Vor kurzem sind die Vorbereitungen für den Feldtest der Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“, kurz KIM, in der Telematikinfrastruktur gestartet. Daran sind auch Zahnärzte beteiligt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat nun einen neuen Leitfaden zu KIM speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht.
Die Broschüre informiert kompakt und verständlich über die Vorzüge von KIM und enthält praktische Hinweise anhand konkreter Anwendungsfälle zu der neuen Anwendung im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI). Mit der Veröffentlichung des Leitfadens, der ab sofort unter www.kzbv.de/leitfaden-kim als kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden kann, können Zahnärzte sich schon jetzt auf den sogenannten „Wirkbetrieb“ vorbereiten, der Mitte des Jahres beginnt, so die KZBV.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer, erklärt dazu: „Mit KIM erreicht eine nutzenbringende TI-Anwendung die Zahnarztpraxen. Digitale Dokumente und Nachrichten können mit diesem wichtigen Schlüsseldienst ohne Medienbrüche schnell, sicher und zuverlässig über ein spezielles E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Es freut mich, dass mit dieser Veröffentlichung nun der nächste Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen verfügbar ist – nach dem großen Erfolg der Leitfäden zum elektronischen Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmanagement. Auf diese Weise sind die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen für die nächsten Anwendungen der TI gewappnet, die im Laufe des 2. Quartals in den Wirkbetrieb kommen. Wie der Anschluss problemlos funktioniert und welche Vorteile sich etwa für die Patientenbehandlung ergeben, erfahren sie im KIM-Leitfaden.“
Sicherer Dienst für medizinische Kommunikation
Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost, Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten und sind aufgrund der personenbezogenen, medizinischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeignet. KIM hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht. Die Testphase für den Dienst hat im April in ausgewählten Zahnarztpraxen begonnen. Mit der Verfügbarkeit von KIM wird Mitte des Jahres gerechnet. Für KIM wird ein Konnektor-Update, ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter und ein elektronischer Zahnarztausweis benötigt.
Informationen zur Telematikinfrastruktur
Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang April 2020 waren es knapp 95 Prozent.
TI-Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung. Auch für die Anwendungen elektronischen Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmanagement hält die KZBV Zahnarzt-spezifische Leitfäden auf ihrer Webseite bereit.