Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, muss aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Standards haben. „Für uns ist ganz wichtig, es kann nur eine Patientenakte geben – eine Technik und eine inhaltliche Gestaltung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem KV-on-Interview.
Es sei denkbar, dass es auf der Grundlage einheitlicher Standards durchaus verschiedene elektronische Patientenakten (ePA) geben könne, zum Beispiel der Krankenkassen. Entscheidend sei jedoch, dass die Akten inhaltlich und technisch gleich aufgebaut seien.
Die ePA müsse von der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zertifiziert werden. Danach dürften nur Anbieter, die die Voraussetzungen erfüllten, eine Akte bereitstellen. Die KBV plane laut Kriedel aber keine eigene elektronische Patientenakte. Dazu gebe es keine Rechtsgrundlage. Zudem stelle sich die Frage, „ob aus Versichertengeldern, aus Honoraren der Vertragsärzte so etwas entwickelt werden sollte“.
Mehraufwand für Praxen
Für die Praxen rechnet der KBV-Vorstand zunächst einmal mit einem Mehraufwand, wenn die Daten von der Praxissoftware auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen werden sollen. „Für den Aufwand werden wir eine entsprechende Honorierung oder Kostenerstattung fordern“, kündigte Kriedel an. Auch dabei sei entscheidend, dass „es nur eine Technik und eine Semantik“ gebe, um den Aufwand gering zu halten, fügte er hinzu. „Anders ist dieses Problem sonst nicht zu handeln.“
Datenhoheit der Patienten
Die elektronische Patientenakte, in der Gesundheitsdaten aus Arztpraxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen gesammelt werden, ist bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eines der wichtigsten Vorhaben. Sie ist im 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetz verankert und soll den Datenaustausch im Gesundheitswesen verbessern und beschleunigen.
Kein Ersatz für praxiseigene Patientenakte
Bei der ePA hat der Patient die Hoheit über Daten und Zugriffsrechte. Da somit nur er die Vollständigkeit der eingestellten Daten gewährleisten kann, ist die elektronische Patientenakte eine Ergänzung zu bereits bestehenden Dokumentations- und Kommunikationswegen. Sie ersetzt nicht die digitale Patientenakte, die Ärzte in ihrem Praxisverwaltungssystem führen.
In einem weiteren KV-on-Video wird in die digitale Zukunft geblickt und dargestellt, wie die elektronische Patientenakte möglicherweise funktionieren könnte.
Titelbild: Dr. Thomas Kriedel ist im Vorstand der KBV für Telematik zuständig. (Foto: Lopata/axentis.de)