Zahnärzt*innen in der Assistenzzeit oder Weiterbildung dürfe aus einer Kurzarbeit während der Corona-Pandemie kein Nachteil bei der Anerkennung erwachsen. Das fordert der Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni (BdZA).
Er hat in einem Brief an die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufgefordert, eine Regelung zur vollen Anerkennung der Assistenz- beziehungsweise Weiterbildungszeit zu treffen. Der Deutsche Bundestag habe am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Für den Bundestag hat die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um mit den Folgen der Pandemie umzugehen.
Viele Praxen in Kurzarbeit
Auch in der zahnmedizinischen Versorgung seien erhebliche Auswirkungen zu spüren. Um die zahnärztliche Versorgung auch weiterhin flächendeckend sicherzustellen wurde in vielen deutschen Praxen Kurzarbeitergeld beantragt. Davon betroffen sind auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in Vorbereitungszeit oder Weiterbildungszeit.
Nicht zum Nachteil für junge Zahnärzt*innen
„Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darf nicht zu einem Nachteil von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten werden. Wir fordern die volle Anerkennung der Assistenzzeit von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten beziehungsweise Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten trotz Epidemie-bedingter Kurzarbeit,” so Maximilian Voß, Vorsitzender des BdZA.