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DGZ hat Anforderungen für DGZ Spezialist*in für Zahnerhaltung angepasst

Wer DGZ Spezialist*in für Zahnerhaltung (präventiv und restaurativ) der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) werden möchte, kann dies jetzt auch aus der Praxis heraus tun. Der Erwerb dieser Bezeichnung ist nicht mehr an eine dreijährige universitäre schwerpunktmäßige Tätigkeit auf diesem Gebiet geknüpft.

Das teilte die DGZ Mitte April mit. Die Anforderungen an den Erwerb der Spezialisierung sind zusätzlich dahingehend angepasst worden, dass niedergelassene Kollegen*innen aus der Praxis einen Teil der geforderten Publikationen mit entsprechenden Fortbildungsstunden aus den verschiedenen Teilbereichen der präventiven und restaurativen Zahnerhaltung kompensieren können (zum Beispiel Junior-Spezialist*in, Curricula, strukturierte Fortbildungen, Kongresse).

Die Zahnerhaltung durch besonders qualifizierte Zahnärzte stärken

Das Ziel der Richtlinie ist es, besonders qualifizierte Zahnärzte*innen im Bereich der Zahnerhaltungskunde öffentlich auszuweisen. Dies umfasst insbesondere die zahnärztliche Prävention, die Kariologie und die restaurative Zahnerhaltung, aber auch die Therapie nichtkariöser Zahnhartsubstanzdefekte. Insbesondere wird auch eine Stärkung der Zahnerhaltung bei der umfassenden Betreuung der Patienten in allen zahnmedizinischen Querschnittsbereichen, wie der Alterszahnheilkunde, in Kooperation mit den anderen zahnmedizinischen Fachgebieten angestrebt. Der Erhalt der Zähne durch die Gesundheitsförderung, die Prävention oraler Erkrankungen sowie die Behebung eingetretener Schäden soll gefördert werden.

Interessierte Zahnärzte*innen können auf der Homepage der DGZ die gesamten Spezialisierungsrichtlinien einsehen und sich im Sekretariat der DGZ (an)melden (Telefon 069/30 06 05 78).

Titelbild: DGZ-Spezialisierung für Zahnerhaltung jetzt auch aus der Praxis heraus möglich (Foto: YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock.com)
Quelle: DGZ Restaurative Zahnheilkunde Interdisziplinär Prävention und Prophylaxe Studium & Praxisstart

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