Das Thema „Interoperabilität“ steht auch für die Zukunft ganz im Zentrum der Arbeit des Verbands Deutscher Dentalsoftware Unternehmen (VDDS). Für 2020 kommen neue Anforderungen aus den gesetzlich vorgegebenen neuen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen für den Verband und die Unternehmen hinzu.
Schon beim 25-jährigen Verbandsjubiläum im September 2019 waren die Interoperabilität aber auch die neuen Anforderungen Themen der Statements der damals geladenen Referenten. Die VDDS-Gründungsmitglieder Frank Gotthardt und Dr. Wolfram Greifenberg, die Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte Verbandes, Dr. Angelika Brandl-Riedel, und der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges würdigten den unermüdlichen Einsatz des VDDS für das reibungslose Zusammenspiel der IT in der Zahnarztpraxis.
2019 – diverse Schritte in Richtung Interoperabilität
So war der elektronische Austausch von Daten auch im vergangenen Jahr eines der beherrschenden Themen in der Verbandsarbeit. Ein zentrales Anliegen war den Mitgliedern die Definition einer DICOM-Schnittstelle für Röntgenaufnahmen in Zusammenarbeit mit Vertretern der Hersteller von bildgebenden Systemen, die explizit auf die Dentalbelange angepasst ist. DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) dient als offener Standard der Speicherung und dem Austausch medizinischer Bilddaten.
Der DICOM-Standard wurde ursprünglich für den dezentralen Einsatz in Kliniken und Röntgenpraxen geschaffen – samt asynchronem Datenaustausch zwischen Praxisverwaltungssystem (PVS) und Röntgensoftware. In der Dentalbranche galt es, diesen auf die hier stark reduzierten Anforderungen mit der synchronen Sofort-Röntgensituation in der Praxis und am Behandlungsstuhl anzupassen. Der VDDS achtet bei der DICOM-Schnittstelle auf die Kompatibilität zum Standard-Verfahren. Die Schnittstelle wurde rechtzeitig zum Stichtag Anfang 2020 bereitgestellt.
Gute Anbindung an die Rechenzentren
Ein weiteres beherrschendes Thema der Arbeit im Jahr 2019 war die Modernisierung der Rechenzentrumsschnittstelle VDDS-RZ. Diese, seit vielen Jahren erfolgreich angewandt, wurde auf die technische .XML-Basis angepasst und zum Jahresende konnte die Überarbeitung der Dateninhalte finalisiert und zur Umsetzung freigegeben werden. Die eigens gegründete Arbeitsgruppe aus Verbandsmitgliedern der Bereiche PVS und Rechenzentrum konnte so ihre Arbeit erfolgreich finalisieren.
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
Der VDDS wurde bezüglich des vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) angestrebten „Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren EBGV“ mehrmals mit Beurteilungen und Stellungnahmen einbezogen.
Um die Weiterentwicklung der von der KZBV vorgegebenen Datenaustauschschnittstelle AzP zur besseren elektronischen Vereinbarkeit der Karteikarteneintragungen voranzutreiben, hat der VDDS die Definition seiner jahrelang bewährten „VDDS-transfer“-Schnittstelle als Grundlage zur Verfügung gestellt.
Auch intern gab es zahlreiche Entwicklungen: Die Internetseite des VDDS wurde – entsprechend der gewachsenen Bedeutung des Verbandes für den gesamten dentalen IT-Markt – neu gestaltet. Interessenten können ihre Mitgliedschaft jetzt digital beantragen.
Agenda für 2020 steht
Für das Jahr 2020 habe man bereits die Ärmel hochgekrempelt und widmet sich der großen Bandbreite an Themen, so der VDDS. Ein Arbeitskreis treibt die Aktualisierung des Datenaustauschs bei Systemwechsel via „VDDS-transfer“-Schnittstelle voran. Hierbei sei die Hinzunahme von seit der letzten Überarbeitung neu entstandenen und bisher nicht berücksichtigten Datenarten wie Pläne und Termine zu diskutieren. Herausfordernd ist dabei, eine gemeinsame Datenbasis als Grundlage für einen Datenaustausch vieler Beteiligter zu finden.
Der VDDS wird sich voraussichtlich der weiteren Gestaltung des „Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren EBGV“ widmen: Hier gelte es nicht nur, den eigentlichen Austausch zu definieren, sondern insbesondere auch bereits in der Konzeptionsphase zusammen mit dem Arbeitskreis der KZBV und des GKV-Spitzenverbands die damit einhergehende Veränderung des Workflows in der Praxis zu durchleuchten und möglichst ergonomisch zu planen, so der Verband.
Der Verband Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen e.V. (VDDS) ist die Interessenvertretung der Anbieter von Abrechnungs- und Verwaltungs-Software für Zahnärzte. Die Mitgliedsunternehmen des VDDS repräsentieren rund 90 Prozent des Marktes dentaler Software und sind im Einzelnen ARZ.dent GmbH, BDV Branchen-Daten-Verarbeitung GmbH, CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Computer Forum GmbH, Computer konkret AG, Dampsoft Software Vertrieb GmbH, Datext IT-Beratung GmbH, Dens GmbH, Evident GmbH, Pharmatechnik GmbH & Co. KG, Solutio GmbH & Co.KG.
Seit 1996 setzt sich der Verband dafür ein, die Qualität, Effizienz und Kompatibilität von Software in der zahnärztlichen Versorgung zu erhöhen. Der VDDS arbeitet eng mit zahnärztlichen Körperschaften, Verbänden und Institutionen sowie der Gesundheitspolitik zusammen, um einheitlich hohe Qualitätsstandards bei Zahnarzt-Software zu gewährleisten.