In einer kleinen Serie gibt das Softwareunternehmen CGM Antworten auf häufige Fragen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) in Zahnarztpraxen. Im fünften Beitrag werden die Abläufe rund um den Beantragungsweg und die Möglichkeiten der Förderung vorgestellt.
Gibt es eine Frist für die Freischaltung der SMC-B nach Erhalt der Karte beziehungsweise des PIN Briefs?
Für Zahnärzte gibt es keine Fristen, aber für Ärzte! Ärzte sollten nach Erhalt der Karte und des dazugehörigen PIN-Briefs umgehend, mindestens innerhalb von 14 Tagen den Empfang der Karte und des Briefs im Antragsportal bestätigen. Dies ist gleichbedeutend mit der Freischaltung. Erfolgt dies nicht innerhalb der 14-Tage-Frist, fordert die Bundesdruckerei den Antragsteller per Mail auf, diesen Schritt vorzunehmen. Hierfür besteht wieder eine 14-Tage-Frist. Sollte der Antragsteller in dieser Zeit seine Karte nicht freischalten, muss der TSP (Trusted Service Provider, Bundesdruckerei) zulassungsbedingt das Zertifikat auf „endgültig nicht freigeschaltet“ stellen.
Wie lange dauert die Installation der TI-Komponenten in der Praxis?
Das Installieren der TI-Komponenten durch einen zertifizierten Techniker dauert in der hierfür vorbereiteten Praxis durchschnittlich ungefähr 90 Minuten. Die bisher durchgeführten Installationen haben diese Annahme überwiegend bestätigen können. Da der Techniker die einzelnen Komponenten zunächst abseits des Praxisgeschehens vorbereiten kann, muss der Praxisbetrieb nicht während der gesamten Zeit unterbrochen werden.
Wann erhalte ich eine Rechnung und wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die CGM stellt Praxen erst eine Rechnung, nachdem die Praxis erfolgreich an die TI angebunden wurde. Hierzu wird am Tag der Installation ein Abnahmeprotokoll erstellt. Voraussetzung für den Bezug des Förderbetrags ist der Nachweis der erstmaligen Nutzung der TI-Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement” (VSDM). Hierzu ist durch die Praxis im weiteren Verlauf des Quartals der Installation mindestens ein Behandlungsfall anzulegen und abzurechnen. Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrer KV beziehungsweise KZV, um das Beantragungsverfahren abzufragen.