Ab 1. Januar 2022 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) nach dem Willen des Gesetzgebers zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre stark nachgefragte Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI) um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt. Dieser richtet sich einmal mehr speziell an Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Fachpersonal in Praxen.
Zugriff mit Token
Das E-Rezept ersetzt künftig das Muster-16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Es wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden.
Der Zugriff wird über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.
Das Muster 16 verschwindet aber nicht vollständig, so die KZBV. Es kommt bei Störfällen, wie dem Ausfall der TI, oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten. Perspektivisch sollen dann alle veranlassten Leistungen, darunter auch Betäubungsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) schrittweise elektronisch verordnet werden.
Konkrete Anwendungsszenarien
Die neue Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ informiert detailliert und anschaulich über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und nennt zugleich konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung. Darüber hinaus werden Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema gegeben und Quellen für weitere Informationen gelistet.
Der Leitfaden „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ kann ebenso wie weitere Informationsmaterialien kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Das Informationsangebot wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
TI-Leitfadenserie der KZBV
Die KZBV hat eine Serie von Spezialleitfäden veröffentlicht, die inhaltlich ganz auf die Bedarfe der Zahnärzteschaft ausgerichtet ist. Dazu zählen – neben dem neuen Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein allgemeinverständlicher Randtext dient dabei der Zusammenfassung und Orientierung. Sämtliche Publikationen sind jeweils als kostenfreie pdf-Datei auf der Website der KZBV verfügbar und sollen Praxen die Anbindung an die TI erleichtern.