Die Nutzung des E-Rezepts ist seit dem 1 Januar 2024 für apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend und ersetzt das Formular „Muster 16“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherungen. Der Start verlief nicht ohne Probleme und noch immer gibt es Unklarheiten bei der Umsetzung in der Praxis. Der vmf hat aufgelistet, wo Informationen zu finden sind:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Die KZBV erläutert auf ihrer Themenseite zum elektronischen Rezept: Das E-Rezept wird, nachdem die Verordnungsdaten wie gewohnt in der Praxissoftware zusammengestellt und mit dem elektronischen Zahnarztausweis signiert worden sind, verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der Telematikinfrastruktur (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert.
Der Zugriff wird über die Gesundheitskarte (eGK) oder einen Rezeptcode gesteuert, der einem QR-Code ähnelt und die Zugangsdaten zum E-Rezept erhält. Patienten können den Rezeptcode auf Wunsch als Ausdruck in der Praxis erhalten oder diesen selbständig in der E-Rezept-App der Gematik generieren.
Bei Störfällen kommt Muster 16 zum Einsatz
Zur Einlösung der Medikamente müssen die Patienten den Rezeptcode in der Apotheke vorlegen oder der Apotheke per App zuweisen. Bei der Einlösung mittels eGK muss der Versicherte seine Gesundheitskarte in der Apotheke in ein Kartenterminal stecken. Damit berechtigt er die Apotheke, auf seine offenen E-Rezepte im Fachdienst zuzugreifen.
Das Muster 16 kommt bei Störfällen, zum Beispiel bei einem Ausfall der TI oder als Ersatzverfahren, zum Einsatz. Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 zunächst auch bei Haus- und Heimbesuchen, bei Hilfsmitteln oder Sprechstundenbedarf erhalten.
Erfahrungswerte aus der Praxis für die Praxis hat die KZBV dort ebenfalls veröffentlicht. Ein Video mit Erläuterungen zur Einführung, ein Leitfaden, der sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie das zahnmedizinische Fachpersonal richtet, und eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen ergänzen die informative Seite.
Gematik bietet Erklärfilm für Versicherte, Newsletter, Onlineveranstaltungen
Die Gematik hat einen Erklärfilm für Versicherte online gestellt. Hier können Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte einen Newsletter abonnieren und finden Fragen und Antworten zu den elektronischen Anwendungen. Dort können auch die gemeinsamen Online-Veranstaltungen von vmf und Gematik eingesehen werden.
Kostenfreies Schulungsangebot zum E-Rezept
Der vmf und die DG Digitale Gesundheitswesen bieten in Kooperation ein aktuelles kostenfreies Schulungsangebot zum E-Rezept für Verbandsmitglieder an, welches fortlaufend aktualisiert und erweitert wird. MFA- und ZFA-Mitglieder erhalten einen dauerhaften kostenfreien Online-Zugang zur E-Rezept-Schulung auf dem „DG Campus“.