Lindner blockiert Verordnung für Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sorgt mit der Forderung nach gezielten Entlastungen für Besserverdiener bei den Sozialabgaben für Kopfschütteln und harsche Kritik. Lindner blockiert laut Medienberichten aktuell die Verordnung, mit der auf der Grundlage eines Gesetzes die jährlichen Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung festgelegt werden (siehe unten). Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink warnte, als Folge würden kleine und mittlere Einkommen umso stärker belastet. Statt Besserverdiener vor höheren Beiträgen zu schützen, seien Entlastungen für alle Beitragszahler nötig, betonte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, gegenüber G+G. „Die Idee gehört in den Papierkorb“, pflichtete DAK-Chef Andreas Storm bei. „Das ist klassische Umverteilung von unten nach oben.“ Der Sozialverband VDK sprach von „Entsolidarisierung pur“. Der Berliner Ökonom Johannes Geyer nannte den Vorstoß „crazy“.
Eine Sprecherin Lindners wollte den Bericht heute nicht kommentieren. Es gehe um „interne Prozesse“. Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass die Anhebung der Bemessungsgrenzen gesetzlich vorgeschrieben sei. AOK-Chefin Reimann erinnerte die Koalition an ihr Versprechen, die Beitragszahler durch höhere Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen zu entlasten. Schon ohne Lindners Vorschlag drohen die Kranken- und Pflegebeiträge 2025 zu steigen. (Quelle: G+G Update der AOK)
GKV-Spitzenverband legt dirigistisches Papier zur ambulanten Versorgung vor
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat am 26. September 2024 ein eigenes Papier zur ambulanten Versorgung vorgelegt. Man habe „Lösungsvorschläge entwickelt, um die ambulante Versorgung zukünftig effizienter zu gestalten und besser zu strukturieren. Denn die Versorgungsansprüche und die Behandlung der Versicherten durch die Ärzteschaft verändern sich: Die ärztliche Tätigkeit in der Einzelpraxis weicht zunehmend kooperativen und insgesamt größeren Praxisstrukturen, medizinische Leistungen werden verstärkt in interdisziplinären und interprofessionellen Teams erbracht und um nichtärztliche Leistungserbringende ergänzt. Prozesse in der ambulanten Versorgung werden zunehmend digitalisiert und flexibilisieren so die Angebotsstrukturen. Digitale Terminvermittlungsplattformen übernehmen bereits jetzt zunehmend Koordinations- und Verwaltungsaufgaben der ärztlichen Praxis. Viele Leistungen aus dem stationären Sektor könnten schon heute ambulant erbracht werden. Das schont ärztliche und pflegerische Ressourcen und erspart den Patientinnen und Patienten den Krankenhausaufenthalt“, heißt es. Vorgesehen sind in den zehn Positionen unter anderem eine zentrale Terminvermittlung, für die die Praxen ständig freie Termine melden müssen, und eine Echtzeit-Meldung erbrachter Leistungen durch die Praxen. (Quelle: GKV-SV)
Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich
Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft treten.
Eine Begutachtung per Videotelefonie kann grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist. Dies gilt in erster Linie für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen.
„Videobasierte Telefoninterviews sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungszahlen eine zeitnahe
Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Derzeit werden die Voraussetzungen für eine regelhafte Implementierung der Videobegutachtung in die Begutachtungsprozesse des Medizinischen Dienstes in einem großen Projekt untersucht. Das Projekt wird vom GKV-Spitzenverband im Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung finanziell gefördert. Hierzu wird in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen geprüft, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen. Zudem werden die Praktikabilität sowie die Akzeptanz der videobasierten Begutachtung aus der Perspektive aller an der Begutachtung beteiligten Personen untersucht. Das Projekt, das im April 2024 gestartet ist, läuft bis Ende März 2026. (Quelle: MD Bund)
Protesttag der Hessischen Zahnärzteschaft am 25. September 2024
Immer mehr Angehörige der Heilberufe machen ihrem Unmut über eine verfehlte Gesundheitspolitik öffentlich und lautstark Luft. In Hessen waren es zuletzt die Apotheker und die Ärzte – nun gehen auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Straße. Am 25. September, dem Tag der Zahngesundheit, wird protestiert: Hessenweit bleiben daher viele Praxen geschlossen. Zentrale Kundgebungen finden in Frankfurt und Kassel ab 14 Uhr jeweils auf dem Opernplatz statt.
„Unnötige Bürokratie abzubauen, ist auch ein Anliegen der hessischen Landesregierung, die zu diesem Zweck eigens einen Ministerposten geschaffen hat. Was wir neben diesem sinnvollen Posten vor allem brauchen, ist eine neue Kultur des Vertrauens in die Expertise des Berufsstands. Das Wohl unserer Patientinnen und Patienten steht für uns an erster Stelle. Wir wissen, was vonnöten und was dagegen überflüssig und kontraproduktiv ist. Der Platz, an den wir Zahnärztinnen und Zahnärzte gehören, ist der Behandlungsstuhl und nicht der Schreibtisch. Darauf möchten wir durch unseren Protest aufmerksam machen“, sagt Dr. Doris Seiz, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen.
„Schon heute sind insbesondere Praxen in ländlichen Gebieten schwer vermittelbar. Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich mit der Entscheidung für eine Niederlassung auseinandersetzen, brauchen Planungssicherheit. Die aktuelle Politik schafft stattdessen Verwirrung und Unsicherheit“, sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Ein Beispiel dafür ist die elektronische Patientenakte (ePA), die im Februar 2025 als Pflichtanwendung in die Versorgung eingeführt wird, ohne dass vorher eine ausreichende Testung stattgefunden hat. Das ist für junge Kolleginnen und Kollegen ebenso wenig nachvollziehbar wie für etablierte Praxisinhaberinnen und -inhaber. Unser Protest soll Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und bei politischen Entscheidungsträgern schaffen. Wir erwarten ein Umsteuern der Bundesregierung sowie des Bundes- und Landesgesetzgebers, damit die Voraussetzungen für die Sicherstellung der Versorgung in den kommenden Jahrzehnten gegeben sind. Dafür muss auch eine verlässliche und angemessene Vergütung sichergestellt werden, insbesondere wenn wissenschaftlich basierte neue Therapiekonzepte, die der weiteren Verbesserung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten dienen, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden“.
„Viele Kolleginnen und Kollegen sind angesichts der aktuellen Entwicklungen zunehmend frustriert. Das spüren auch junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich sehr genau überlegen, ob sie das Wagnis einer Niederlassung in eigener Praxis eingehen sollen. Freiberufliche Praxen mit ihren engagierten Teams sind das Rückgrat der ambulanten Versorgung. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese aufgrund falscher politischer Weichenstellungen weiterhin gefährdet wird. Mit ´wir` sind hier nicht allein die Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeint, sondern auch die Patienten, denn deren Versorgung ist akut bedroht“, so Dr. Andreas Koch, Vorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Landesverband Hessen.
Weitere Informationen zum Protesttag der hessischen Zahnärzteschaft finden Interessierte auf der Webseite zum Protest. (Quelle: LZKH)
Protesttag in Nordrhein am 25. September
Für den 25. September 2024 sind in Nordrhein dezentrale Infostände und Aktionen geplant. Eine Übersicht gibt es auf der Internetseite der Zahnärztekammer Nordrhein.
„Jahr für Jahr nehmen die regulatorischen Vorgaben für unsere Praxen erheblich zu. Anstatt von Bürokratie zu entlasten, belastet zudem die Digitalisierung durch unausgereifte Technik und regelmäßige Störungen unsere Arbeit auch noch zusätzlich. Große Teile wertvoller Zeit, die eigentlich der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten zugutekommen sollte, werden durch diese zeitfressenden Belastungen gebunden“, heißt es zum Anlass der Proteste. (Quelle: ZÄK Nordrhein)
„Mission Letter“ von der Leyens: „EU-Kommission packt MDR-Verbesserungen an!“
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem am 17. September 2024 bekannt gewordenen „Mission Letter“ Ursula von der Leyens an das für Gesundheit zuständige EU-Kommissionsmitglied einen wichtigen Schritt, um die dringend notwendige Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) jetzt rasch und energisch anzugehen. Die „Mission Letter“ der EU-Kommissionspräsidentin gelten in Brüssel als eine Art „Regierungsprogramm“ für die Arbeit der neuen Kommission. „Der Auftrag an das neue Kommissionsmitglied ist ein wichtiges Zeichen an die MedTech-Branche. Die Bundesregierung muss in Brüssel nun weiter Druck machen, damit die neue Kommission die Arbeiten für eine Verbesserung der MDR schnell fortführt“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
In dem Papier von der Leyens heißt es wörtlich: „You will ensure the availability and competitiveness of medical devices, including by stepping up the implementation of the current framework and evaluating the need for potential legislative changes.“ (auf Deutsch: „Sie werden die Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Medizinprodukten sicherstellen, indem Sie unter anderem die Umsetzung des derzeitigen Rechtsrahmens beschleunigen und die Notwendigkeit möglicher Gesetzesänderungen prüfen.“)
Der BVMed setzt sich in einem MDR-Whitepaper unter anderem dafür ein, die fünfjährige Re-Zertifizierungspflicht für alle Medizinprodukte abzuschaffen, das Regulierungssystem um Sonderregelungen für innovative Produkte, „Orphan Devices“ und Nischenprodukte zu erweitern sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz, der Vorhersehbarkeit und der Harmonisierung durch Zentralisierung umzusetzen.
Dr. Marc-Pierre Möll: „Nur mit einer besseren und international wettbewerbsfähigen MDR in Kombination mit einem resilienten und nachhaltigen Wirtschaftsstandort Europa, können wir die Versorgung mit Medizinprodukten dauerhaft sicherstellen und den MedTech-Standort Europa stärken.“ (Quelle: BV Med)
Barmer-Verwaltungsrat: Rekordbelastung der Beitragszahler abwenden
Die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spitzt sich durch zusätzliche Kostensteigerungen im kommenden Jahr weiter zu. Vor allem durch geplante Reformen im Krankenhaussektor werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zusätzlich in Milliardenhöhe belastet, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür automatisch von mehr Qualität in der Versorgung profitieren könnten. Der Verwaltungsrat der Barmer fordert daher anlässlich seiner Sitzung am 20. September 2024 die Bundesregierung auf, die Beitragszahlenden umgehend zu entlasten, indem die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus Steuermitteln refinanziert und nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Arbeitgeberseite abverlangt werden. „Die Ausgaben im Gesundheitswesen laufen zudem durch kostentreibende Gesetze der Bundesregierung ohne eine direkt positive Wirkung für die Versicherten immer stärker aus dem Ruder“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende bei der BARMER.
Durch die aktuellen Gesetzespläne würden den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zusätzliche enorme finanzielle Belastungen aufgebürdet. Das sei nicht akzeptabel. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass die Bundesländer nicht in Haftung genommen würden, endlich ihre Verpflichtung zu einer ausreichenden Finanzierung der Krankenhausstrukturen zu erfüllen. „Ich bin gespannt, wie die Politik dieses Ungleichgewicht zu Lasten der Beitragszahlenden insbesondere im kommenden Jahr der Bundestagswahl plausibel erläutern will“, so Krisch. (Quelle: Barmer)
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags befasst sich am 25. September 2024 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG“ sowie mit mehreren Anträgen der Fraktion der AfD und einem Antrag der Gruppe BSW. Der Gesetzentwurf ist strittig, auch die Bundesländer stellen sich gegen die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach aufgestellten Gesetzentwurf, der die Krankenhauslandschaft komplett verändern soll. Im Vorfeld der Sitzung ist vonseiten der Krankenkassen und des PKV-Verbands gefordert worden, dass der vorgesehene Transformationsfond aus Steuermitteln und nicht aus Geldern der Versicherten finanziert werden müsse.
Detaillierte Informationen zur Sitzung gibt es auf der Internetseite des Ausschusses, dort kann die Sitzung auch im Livestream auf der Homepage des Deutschen Bundestags verfolgt und später in der Mediathek abgerufen werden. (Quelle: Bundestag)
PKV-Verband sieht Wettbewerbsverzerrung in neuen Rechnungsgrößen
Zum Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zu dem der PKV-Verband eine Stellungnahme vorgelegt hat, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – oder besser Versicherungspflichtgrenze – soll auf 73.800 Euro (2024: 69.300 Euro) steigen. Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher.
Wird dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entsteht schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher. Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot. Die PKV leistet dabei einen entscheidenden Beitrag: Mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge sorgen die Privatversicherten im demografischen Wandel für zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung, von der auch gesetzlich Versicherte spürbar profitieren.
Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die damalige Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Das Ziel: Der Kreis der Versicherten, die frei zwischen GKV und PKV entscheiden können, sollte systematisch eingegrenzt werden. Seitdem hat die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen immer stärker beschnitten. Die Grenzwerte driften von Jahr zu Jahr weiter auseinander. 7.650 Euro soll die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es noch 6.750 Euro. (Quelle: PKV-Verband)
Sozialversicherung: Höhere Bemessungsgrenzen für 2025
Höhere Beiträge, höhere Hürde für den Wechsel in die Private Krankenversicherung: Den in vielen Wirtschaftsbereichen gestiegenen Löhnen Gehältern folgt nun die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung für 2025. Die entsprechenden Werte hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Entwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vorgelegt.
„Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im gesamten Bundesgebiet 6,44 Prozent“, so das Ministerium.
Die neuen Werte:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich im Jahr 2025 auf bundesweit einheitlich 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro). Sie wird ab 2025 nicht mehr nach Ost- und Westdeutschland getrennt erhoben
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat (2024: 5.175 Euro). Für darüber liegende Gehaltsanteile wird kein Beitrag erhoben.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro). Erst wenn diese Grenze (dauerhaft) überschritten ist, ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich.
Der Referentenentwurf geht jetzt in den Abstimmungsprozess mit Ländern, Kabinett und Beschluss im Bundestag, bevor er in Kraft treten kann. (Quelle: BMAS/QN)
Designierter EU-Kommissar für Gesundheit aus Ungarn heftig in der Kritik
Die deutschen EU-Gesundheitspolitiker Tiemo Wölken und Peter Liese haben mit Unverständnis auf die Nominierung des Ungarn Olivér Várhelyi zum neuen EU-Kommissar für Gesundheit und Tiergesundheit reagiert. Die Vergabe des Aufgabenbereiches an den bisherigen EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaft sei „zutiefst bedauerlich“, sagte der SPD-Europapolitiker Wölken dem AOK-Infodienst G+G. Dies belege, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Thema Gesundheitsunion „herabgestuft“ habe und „als belanglos“ betrachte.
„Várhelyi hat nicht nur den Makel, dass er von Viktor Orbán vorgeschlagen wurde, er hat sich als strittiger Kommissar für Erweiterung auch sehr viele Fehler geleistet“, kritisierte der CDU-Europaparlamentarier Liese. Er könne sich kaum vorstellen, dass „Várhelyi die Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit überstehen wird“.
Habe von der Leyen das Thema Gesundheit in der vergangenen Legislaturperiode noch „hoch oben auf die Agenda“ gesetzt, sei es „nun auf die Ersatzbank verbannt“, bedauerte Wölken. „Besonders nach einer globalen Pandemie und angesichts der vielen noch offenen Aufgaben ist dies besonders enttäuschend.“ Liese und Wölken fungieren als gesundheitspolitische Sprecher der beiden größten Parlamentsfraktionen – Europäische Volksparteien (EVP) und Sozialdemokraten (S&D). Beide hatten zuletzt auch eine Wiederaufstockung des deutlich gekürzten EU-Budgets für Gesundheitspolitik gefordert.
Várhelyi werde „für den Aufbau der Europäischen Gesundheitsunion zuständig sein, den Kampf gegen Krebs fortsetzen und die Gesundheitsvorsorge stärken“, sagte von der Leyen bei der Vorstellung ihres Personaltableaus in Straßburg. Vorgängerin Stella Kyriakides aus Zypern deckte als EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bisher nicht den Bereich Tierschutz ab. Várhelyi ist mit kurzer Unterbrechung seit 2001 in Brüssel tätig. Er war unter anderem an den Verhandlungen über den EU-Beitritt Ungarns im Jahr 2004 beteiligt. Ab 2015 leitete er die ungarische EU-Vertretung. 2019 wurde der parteilose Jurist Kommissar für die EU-Erweiterung.
Die jetzt nominierten elf Kandidatinnen und 15 Kandidaten müssen sich nun Anhörungen in den Fachausschüssen des Europaparlamentes stellen. Anschließend stimmt das Plenum im Block ab. (Quelle: G+G)
Ärzte: Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent
Am 16. September 2024 hat der Bewertungsausschuss (BA), bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands, in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent beschlossen. Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Damit fließen für 2025 zusätzlich ca. 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 49 Milliarden Euro ausgeben, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Verhandlungspartner.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Honorarerhöhung von 3,85 Prozent für das Jahr 2025 reagieren wir auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen und berücksichtigen auch die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sind 1,7 Milliarden Euro zusätzlich eine beachtliche Summe aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden. Damit unsere Versicherten ambulant gut versorgt werden, müssen aber auch Inflation und Fachkräftemangel in Arztpraxen finanziell ausgeglichen werden. Die diesjährigen Verhandlungsergebnisse zeigen, dass wir Selbstverwaltungspartner uns der gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und gerade auch in schwierigen Lagen zusammenarbeiten und handlungsfähig bleiben.“
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Diese Einigung steht für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV in einem sehr schwierigen politischen Umfeld. Sie ist kein Grund zum Jubeln und wird von vielen als unzureichend empfunden werden, ist aber ein deutliches Signal in Richtung Bundesgesundheitsminister. Ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ist eine gute Gesundheitsversorgung unmöglich. Das erkennen auch die Krankenkassen, die durch die milliardenschweren und vom Bundesgesundheitsminister einseitig forcierten Milliardensubventionen für die Krankenhäuser belastet werden.“
Die Anpassungen im Detail: Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2025 um 3,85 Prozent, das entspricht ca. 1,7 Milliarden Euro. Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2025 bei 12,3934 Cent.
Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten. (Quelle: GKV-SV)
Wiederwahl des gesamten Vorstands der BZK Tübingen
Im Rahmen der konstituierenden Vertreterversammlung der Bezirkszahnärztekammer Tübingen am 14. September 2024 sprachen die Delegierten dem bisherigen Vorstand erneut ihr Vertrauen aus. Dr. Markus Steybe (Friedrichshafen) wurde mit großer Stimmenmehrheit für weitere vier Jahre als Vorsitzender bestätigt. Dr. Anke Bleicher (Tübingen) bleibt ebenfalls in ihrer Position als stellvertretende Vorsitzende.
Zudem wurden die Vorstandsmitglieder Dr. Martin Braun (Pfullingen), Dr. Herbert Martin (Balingen) und Dr. Bernd Stoll (Albstadt) in ihren Ämtern bestätigt. (Quelle: IZZ BW)
E-Rezept – es läuft noch nicht überall rund
Der Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 1. Januar 2024 verlief holprig. Auch heute hat immer noch ein Fünftel gravierende Probleme, das zeigt eine Befragung des Ärztenachrichtendienstes (änd), an der sich etwas mehr als 900 Vertragsärztinnen und -ärzte beteiligten.
Die meisten Niedergelassenen (81 Prozent), verordnen mittlerweile Rezepte auf digitalem Weg in ihren Praxen – im Januar lag der Anteil bei 66 Prozent. Die Gruppe der Komplett-Verweigerer ist quasi gleich groß geblieben: Bei der aktuellen Umfrage gaben 13 Prozent an, die digitale Verordnung komme für sie nicht in Frage, im Januar waren es 14 Prozent.
Lediglich 19 Prozent finden, dass das E-Rezept praktisch ist und den Praxisalltag erleichtert. 26 Prozent scheinen eine eher neutrale Auffassung zu haben, indem sie sagen, dass die digitale Verordnung den Praxisalltag zwar nicht erleichtere, aber auch nicht erschwere.
Die meisten Patientinnen und Patienten haben sich inzwischen offenbar an die digitale Medikamenten-Verordnung auf digitalem Weg gewöhnt, denn mehr als die Hälfte (56 Prozent) der befragten Praxisinhaberinnen und -inhaber gaben an, dass die Akzeptanz des E-Rezeptes „sehr gut“ sei und ihre Patientinnen und Patienten dieses mittlerweile ausschließlich nutzen würden. (Quelle: änd)
Hygiene und Patientensicherheit: Infektionsschutz verbessern!
Hygienemaßnahmen wie eine adäquate Händehygiene sind ein wichtiger Teil des Infektionsschutzes, um Patient:innen bei Behandlungen in medizinischen Einrichtungen zu schützen. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zum Erfahrungsaustausch der Aktion Saubere Hände zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September hin. „Ein Drittel der nosokomialen, also Behandlungs-assoziierten, Infektionen gilt als vermeidbar. Wir brauchen deshalb ein Bündel an Hygienemaßnahmen und Anstrengungen aller Beteiligten. Denn jeder hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
„Infektionsprävention ist von großer Bedeutung und kann dazu beitragen, in medizinischen Einrichtungen Infektionen zu verhindern und damit sogar Leben retten“, so BVMed-Hygieneexpertin Miriam Rohloff. Deshalb sei es gut, dass beispielsweise der gestiegene Hygieneaufwand in medizinischen Einrichtungen künftig über einen separaten Zuschlag vergütet wird. (Quelle: BVMed)
Zahnärzte dürfen Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die die Behandlung und Unterstützung von Patienten durch digitale Technologien wie Apps und webbasierte Anwendungen ermöglichen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ein Rezept für eine DiGA ausstellen, allerdings unter Beachtung des Berufsrechts und im Rahmen ihres Fachgebiets. Alle zugelassenen DiGA sind in einem Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dort gibt es auch weitere Informationen. Eine DiGA mit unmittelbarer zahnmedizinischer Zweckbestimmung gibt es aber aktuell noch nicht, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Sie hat dazu eine eigene Informationsseite zusammengestellt. (Quelle: KZBV)
Mehr Schutz im Notdienst – aber nicht in Praxen
Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) beschlossen, der Gewalt gegen Rettungskräfte und Notärztinnen und Notärzte, aber auch gegen ehrenamtlich Tätige, Polizei- und Vollzugsbeamte, unter schärfere Strafen stellt. Bei Gewalt in Arztpraxen sollen diese Änderungen aber nicht gelten. Vor allem der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, hatte mehrfach gefordert, dass auch Ärzte und Praxisteams in das neue Gesetz einbezogen werden sollen und sich auch mit dem Minister getroffen.
Rabea Bönnighausen, Sprecherin des Bundesjustizministeriums, erklärte auf Nachfrage des Ärztenachrichtendiensts (änd.de): „Arztpraxen sind nicht erfasst“. Die Sprecherin habe auf das Treffen von Bundesjustizminister Buschmann und Gassen hingewiesen: „Beide sind sich einig, dass es besonders wichtig ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei solchen Gewalterfahrungen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Vollzugsorgane vertrauen können“, so die Sprecherin zum änd. Im Bericht heißt es: „Ein wichtiger Aspekt sei es dabei, dass die Strafverfolgungsbehörden bundesweit gleich agieren, wenn seitens der Praxen Fälle von erfahrener oder angedrohter Gewalt zur Anzeige gebracht werden.
Um eine evidente Faktengrundlage zur Strafverfolgungspraxis zu schaffen, haben Buschmann und Gassen laut BMJ vereinbart, das Phänomen näher zu untersuchen. Die KBV werde dazu eine wissenschaftlich basierte Umfrage in den Praxen starten. ‚Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Beratungen des Bundesjustizministers mit seinen Kolleginnen und Kollegen der Bundesländer mit dem Ziel eines einheitlichen Vorgehens, um Praxen wirkungsvoll zu schützen‘, so Bönnighausen.“ (Quelle: änd.de/BMJ)
Kein erhöhtes Krebsrisiko durch Mobiltelefone
Es konnte kein Zusammenhang zwischen dem Telefonieren mit Mobiltelefonen und Tumoren im Kopfbereich festgestellt werden. Das ist das Ergebnis eines von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Auftrag gegebenen systematischen Reviews zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Funkwellenexposition. Die Studie wurde am 3. September 2024 in Australien vorgestellt, ein Vorabdruck ist in der Zeitschrift Environment International (2024; DOI: 10.1016/j.envint.2024.108983) zugänglich, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Untersucht wurde die Assoziation zwischen elektromagnetischen Radiofrequenzfeldern (radiofrequency electromagnetic fields,RF-EMF) und einer Reihe von Malignomen wie Menigeomen, Gliomen und Akkustikusneurinomen.
„Als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) im Jahr 2011 die Exposition gegenüber Radiowellen als mögliches Karzinogen für den Menschen einstufte, beruhte dies weitgehend auf begrenzten Erkenntnissen aus Beobachtungsstudien am Menschen“, sagte Ken Karipidis von der Australian Radiation Protection and Nuclear Safety Agency’s (ARPANSA), der Primärautor des Reviews.
„Unsere systematische Überprüfung menschlicher Beobachtungsstudien basiert auf einem viel größeren Datensatz als der von der IARC untersuchte. Sie umfasst auch neuere und umfassendere Studien, so dass wir mit größerer Zuversicht zu dem Schluss kommen können, dass die Exposition gegenüber Funkwellen aus der Mobilfunktechnologie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.“
An der Studie waren auch Forscher aus Deutschland beteiligt. Es gebe auch keine belastbaren Beweise, dass von Sendemasten und Basisstationen ein Risiko ausgehe. Die Experten wiesen aber darauf hin, dass man weiterhin empirische Beobachtungen und Forschungen vornehmen sollte, weil sich die Technologie schnell verändere und die Auswirkungen neuer Funknetzwerke wie 5G in der Studie noch nicht berücksichtigt seien. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Cornelia Tockenbürger verstärkt das Media-Sales-Team von Quintessenz
Der Quintessenz Verlag freut sich, eine im Dentalmarkt bekannte, geschätzte und erfahrene Persönlichkeit für das Media-Sales-Team gewonnen zu haben. Seit 1. September 2024 ist Cornelia „Conny“ Tockenbürger Teil des Teams, das die deutschen und viele internationale Medien und Medienangebote des Verlags und Kundinnen und Kunden aus aller Welt betreut.
„Unsere Kundinnen und Kunden zu unseren vielfältigen Medialeistungen zu beraten, die längst über gedruckte Fachzeitschriften hinausgehen und crossmediale Angebote vom Newsletter bis zum Webinar und exklusiven Veranstaltungsformaten umfassen, ist eine schöne, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Wir freuen uns daher, mit Conny Tockenbürger eine darin sehr erfahrene und in der Dentalwelt bestens vernetzte Mitarbeiterin für uns gewonnen zu haben. Wir werden unser Informationsangebot als Verlag und damit verbunden auch unser Media-Portfolio weiter ausbauen und verstärken mit ihr in bester Weise unser Team“, so Markus Queitsch, Head of Media Sales und Mitglied der Geschäftsführung der Quintessenz Verlags GmbH.
Auch Quintessenz-Geschäftsführer Christian W. Haase sieht im Neuzugang eine große Bereicherung. „Die Medienwelt wird immer komplexer, kompetente und verlässliche Beratung immer wichtiger. Wir haben als Verlag eine breite Palette in Content und Gestaltung anspruchsvoller und hochwertiger Angebote für unsere Leserinnen und Leser, die für unsere Partnerinnen und Partner in der gesamten Dentalwelt interessante Möglichkeiten für die Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen bieten. Wir freuen uns sehr, dass Frau Tockenbürger unser Team nun mit ihrer Erfahrung und ihren profunden Kenntnissen unterstützt.“
Cornelia Tockenbürger war nach einer kaufmännischen Ausbildung zunächst mehrere Jahre bei der Deutschen Bahn tätig, unter anderem als Teamleiterin bei DB Dialog. 2003 wechselte sie in die Dentalbranche und arbeitete mehr als 20 Jahre beim Zahnärztlichen Fach-Verlag in Herne. Dort war sie bis Ende April 2024 verantwortlich für sämtliche Fachzeitschriften und Mediaangebote, sowohl im Print- als auch im Online-Sektor.
„Ich freue ich mich besonders, im 75. Jubiläumsjahr Teil des namhaften und breit aufgestellten Quintessenz Verlags zu werden. Ich freue mich auch, bekannte Menschen wiederzutreffen und neue kennenzulernen. Die neuen Herausforderungen inspirieren mich und ich kann es kaum erwarten, gemeinsam mit einem großartigen Team an spannenden und neuen Projekten zu arbeiten“, so Conny Tockenbürger. (Quelle: Quintessenz Verlag)
GKV-SV: Drastische Beitragssteigerungen werden tatenlos hingenommen!
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat in einem Interview mit dem „Stern“ erklärt, dass politisch nichts gegen die steigenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung unternommen wird: „Ich will das System jetzt nicht kaputtsparen“.
Deutliche Worte dazu fand Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, in dem alle gesetzlichen Krankenkassen zusammengeschlossen sind: „Heute hat der Bundesgesundheitsminister in einem Interview angekündigt, dass er den drastischen Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung tatenlos zusehen wird. Statt eines Maßnahmenplans, wie die Versorgung der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten endlich wieder auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden kann, kündigt er anscheinend gleichmütig immer weiter steigende Zusatzbeiträge an.“
Aufgrund der ausgabentreibenden Gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre würden die Zusatzbeitragssätze Anfang des kommenden Jahres um mindestens 0,6 Beitragssatzpunkte steigen müssen, so Pfeiffer. „Und da sind die vom Minister angekündigten Zusatzkosten für eine Krankenhausreform noch nicht mit eingerechnet.“ Immerhin 90 Prozent der Bevölkerung würden über die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt. Wer wolle, dass dies auch in Zukunft verlässlich funktioniert, „darf die ökonomischen Notwendigkeiten und die finanziellen Möglichkeiten von Versicherten und deren Arbeitgebern nicht völlig aus dem Blick verlieren“, so Pfeiffer. (Quelle: Stern/GKV-SV)
Vier Millionen Kinder unter sechs mit Anspruch auf Früherkennung
Ende 2023 gab es in Deutschland rund 4 Mio. gesetzlich versicherte Kinder unter sechs Jahren. Sie haben Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, mit denen Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtzeitig Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten erkennen und behandeln können. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hin.
Auch – vor allem frühkindliche – Karies kann dadurch vermieden werden. Zusätzlich haben diese Kinder Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung — unabhängig davon, wie hoch das Kariesrisiko eingeschätzt wird. (Quelle: KZBV)
Bundeszahnärztekammer mit überarbeiteter Homepage
Die Bundeszahnärztekammer hat ihre Homepage überarbeitet: Leichter zu erfassen, aufgeräumter und mit wesentlichen Elementen wie der Suche übersichtlich auf der Startseite. Auch das Bildmaterial wurde reduziert. Die Seite wird damit auf mobilen Endgeräten schneller angezeigt und ist besser lesbar. Hier geht es zur BZÄK-Internetseite. (Quelle: QN)
Infoveranstaltung am 11. September: ePA für alle – Zahnarztpraxen
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, kommt im Januar 2025. Was müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams dazu wissen? Wie können sie sich optimal vorbereiten?
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 bietet eine große Chance für das Gesundheitswesen, da sie als zentraler Knotenpunkt gesundheitsbezogene Informationen zusammenführt. Zahnärzte, Ärzte und andere zugelassene Gesundheitsberufe können Befunde und medizinische Dokumente einsehen und austauschen, um eine ganzheitlichere Behandlung zu ermöglichen.
Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung laden gemeinsam mit der Gematik alle Zahnarztpraxen zu einer Online-Infoveranstaltung am Mittwoch, 11. September 2024, ein. Von 17 Uhr bis 18.30 Uhr werden die ePA, ihr Nutzen und ihre Anwendung in der Zahnarztpraxis vorgestellt, inklusive Vorführung an einem sogenannten Klick-Dummy. Zudem kommt mit Dr. Markus Sangheri ein zahnarzt zu Wort, der schon seit längerem in die TI-Entwicklungen als Anwender eingebunden ist. Es gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Online-Veranstaltung ist kostenfrei, es ist nur eine Registrierung auf der Veranstaltungsseite der Gematik nötig. (Quelle: Gematik)