0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
8305 Aufrufe

Experten erarbeiten risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Eingriff oder Operation? Zahnärztliches Behandlungszimmer, ambulanter OP oder Klinik? Das ist im Hinblick auf Ausstattung, organisatorische Anforderungen und Hygiene eine wichtige Frage. Klarheit bringt jetzt eine neue Einteilung.

Zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen beziehungsweise Einrichtungen des ambulanten Operierens unterscheidet Paragraf 23 des Infektionsschutzgesetzes in den Absätzen 3 und 5. Fachlich korrekt ist die Unterscheidung zwischen Eingriffen und Operationen.

Unklarkeiten auch in offiziellen Empfehlungen

Trotzdem werden immer wieder zahnärztlich chirurgische Eingriffe mit ambulanten Operationen gleichgesetzt. Probleme bereitet hier zum Beispiel die Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Sie verlässt die gebräuchliche Unterscheidung zwischen Eingriffen und Operationen und subsummiert beide unter dem Begriff Operation.

Gemeinsam erarbeitete Klarstellung

„Dies birgt die Gefahr in sich, dass Zahnarztpraxen entgegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung Einrichtungen des ambulanten Operierens zugerechnet werden, da in ihnen (schon immer) zahnärztlich chirurgische Eingriffe durchgeführt werden“, heißt es in einem neuen Positionspapier. Zur Klarstellung hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb gemeinsam mit dem Berufsverband deutscher Oralchirurgen (BDO), der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr III Zahnmedizin für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen vorgenommen und in diesem neuen Positionspapier zusammengestellt.

Was in der Zahnarztpraxis geht

Differenziert wird in dieser Übersicht nach zahnärztlichem Behandlungsspektrum – in einem zahnärztlichen Behandlungszimmer durchführbar – und Operationen auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie (fachärztliches Behandlungsspektrum), deren Durchführung erweiterte bauliche und organisatorische Maßnahmen in Einrichtungen des ambulanten Operierens oder einer stationären Einrichtung erfordern.

Zusammengestellt sind 29 allgemeine zahnärztliche Eingriffe und Eingriffe aus den Bereichen Parodontologie, Implantologie und Traumatologie der Zähne oder der Kiefer. Nicht aufgeführte Eingriffe können anhand in Eingriffstiefe und Schwierigkeit vergleichbarer Eingriffe zugeordnet werden. Die Liste umfasst neben einfachen und komplexen Extraktionen unter anderem die operative Therapie dentogener Kieferhöhlenerkrankungen und plastische Deckung der Kieferhöhle, die präprothetische Chirurgie (zum Beispiel Knochenaugmentation, Vestibulumplastik, Mundbodenplastik, Kieferkammkorrektur, Tuberplastik), das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten, aber auch das Entfernen von Speichelsteinen, umfangreichere Eingriffe in der zahnärztlichen Implantologie bis hin zur Segmentosteotomie.

Operationen in geeigneten Einrichtungen

Aus Sicht der Experten den Einrichtungen für ambulantes Operieren oder stationären Einrichtungen zugeordnet sind 14 direkt benannte oder in Schwierigkeit und Eingriffstiefe vergleichbare Operationen – darunter Operationen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Verlagerungsoperationen, Resektionen, operative Repositionen und Fixationen von Kiefer- oder Gesichtsschädelsegmenten durch Osteosynthese, plastische Wiederherstellungschirurgie, das Entfernen maligner Tumoren und die Kiefergelenkschirurgie.

Das Positionspapier mit dem Verzeichnis der Eingriffe und Operationen ist auf der Internetseite der BZÄK eingestellt.

Titelbild: Primärbohrung für ein Implantat Regio 25, aus: „Rehabilitation mit einteiligen keramischen Implantaten“, © Quintessenz Verlag
Quelle: BZÄK Chirurgie Implantologie Parodontologie Praxisführung Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
21. Nov. 2024

Der Beginn der „stillen Revolution“ in der Zahnheilkunde

Das Cerec-System: Von der Inlay-Maschine zur Netzwerk-Instanz (1) – Prof. em. Dr. Dr. Werner Mörmann skizzierte Status und Zukunft
20. Nov. 2024

Überraschende Erkenntnisse zur Blutbildung

Forschende der Uni Mainz und des MPI decken vielversprechende Eigenschaften des Schädelknochenmarks auf
15. Nov. 2024

Dentaurum bleibt dem Standort Deutschland treu

Dentalunternehmen investiert umfassend in Standort Ispringen
15. Nov. 2024

Besondere Angebote zum Black Friday 2024

Schnäppchen, Rabatte, Deals und Sparangebote bei Instrumentenspezialisten Bien-Air
13. Nov. 2024

„Learning by doing“ im Curriculum Implantologie des BDIZ EDI

Teilnehmende bescheinigen „einzigartige Umsetzung“ und Realitätsnähe
6. Nov. 2024

Globaler Konsens für klinische Leitlinien (GCCG) auf der EAO in Mailand

Erste GCCG konzentriert sich auf Rehabilitation des zahnlosen Oberkiefers
5. Nov. 2024

Aller guten Dinge sind drei – auch beim ITI

Erfahrungen und Eindrücke von den ITI-Currricula zu „Implantologie“, „Orale Regeneration“ und „Digital“
31. Okt. 2024

Prof. Dr. Dr. Wiltfang ist neuer Präsident der DGMKG

Kieler MKG-Chirurg ist auch Präsident der DGZMK und will die Zusammenarbeit von Zahnmedizin und Medizin verbessern