0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1866 Views

KZBV: Unterstützung in der Sache, aber Kritik am Verfahren bei neuen TI-Anwendungen – Unterstützung mit Leitfaden und Praxishilfen zur eAU bereitgestellt

(c) nitpicker/Shutterstock.com

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützt auch weiterhin grundsätzlich die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und sonstiger digitaler Neuerungen im Gesundheitswesen. Die oberste Vertretung der Vertragszahnärzteschaft äußert aber auch erneut deutliche Kritik am aktuellen, stark fehlerbehafteten Vorgehen durch die zuständige Gematik.

„Für Praxen bringt die Digitalisierung derzeit nur Mehrarbeit und Mehraufwand mit sich, während Krankenkassen die Arbeit erleichtert werden soll. So entstehen bei den Heilberufen Frust und Verunsicherung, obwohl dort Vertrauen doch so dringend benötigt würde“, sagte Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Massenanwendungen nicht ohne Test und Marktreife einsetzen

Martin Hendges, stellvertretender KZBV-Vorstandsvorsitzender
Martin Hendges, stellvertretender KZBV-Vorstandsvorsitzender
Foto: KZBV/Knoff
„Wie befürchtet und von uns immer wieder angemahnt, treten momentan viele Fehler auf, die bei ausreichender Testung und umsichtiger Einführung der eAU vermeidbar gewesen wären. Die Gematik wurde von ihren Trägern frühzeitig mit einem Feldtest beauftragt, der dann immer weiter verschoben wurde. Das hatte zur Folge, dass die letzten Kassen erst am vorgesehenen Starttag der eAU ans Netz gingen – zu spät, um Fehler lokalisieren und beheben zu können! Das absehbare Chaos zeigt exemplarisch: Massenanwendungen der Telematikinfrastruktur sollten nicht ohne in Tests nachgewiesene Marktreife umgesetzt werden – schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie, in denen das Gesundheitssystem ohnehin vielfach am Limit arbeitet.“ Als Beispiele für künftige sinnvolle Anwendungen nannte Hendges das elektronische Bonusheft und den elektronischen Heil- und Kostenplan.

Neuerungen müssen umsetzbar sein und Mehrwert bringen

Dr. Wolfgang Eßer. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Wolfgang Eßer. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: BZÄK/Tobias Koch
Mit Blick auf die Digitalisierung bekräftigte der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer noch einmal grundlegende politische Forderungen des Berufsstandes: „Diese bleiben klar und eindeutig: Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärzteschaft zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Patientenversorgung erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen unsere Berufswirklichkeit und die Belange der Anwender konsequent in den Blick genommen werden.“ Die TI müsse für Heilberufe substanzielle Erleichterungen und Entlastungen im Versorgungsalltag mit sich bringen, etwa bei Anamnesen und Diagnosen. „Dann hätten Praxen mehr Zeit für ihre Patienten.“

Trotz der Probleme bereit machen für 1. Januar 2022

Trotz der Probleme bei der eAU rief die KZBV die Praxen erneut dazu auf, sich spätesten bis zum 1. Januar 2022 mit den nötigen Komponenten auszustatten, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren technisch unterstützen zu können. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab diesem Datum digital auf direktem Weg von Zahnarzt- oder Arztpraxen an die zuständige Kasse erfolgen. Für die sichere Übermittlung der Daten kann ausschließlich der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden. Zudem ist in Praxen ein eZahnarztausweis (bis Ende 2023 einschließlich auch noch Vorläuferkarten wie ZOD-Karte oder eZahnarztausweis/Generation 0) für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Übergangsregelung seit Oktober 2021

Da die technischen Voraussetzungen für die Infrastruktur derzeit nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, gibt es bei der eAU seit 1. Oktober eine Übergangsregelung für die vertragszahnärztliche und die vertragsärztliche Versorgung: Praxen können demnach bis zum 31. Dezember die Daten der Arbeitsunfähigkeit entweder mit der SMC-B-Karte (Praxisausweis im eHealth-Kartenterminal) die eAU signieren, wenn der eZahnarztausweis oder die ZOD-Karte Probleme bereiten, oder nach dem bisherigen Papierverfahren unter Verwendung der Formulare Muster 1a bis 1d erfassen und das Muster 1a über die Versicherte/den Versicherten an die Kasse übermitteln. Ab 1. Januar 2022 soll das papiergebundene Verfahren endgültig auslaufen. Die Meldung einer eAU aus dem PVS an die Kasse muss dann mit Hilfe von KIM und dem eZahnarztausweis digital erfolgen.

Nächster Schritt dann erst am 1. Juli 2022

Aufgrund komplexer Meldewege wird schrittweise auf ein rein digitales Verfahren umgestellt: Ab 1. Juli 2022 soll die Kasse Arbeitgebern erstmals die für sie bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung stellen. Patienten unterrichten ihren Arbeitgeber wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann die Meldung dann bei der Kasse abrufen. Patienten bekommen in der Praxis weiterhin Papierausdrucke für ihre Unterlagen.

Leitfaden und Infos auf der KZBV-Website

Anlässlich der Einführung der eAU hat die KZBV ihrer Serie von Spezialleitfäden zur TI ein weiteres Element hinzugefügt. Die Broschüre „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“ informiert über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendung. Sie beschreibt Abläufe zur Erstellung und Verwaltung der eAU, fokussiert auf die Zielgruppe Zahnärzteschaft und kann kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Auch weitere Praxishilfen und Hinweise zur verpflichtenden ICD-Kodierung für die eAU sind dort verfügbar, ebenso wie gesicherte Informationen zum Dienst KIM.

Der Deutsche Ärztetag und auch der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hatten sich Anfang November wegen der gravierenden Probleme bei der Einführung neuer Anwendungen in der Telematikinfrastruktur und den daraus resultierenden Belastungen für die Arzt- und Zahnarztpraxen für ein einjähriges Moratorium bei der TI ausgesprochen. In dieser Zeit sollten die bestehenden und neuen Anwendungen ausgiebig getestet, verbessert und praxistauglich gemacht werden. Zudem solle so genug Zeit sein, über die Weiterentwicklung der TI, Stichwort TI 2.0, zu diskutieren. Mehr dazu auch in der Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter.

 

Reference: Telematikinfrastruktur Politik Team Nachrichten Praxis

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov 2024

„Die Bilanz der Ampel-Koalition ist mehr als dürftig“

Ärzte- und Zahnärzteschaft schauen skeptisch auf Ampel-Bilanz im Gesundheitsbereich und erwarten Stillstand bei Gesetzgebungsverfahren
7. Nov 2024

Specht-Riemenschneider: „Datenschutz von vornherein mitdenken“

Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Kassel befasst sich mit Datenschutz und beschließt einstimmig Resolution zur Reform des Gesundheitswesens
29. Oct 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
7. Oct 2024

Der ePA bei allen Bedenken eine Chance geben

Bedenken gegen unkontrollierbaren Datenabfluss ernst nehmen – der Kommentar von Dr. Marion Marschall
7. Oct 2024

ePA: Produkt mit vielen Unbekannten

Kassenärzte bereiten auf ePA vor – Lauterbach hält vier Wochen Testphase für ausreichend – Bündnis startet „Widerspruchsgenerator“
7. Oct 2024

Stets vornean mit CGM Z1.PRO

Die Praxissoftware von CGM Dentalsysteme hält Anwenderinnen und Anwender immer up to date
30. Sep 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2024