Vor dem Krisengipfel der Ärzteschaft mit dem Bundesgesundheitsminister am 9. Januar 2024 appelliert die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), Hannelore König, unbedingt auch die Situation der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Fokus zu nehmen. „Mehr als 420.000 MFA arbeiten als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im deutschen Gesundheitswesen. Die meisten davon in den ambulanten Arztpraxen. Dort tragen sie – in Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum – entscheidend dazu bei, die Patientinnen und Patienten wohnortnah zu betreuen, zu versorgen und zu behandeln“, erklärt önig.
Viel zu viele MFA hätten inzwischen aber aufgrund der hohen Stressbelastung, der geringen Gehälter und der fehlenden Anerkennung ihrer Leistungen den Beruf verlassen. Laut vmf-Onlineumfrage denken 39 Prozent der MFA mindestens mehrmals im Monat über den Ausstieg aus dem Beruf nach. Zwei Drittel sind unzufrieden mit dem Gehalt. „Dies überrascht nicht, denn 38 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Arzt- und Zahnarztpraxen verdienen weniger als 2.344 Euro brutto. Das hat die Bundesregierung selbst bestätigt. Im Vergleich dazu: Im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen sind es 17 Prozent, in den Krankenhäusern hingegen 4,9 Prozent und in der öffentlichen Verwaltung ganze 2,3 Prozent.“
Auch Maßnahmen zur Stärkgung der MFA thematisieren
„Deshalb müssen beim Krisengipfel auch Maßnahmen zur Stärkung der MFA thematisiert werden. Wie den Beschäftigten in der Pflege stehen auch den MFA im ambulanten Bereich faire und adäquate Gehälter zu. Wir fordern daher eine gesicherte Finanzierung der erbrachten notwendigen Leistungen aller Gesundheitsberufe in den Praxisteams und eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen“, fährt die vmf-Präsidentin fort.
Spargesetze statt Entbudgetierung
Statt der versprochenen Stärkung und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe, die in der Pandemie besonders belastet waren, habe es für die Arztpraxen aber nur Spargesetze gegeben. Nur für die Kinder- und Jugendarztpraxen sei die Aufhebung der Budgetierung umgesetzt worden. Die hausärztlichen Praxen warten nach wie vor und für die fachärztlichen Praxen werde die Entbudgetierung abgelehnt.
Die Unterfinanzierung betreffe auch Leistungen der Medizinischen Fachangestellten, die Budgetierung treffe daher „ihre ohnehin schon viel zu niedrigen Gehälter. Das Versprechen des GKV-Spitzenverbandes, die Tarifsteigerungen für 2024 bei den Finanzierungsverhandlungen für 2025 direkt zu berücksichtigen, hilft uns nicht weiter. Hier ist mehr als ein Versprechen notwendig!“, so König.