Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat erneut ihre Bereitschaft bekräftigt, die Potenziale der Digitalisierung weiter für Versorgungsverbesserungen im Gesundheitswesen zu nutzen.
Gemeinsames Ziel bleibe die Sicherstellung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung, bei der digitale Neuerungen und Prozesse eine zentrale Rolle spielen. Dafür müssten allerdings Probleme beim Datenschutz geklärt und nicht neue Unklarheiten geschaffen werden. Anlass war die Anhörung zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) am 14. April 2021.
Keine neuen Rechtsunsicherheiten schaffen
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mahnt KZBV an, die datenschutzrechtliche Verantwortung von Zahnärzten und anderen Leistungserbringern für die Telematikinfrastruktur (TI) auch weiterhin klar zu regeln. „Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Zahnarztpraxen muss eindeutig auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der TI-Komponenten beschränkt bleiben!“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des der KZBV. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das nicht mehr gewährleistet. Stattdessen werden in diesem sensiblen Bereich durch unklare Formulierungen wieder Rechtsunsicherheiten geschaffen.“
Videosprechstunden für alle öffnen
Darüber hinaus sollte nach Ansicht der KZBV eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Erbringung von Videosprechstunden – parallel zur ärztlichen Vorschrift – auch im vertragszahnärztlichen Bereich in größerem Umfang zu ermöglichen und zu stärken. „Videosprechstunden sollten zeitnah auf alle Versicherten ausgeweitet werden, da dieser technischen Innovation auch in der zahnärztlichen Versorgung eine zunehmende Bedeutung bei Information, Beratung und Aufklärung von Patienten zukommt“, betonte Pochhammer.
Kritischer Blick auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der TI
Die KZBV befürworte ausdrücklich den Prozess der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, man stehe aber einigen, im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der TI jedoch sehr kritisch gegenüber, so Pochhammer: „Datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen werden mit den geplanten Änderungen in Frage gestellt. Eine Weiterentwicklung der TI darf nicht dazu führen, dass das Vertrauen von Zahnärzten, Ärzten, Kliniken, Patienten sowie von beteiligten Unternehmen in die Verlässlichkeit bisheriger Abläufe gestört wird. Die geplante Ablösung der kartenbasierten Anwendungen NFD und eMP von der elektronischen Gesundheitskarte lehnen wir deshalb ab“, sagte Pochhammer. Auch würden Ausfall- und Offline-Szenarien bei einem solchen Vorhaben nicht berücksichtigt.
Umsetzungsfristen erneut unrealistisch kurz
Auch bei diesem Gesetz werden von Bundesgesundheitsministerium für die Umsetzung der neuen Projekte sehr optimistische Umsetzungsfristen gesetzt. Diese seien aus Sicht der KZBV erneut unrealistisch kurz. „Angesichts der erheblichen Tragweite solcher Entscheidungen regen wir an, die vorgesehene Umstellung technischer Verfahren bis zum Abschluss der bei der Gematik bereits angestoßenen Überarbeitung der TI zurückzustellen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf, zeitliche Planung und Auswirkungen auf Datenschutz und Datensicherheit können dann genauer beurteilt werden.“
Die komplette Stellungnahme kann auf der Internetseite der KZBV abgerufen werden.