In der Telematikinfrastruktur (TI) ändert sich aktuell und in den kommenden Monaten sehr viel für die Zahnarztpraxen: neue Anwendungen, Updates für die Konnektoren und die technische Ausstattung – und viele offene Fragen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat für Zahnärztinnen und Zahnärzte daher einen weiteren Spezialleitfaden veröffentlicht, der Praxen die digitale Anbindung an Deutschlands größtes Gesundheitsnetz erleichtern soll.
Die allgemeinverständliche Broschüre „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“ kann auf der Website der KZBV kostenfrei abgerufen werden. Der grundlegend überarbeitete und ergänzte neue Leitfaden informiert über die notwendige technische Ausstattung und deren Finanzierung sowie über künftige digitale Anwendungen. Er ist nicht nur für Neu-Niederlassungen interessant, die kompakt alle grundlegenden Informationen zum erstmaligen TI-Anschluss erhalten, sondern auch für bereits angeschlossene Praxen, die jetzt ein Kompendium zur Auffrischung und zum Nachschlagen möglicher TI-Fragen zur Hand haben. Checklisten, Tipps und Hinweise erläutern, wie Praxen, Patienten und die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von der Anbindung an die TI profitieren können.
Ausführliches Interview zu aktuellen Entwicklungen
Welche Anwendungen in Kürze in die Tests und dann in die Praxen kommen sollen, welche Probleme es aktuell gibt und welche Forderungen die KZBV hat, damit die Digitalisierung in den Zahnarztpraxen erfolgreich ist und die Telematikinfrastruktur sinnvoll und entlastend genutzt werden kann, hat Dr. Karl-Georg Pochhammer, für die TI zuständiger stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, erst kürzlich in einem Interview mit Quintessence News dargestellt. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen sollen endlich den versprochenen Mehrwert der TI erleben“, so Pochhammer.
Leitfaden-Serie der KZBV zur Digitalisierung nochmals erweitert
Im Vorgriff auf den Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen der TI im 1. Quartal 2020 hatte die KZBV bereits erste Spezialleitfäden für Zahnarztpraxen veröffentlicht, etwa zu den TI-Anwendungen „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ sowie zum „Notfalldatenmanagement (NFDM)“. Auch diese beiden Nachschlagewerke können kostenfrei unter www.kzbv.de/emp beziehungsweise www.kzbv.de/nfdm als pdf-Dateien abgerufen werden.
Eigener Leitfaden zu KIM
Im Vorfeld der ersten Anbieterzulassungen des Nachrichtendienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen - vormals KOM-LE) als Bestandteil der TI hatte die KZBV im April ebenfalls einen entsprechenden Leitfaden herausgegeben. Dieser erläutert die Vorteile von KIM anhand praktischer Hinweise und konkreter Anwendungsfälle zu der neuen Anwendung, die für Zahnarztpraxen, Patienten und weitere Akteure des Gesundheitswesens die Sicherheit bei der Kommunikation hochsensibler Daten weiter erhöht. KIM ist ein sicherer E-Mail-Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe – mit Verschlüsselung der Daten vom Absender zum Empfänger („Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“) – medizinische Daten, wie elektronische Arztbriefe und Röntgenbilder sicher austauschen können. Der Leitfaden zu KIM ist unter www.kzbv.de/leitfaden-kim ebenfalls kostenfrei erhältlich.
Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur
Mit der TI sollen Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser nach dem Willen des Gesetzgebers schneller und einfacher miteinander kommunizieren. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Zudem müssen für die neuen Anwendungen auch elektronische Heilberufsausweise vorhanden sein.
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Sämtliche, fortlaufend aktualisierte Informationen der KZBV zu dem Thema wie Broschüren, Leitfäden für Praxen und ein Erklärfilm können auf der Website der KZBV abgerufen werden.
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