist auch, dass telemedizinische Verfahren der Untersuchungen zur Spendetauglichkeit eingesetzt werden können. Darüber hinaus wurden die Regelungen bezüglich der Spenderimmunisierung zur Gewinnung von Hyperimmunplasma in die Richtlinie eingegliedert. Den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind die oberen Altersgrenzen für Spendewillige entfallen. Bisher lag die Höchstaltersgrenze bei der Erstspende bei über 60 Jahren und für Wiederholungsspenden bei über 68 Jahren, wobei nach individueller ärztlicher Entscheidung auch Ältere spenden konnten. Jetzt muss die Eignung bei über 60-Jährigen mindestens im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Die Änderungen erfolgten im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut sowie unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts. (Quelle: BÄK)

 

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