Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Juli 2024 eine aktualisierte Information zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) veröffentlicht. Diese umfasst Aussagen zu Hauptschritten, Ablauf, Dauer und eingesetzten Instrumenten, Geräten und Verfahren.
Diese erweiterte und aktualisierte Information ersetzt die bisher gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und den jeweiligen Fachgesellschaften erstellte und online zur Verfügung gestellte Patienteninformation zur PZR. Diese sei inzwischen nicht mehr aktuell gewesen, so die BZÄK auf Nachfrage, und deshalb im März 2024 herausgenommen worden.
Da das Projekt mit den gemeinsam erstellten Patienteninformationen nicht fortgeführt werde, aber vonseiten der Patientinnen und Patienten und der Öffentlichkeit ein großes Interesse an verlässlichen Informationen bestehe, sollen auch die weiteren, inzwischen nicht mehr aktuellen Patienteninformationen aktualisiert und in solchen neuen Informationen veröffentlicht werden, heißt es.
Ablauf und mögliche Verfahren
In der neuen PZR-Information, die auch als PDF heruntergeladen werden kann, sind der Ablauf und diesmal auch die möglichen, dabei zum Einsatz kommenden Verfahren genannt: „Zum Einsatz können spezielle Handinstrumente, wie Scaler und Küretten, oder Geräte auf Ultraschallbasis kommen. Zum Entfernen von Verfärbungen auf den Zahnoberflächen (Kaffee, Tee, Nikotin) können zusätzlich Pulver-Wasserstrahl-Geräte verwendet werden. Nach der professionellen Reinigung werden die Zahnflächen poliert, um eine erneute bakterielle Adhäsion zu erschweren. Abschließend wird ein fluoridhaltiges Gel bzw. ein fluoridhaltiger Lack appliziert, um den Zahnschmelz zu schützen und zu härten. Letzteres kann nachweislich einer Karies vorbeugen.“
Begleitende Mundhygieneunterweisungen
Es wird auch auf die begleitende Mundhygieneunterweisung hingewiesen und es werden Empfehlungen zur Häufigkeit und Aussagen zum Nutzen einer PZR gemacht. Ebenso gibt es Informationen zu möglichen Komplikationen, Missempfindungen etc. gegeben.
Zur Kostenfrage heißt es, die PZR sei grundsätzlich eine Privatleistung, die Kosten betrügen je nach Umfang und Aufwand zwischen 80 und 200 Euro, sie werde aber von vielen gesetzlichen Krankenkassen auch bezuschusst.
Lange Zeit Widerstand gegen konkretes Benennen der Inhalte
Noch bis Anfang der 2000er-Jahre waren offizielle, konkretere oder verbindliche Aussagen zum Inhalt, Umfang und eingesetzten Verfahren einer PZR vonseiten standespolitischer Vertreter nicht erwünscht. Ein Interview eines jungen Universitätszahnmediziners, der für eine kleine Zeitung ein Interview mit konkreten Inhalten und Ablauf einer PZR gegeben hatte, erntete schwere Proteste bis hin zu offiziellen Reaktionen von Zahnärztekammerpräsidenten. Inzwischen ist die PZR in vielen Zahnarztpraxen ein unverzichtbarer Teil des Leistungsangebots und mehrfach beschrieben. Neue Verfahren, Materialien und Instrumente wurden entwickelt, die Inanspruchnahme der PZR stieg deutlich und wurde auch in den Mundgesundheitsstudien untersucht (die Ergebnisse sind in die aktuelle PZR-Information eingeflossen).
Ende 2023 wurde zum Beispiel von Prof. Bettina Dannewitz und Dr. Anna Seidel eine Online-Umfrage in Zahnarztpraxen zur Ausgestaltung der Prävention in den Praxen durchgeführt, um den aktuellen Stand der PZR abzufragen. Der Stellenwert und die Inhalte der PZR werden nicht zuletzt auch von der neu etablierten, in Anspruch und Umfang weiterreichenden Unterstützenden Parodonaltherapie (UPT) in der Parodontologie beeinflusst, die seit Juli 2021 Kassenleistung im Rahmen der PAR-Richtlinie ist.
PZR am häufigsten nach GOZ abgerechnete Leistung
Die PZR ist laut Statistischem Jahrbuch der BZÄK (Ausgabe 2022/2023)mit der GOZ-Nummer 1040 die am häufigsten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnete Leistung (174,87 Millionen Mal in 2022) mit einem Anteil von fast 46 Prozent an allen nach GOZ abgerechneten Leistungen, ihr Anteil am privaten Honorarvolumen beträgt 17,51 Prozent – die Tendenz von Inanspruchnahme etc. ist seit Jahren steigend. Der Umsatz aus der GOZ-Nummer 1040 betrug 2022 2,646 Milliarden Euro (2014: 1,36 Milliarden Euro), davon entfielen 656 Millionen Euro auf Privatversicherte (2014: 440 Millionen Euro).
Auf der Seite der BZÄK gibt es noch einen zweiten Bereich, in dem Informationen zur PZR zu finden sind. Unter dem Reiter „Für Patienten“ gibt es weitere Ausführungen und Links zum Thema, unter anderem mit Verlinkungen auf proDente. MM