Die Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland ist wieder aufgenommen worden. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 15. Januar 2020 in Berlin mit.
Die Gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hatte kurz vor Weihnachten 2019 auf Grund der durch den Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigten Sicherheitslücken in einigen Kartenbestellprozessen den vorläufigen Stopp für die Ausgabe von Praxisausweisen aller Sektoren ausgesprochen. Jetzt können Zahnarztpraxen die so genannten Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) wieder erhalten, so die KZBV. „Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden durch die KZBV entsprechend informiert. D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet“, heißt es.
Sicherheitslücke gab es nicht bei Zahnärzten
Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses seien bestehende besondere Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden.
Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke habe daher bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt bestanden. Die Gematik habe nun nach Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt.
SMC-B bis Ende der Laufzeit uneingeschränkt nutzbar
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar. Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wieder aufgenommen werden konnte. Denn den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, droht mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 1. März ein erhöhter Honorarabzug.“
Weiterführende Informationen zur TI
Die KZBV stellt in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website unter www.kzbv.de Informationen zur TI zur Verfügung. Im Vorgriff auf den Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen der TI im 1. Quartal 2020 hat die KZBV zudem jetzt zwei neue Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. Diese enthalten praktische Hinweise anhand konkreter Szenarien zu den TI-Anwendungen „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ sowie zum „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ und können ebenfalls auf der Website der KZBV kostenfrei abgerufen werden.