Im 1. Quartal 2020 sollen die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) getestet werden. Dazu hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zwei neue Leitfäden mit praktischen Hinweisen speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht.
Die beiden Broschüren enthalten praktische Hinweise anhand konkreter Szenarien zu den TI-Anwendungen „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ sowie zum „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ und können ab sofort auf der Internetseite der KZBV als kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden.
„Mehrwert der TI wird unmittelbar deutlich“
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärt dazu: „Wenn die ersten medizinischen Anwendungen in Kürze endlich in den Praxen ankommen, wird der Mehrwert der TI für die Versorgung unmittelbar deutlich. So bieten die digitalen Funktionen für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Patientenanamnese einen zusätzlichen Informationsfundus, der bei Diagnosen und Behandlungsoptionen genutzt werden kann. Zugleich unterstützt die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung die Praxen beim sicheren Verschreiben von Medikamenten. Das Zahnarzt-Patientenverhältnis profitiert also ebenso, wie die ohnehin schon ausgezeichnete Versorgungsqualität in Deutschland.“
Elektronischer Medikationsplan auf der eGK
Der elektronische Medikationsplan erlaubt es, den Medikationsplan des Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulesen und bei der Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung zu nutzen. Zudem können Informationen über aktuell einzunehmende Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten gespeichert werden - sofern der Patient das wünscht. Mit der Anwendung sollen mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen im Zusammenhang mit zu verordnenden Arzneimitteln und der bestehenden Medikation der Patienten vermieden werden.
Medizinisch relevante Informationen im Notfalldatenmanagement
Mit dem Notfalldatenmanagement können medizinisch relevante Informationen – etwa zu Diagnosen oder Medikationen – auf der eGK gespeichert und in Notfallsituationen, aber auch im regulären Behandlungsablauf zur Diagnose- und Therapiefindung, schnell durch Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Ärztinnen und Ärzte ausgelesen werden. Auch die Nutzung dieser Anwendung setzt immer das Einverständnis der Patienten voraus.
Mehr als 90 Prozent der Zahnarztpraxen am TI-Netz
Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang Januar 2020 waren es mehr als 90 Prozent, so die KZBV. Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortliche Gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hatte kürzlich mitgeteilt, dass der erste Konnektor für das Update, das zur Nutzung der medizinischen Anwendungen erforderlich ist, eine entsprechende Zulassung erhalten habe.
Weiterführende Informationen
Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung.