Veraltete Gesundheitskarten sorgen beim Online-Datenabgleich in den Praxen für Verzögerungen und Probleme. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Krankenkassen jetzt aufgefordert, ihre Versicherten zu informieren: Sie sollen jeweils nur die neueste Karte nutzen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt den Vorstoß des Ministeriums ausdrücklich. „Es wird höchste Zeit, dass die Kassen alle Versicherten mit neuen Karten ausstatten – und diese auch genutzt werden“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. Es könne nicht angehen, dass die Ärzte und Psychotherapeuten die Leidtragenden seien. Auch den Patienten selbst entstünde durch die abgelehnten Karten unnötiger Aufwand.
Probleme beim Einlesen in der Praxis
Die KBV hat in ihrer Meldung dazu Erläuterungen zu den Schwierigkeiten der alten eGKs zusammengestellt, die auch bei der Kommunikation mit den Patienten hilfreich sein können: „Wird eine alte elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Praxis eingelesen, die bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist, erscheint häufig die Fehlermeldung ‚Karte ungültig‘. Ein Grund dafür: Der Patient hat eine veraltete Versichertenkarte vorgelegt.“
Die Vergütung der Behandlung und der Nachweis eines gültigen Versichertenverhältnisses sind für Praxis und Patient zeitraubend und umständlich. Daher sollen die Kassen die Versicherten darauf hinweisen, immer die zuletzt bereitgestellte und somit neueste Karte zu nutzen, so das Bundesgesundheitsministerium.
Karten äußerlich nicht zu unterscheiden
Das Problem sind elektronische Gesundheitskarten der Generation 1: Das Versichertenstammdatenmanagement , also der Online-Abgleich der Daten auf der eGK – kurz VSDM –, funktioniert nur bei Karten der Version G 1plus (bis Ende 2018) und G 2. Fehler treten bei den veralteten G 1-Karten auf. Die Krankenkassen waren deshalb verpflichtet, ihre Versicherten mit neuen Karten auszustatten.
Da sich die G 1-Karten äußerlich nicht von den neueren G 1plus-Karten (Aufdruck jeweils G 1) unterscheiden, verwenden Versicherte unwissentlich mitunter weiterhin die alte Karte. „Die Kassen müssen ihre Versicherten endlich darüber informieren, dass sie die alte vernichten und nur noch die neue eGK benutzen dürfen“, forderte Kriedel.
Patienteninformation erläutert VSDM in der Praxis
Auf diese Probleme sowie weitere wichtige Punkte rund um das VSDM weist die KBV in einem Informationsblatt für Patienten hin, das auf der Internetseite der KBV bereitgestellt ist. Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, können damit ihre Patienten über den Online-Datenabgleich auf der eGK informieren. In der Patienteninformation wird unter anderem erläutert, wie das VSDM abläuft und welche Daten auf der eGK abgespeichert sind.
Fehlermeldungen beim Einlesen der eGK
Werden Versichertenkarten in einer an die TI angeschlossenen Praxis eingelesen, können verschiedene Fehler auftreten, es werden Fehlermeldungen in der Praxisverwaltungssoftware angezeigt.
Karte gesperrt/ungültig: Der Patient hat keinen gültigen Versichertennachweis. Nach zehn Tagen kann die Praxis eine Privatrechnung ausstellen. Diese wird ungültig, wenn der Patient bis Ende des Quartals eine gültige eGK vorlegt.
Karte defekt: Die Praxis wendet das Ersatzverfahren an, das heißt, die Daten müssen von Hand erfasst werden.
Konnektor oder Kartenterminal defekt: Die Praxis wendet das Ersatzverfahren an.
(Quelle: KBV)