0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1245 Aufrufe

FVDZ Bayern und ABZ ZR analysieren das 3. Abrechnungsquartal im Erstattungsverhalten von PKVen/Beihilfestellen in Bayern

(c) Denphumi/Shutterstock.com

Die „Hitliste“ der Beanstandungen im Erstattungsverhalten von PKVen und Beihilfestellen in Bayern führt auch im 3. Abrechnungsquartal des Jahres 2021 die „Analogleistung nach Paragraf 6 Absatz 1“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an. Sie bleibt unangefochten Platz 1 auf der Liste der Beanstandungen mit den 25 meisten – rechnungsbezogenen – Vorgängen der ABZ ZR.

Aber auch die Hygienepauschale macht Ärger, so die neuesten Ergebnisse des vom Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der ABZ ZR erhobenen Abrechnungsbarometers zum Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in Bayern. Sie hat sich als absoluter Shooting Star – von Platz 27 im 2. Abrechnungsquartal auf nun Platz 12 vorgearbeitet – bei den Beanstandungen die Corona-Hygienepauschale nach GOZ 3190 erwiesen. Konkret haben die Versicherungen den „falschen“ Steigerungsfaktor beanstandet. Deutlich mehr im Fokus der Versicherungen in den Monaten Juli bis September 2021 standen auch die Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 34, 60. Bislang eher im Mittelfeld angesiedelt, rangieren die Beanstandungen in diesen Leistungsbereichen inzwischen auf Platz 5.

Die zehn häufigsten Beanstandungen im 3. Abrechnungsquartal im Überblick

1. Analogleistung Paragraf 6 Absatz 1 GOZ
2. andere Auslegung des Gebührenrechts durch die Versicherung (zum Beispiel Nebeneinanderberechnung, Anzahl, Sitzung)
3. Material- und Laborkosten Paragraf 9 BEB
4. nicht gebührenkonforme Abrechnung
5. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 34, 60
6. nicht zutreffende Versicherungshinweise (formale Angaben nach Paragraf 10 GOZ, Leistungen, die nicht berechnet wurden)
7. Funktionsanalytische/Funktionstherapeutische Leistungen nach GOZ-Nummern 8000ff.
8. Bemessung der Gebühr nach Paragraf 5 Absatz 2 (Begründungen nicht ausreichend)
9. Lappenbildungstechniken (Nummern Ä 2381/Ä 2382 GOÄ + ggf. als eigene Indikation neben GOZ 9100)
10. tarifliche Ausschlüsse gemäß Versicherungsvertrag

Gute Dokumentation ist das A und O

Erneut rät der FVDZ Bayern den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, sorgfältig zu dokumentieren. Damit lassen sich viele Beanstandungen im Vorfeld verhindern. Die Anforderungen an den Inhalt der Behandlungsdokumentation sind zudem gesetzlich in Paragraf 630f Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:  „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen."

Der Trend bei den beanstandungsfreudigen Versicherungen bleibt klar. Nach wie vor tummeln sich die Versicherungskammer Bayern, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe Landesamt für Finanzen auf den ersten drei Plätzen bei den Beanstandungen. Gleichzeitig sind sie auch die Versicherungen mit den meisten Abrechnungsvorgängen, so FVDZ Bayern und ABZ.

„Goldener Kaktus“ wird zum Jahresende vergeben.

Der Spitzenreiter bei den Beanstandungen wird am Ende des Jahres mit dem goldenen Kaktus „ausgezeichnet“. Die Top 25 der meisten Abrechnungsvorgänge, der meisten Beanstandungen und die Top 25 bei den inhaltlichen Beanstandungen können auf der Internetseite des FVDZ Bayern abgerufen werden.

 

Quelle: FVDZ Bayern Dokumentation Praxis Wirtschaft Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
12. Nov. 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
29. Okt. 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
30. Sept. 2024

Keine Pflicht zur Wiedereinbestellung von Patienten

Verantwortung liegt beim Patienten – bei Recall-System Versand der Erinnerung dokumentieren
4. Sept. 2024

Platzsparwunder für die Zahnarztpraxis

Lisa Mini ist das „Rennauto“ unter den Typ-B-Sterilisatoren von W&H
3. Sept. 2024

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind nachhaltiger und sicherer

BVMed-Factsheet informiert über Vorteile der eIFUs für Medizinprodukte
30. Aug. 2024

MIO als digitale Revolution

Was Medizinische Informationsobjekte (MIO) können – und für wen sie entwickelt wurden
20. Aug. 2024

Mobile Scanstation mit ausgezeichnetem Design

Planmeca Imprex gewinnt den Red Dot Award 2024 in der Sparte Produktdesign
16. Aug. 2024

DZR Blaue Ecke – GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung

Wenn der Leistungstext den Passus „und Ähnliches“ enthält