Die Bruttopauschale für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wird für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 wird eine neue Pauschale von 1.547 Euro festgelegt. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) über die Anpassung der Erstattungsspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI).
KZBV hofft, dass endlich Marktvielfalt entsteht
„Durch die neuen Erstattungspauschalen besteht jetzt endlich wieder Planungssicherheit für die Praxen bei der Anbindung an die TI. Wir hoffen allerdings sehr, dass nun auch endlich seitens der Industrie eine Marktvielfalt geschaffen wird, damit alle Praxen das passende Angebot wählen und entsprechende Verträge eingehen können, um an das Kommunikationsnetzwerk angeschlossen zu werden“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandvorsitzender der KZBV.
Aktuell nur ein Konnektor-Anbieter auf dem Markt
Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich ein Anbieter für die Konnektoren, die für die Anbindung der Praxen an die TI erforderlich sind, am Markt verfügbar. Diese Situation und die aus der Preislage resultierende Unterfinanzierung ab dem dritten Quartal hatte eine Nachverhandlung der Erstattungspauschalen erforderlich gemacht. Die KZBV geht davon aus, dass innerhalb der kommenden Monate Konnektoren weiterer Hersteller von der gematik zugelassen werden.
KZBV und GKV-SV werden Pauschalen gegebenenfalls anpassen
KZBV und GKV-SV werden sich vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Marktsituation noch einmal über die geltende Vereinbarung verständigen und die Pauschalen gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen. Die Möglichkeit der Anpassung der Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.
Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur
Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss an die TI nicht selbst aufkommen. Sie erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb.Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Informationsvideo zur Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer Praxisinformation sowie auf ihrer Website zur Verfügung. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.