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Seit mehr als zehn Jahren steht die elektronische Patientenakte im Gesetzbuch. In der nächsten Legislatur soll sie endlich Gestalt annehmen.


Elektronische Akte statt Papierberge: Das soll künftig verstärkt für die Verwaltung von Patientendaten genutzt werden, sagt die KBV. (Foto: Deutsche Telekom AG / Norbert Ittermann)

Laut Informationen der Ärzte-Zeitung will das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt "elektronische Patientenakte" (ePA) weiter vorantreiben. Bis Ende 2021 soll danach jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte der Leiter der Grundsatzabteilung des Ministeriums, Oliver Schenk, am Anfang Oktober 2017 bei einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die Akte solle sich rechnen, Ziel müssten hochwertige medizinische Anwendungen sein, so Schenk laut Ärzte-Zeitung. Im Blick hab die Politik dabei vor allem die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und – als "Königsdisziplin" – die bruchfreie sektorübergreifende Versorgung, ein "Kernanliegen der Gesundheitspolitik für die kommende Legislatur".

Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie müssen danach bis 2018 die Voraussetzungen für die Akte und das geplante Patientenfach schaffen. Auf dieser Grundlage könnten Anbieter dann elektronische Patientenakten entwickeln. Diese sollen, so Schenk, im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. In weiteren Ausbauschritten könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden.

Vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums wurde zudem ein Fortschreiben des E-Health-Gesetzes angekündigt, hier sollen unter anderem Ansprüche der Versicherten an die Karte sowie die Finanzierung von Bereitstellung, Pflege und technische Vorhaltung geklärt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat vorsorglich ihre Positionen zur ePA deutlich gemacht. Der Gesetzgeber solle das Zwei-Schlüssel-Prinzip streichen, um den Patienten, aber auch den Ärzten und MFA den Zugang zur Akte zu erleichtern. Zudem solle der Gesetzgeber die Industrie verpflichten, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die Akten kompatibel zu gestalten. Aus forensischen Gründen sollten die dem Arzt vom Patienten freigegebenen Daten im PVS dokumentiert werden können, so die KBV.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen will man offensichtlich aber nicht so lange warten und plant eigene Systeme für elektronische Patientenakten. So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen am 10. Oktober ein eigenes Projekt dafür vorgestellt.

Bibliografía: ÄrzteZeitung, Anno Fricke Telematikinfrastruktur Politik

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