Spahn: Keine Sanktionen, wenn Fehlen der Komponenten nicht selbst verschuldet
Für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die zum 1. Juli 2021 noch nicht alle für die elektronische Patientenakte (ePA) erforderlichen Komponenten in der Praxis haben, gibt es keine Sanktionen in Form von Honorarabzügen – vorausgesetzt, sie haben die Komponenten rechtzeitig bestellt. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 30. Juni 2021 zugesichert. „Da, wo es nicht an einem selbst lag, gibt es keine Sanktionen“, so Spahn. Er sei davon ausgegangen, dass die so mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffene Regelung auch der KZBV bereits zugegangen sei.
Die KZBV hatte immer wieder eine Freistellung von diesen Sanktionen, die sie grundsätzlich für nicht erforderlich hält, für den Fall gefordert, dass die Hersteller und Anbieter die erforderlichen Komponenten nicht rechtzeitig bereitstellen können. Das trifft zum 1. Juli 2021 vor allem für die Softwareupdates für die Konnektoren für die ePA und den elektronischen Heilberufsausweis zu. (Quelle: QN)
BdZA verleiht Alumni-Preis 2021 an Prof. Thomas Attin
Ein besonderes Highlight darf im Terminkalender des Bundesverbands der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e.V. (BdZA) in keinem Jahr fehlen: Der Dental Summer. In diesem Jahr fand das Fortbildungsevent zum 12. Mal statt, nun wieder zum altbekannten Zeitpunkt vom 16. bis 19. Juni und wie immer in gewohnter Umgebung im Maritim Seehotel in Timmendorfer Strand.
Gleich am ersten Abend fand die jährliche Verleihung des Alumni-Preises des BdZA statt. Aus den Händen von BdZA-Schriftführerin Dr. Marie-Christine Steegmann nahm Prof. Thomas Attin den Preis entgegen. In ihrer Laudatio hob Steegmann dessen unentwegtes Engagement hervor, sei es für den Dental Summer über die vergangenen zehn Jahre oder als Anlaufstelle für junge Kolleginnen und Kollegen.
Attin, der bereits seine Habilitation über die Einflussfaktoren auf die Remineralisation und Abrasion von erosiven Zahnschmelzdefekten verfasste, begleitet den Dental Summer seit Jahren rund um diese Thematik. Sein unentwegtes Streben nach neuen Erkenntnissen in diesem Feld mache ihn, ebenso wie sein Einsatz in dem noch sehr jungen Fach der Sportzahnmedizin, zu einer – so Steegmann – „tollen Anlaufstation“, etwa beim Curriculum Sportzahnmedizin. (Quelle: BdZA)
2. Stufe: Tariferhöhung für ZFA zum 1. Juli 2021
Zum 1. Juli tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear 3 Prozent. Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.
Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.
„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“ Die Tarifexpertin: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“ (Quelle: VmF)
Bilanz und Ausblick: „Mundgesundheitsziele 2030“ neu erschienen
Für erfolgreiches Handeln ist das Setzen von Zielen ein wesentlicher Bestandteil. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für Gesundheitssysteme. 1996 formulierte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum ersten Mal Mundgesundheitsziele für den Bereich der Zahnmedizin in Deutschland. In einer neuen Ausgabe des Online-Journals „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) werden die Mundgesundheitsziele für das Jahr 2030 formuliert: Die mittlerweile dritte Weiterentwicklung der Mundgesundheitsziele wurde in der vorliegenden Publikation auf Grundlage aktueller oralepidemiologischer Studien vorgenommen.
Darin wird zum einen überprüft, inwiefern die Mundgesundheitsziele der Vergangenheit heute erreicht sind. Zum anderen definieren die Autoren vor dem Hintergrund der heutigen Situation konkrete Prävalenzen von Mund-, Kiefer- und Gesichtserkrankungen sowie Versorgungsgrade und Therapiebedarfe als Mundgesundheitsziele für das Jahr 2030. Die Mundgesundheitsziele sind im Online-Journal „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ des IDZ erschienen und können kostenfrei abgerufen werden. (Quelle: IDZ)
Westfalen-Lippe: KZV und Kammer mit neuem gemeinsamen Internetauftritt
Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) haben in einem Großprojekt ihre gemeinsame Website auf komplett neu aufgestellt. Ein neues Design und eine neue Informationsarchitektur organisieren ab sofort die große Menge an Informationen. Der gesamte Inhalt wurde überarbeitet und aktualisiert. Es wurde ein modernes und klares Webdesign erstellt, das zukünftig die Nutzung uneingeschränkt auch auf mobilen Endgeräten ermöglicht. Das Ergebnis ist ein robustes, zukunftssicheres System, das jederzeit umfangreiche Inhalte mit komplexen Hierarchien bereitstellen kann und dennoch einfach und intuitiv navigierbar ist.
Die Website dient als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe. Sie präsentiert alle Inhalte suchmaschinenoptimiert in einer ansprechenden und benutzerfreundlichen Weise und dient zudem als integraler Bestandteil für die Social-Media-Aktivitäten von KZV und Kammer. Ein besonderes Highlight sei der neu geschaffene interne Mitgliederbereich. Den besten Eindruck erhält man online unter www.zahnaerzte-wl.de. (Quelle: KZV/ZÄK WL)
GOZ-Hygienepauschale wohl letztmalig um drei Monate verlängert
Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 40. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelung wohl ein letztes Mal – zumindest aus Sicht des PKV-Verbands, wie zu hören war – um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 30. September 2021.
Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen.
Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“ (Quelle: BZÄK/QN)
KZBV informiert zum Umgang mit der ePA-Sanktionierung
Bis zum 30. Juni 2021 müssen die Zahnarztpraxen, so will es der Gesetzgeber, ihrer jeweils zuständigen KZV nachweisen, die elektronische Patientenakte (ePA) im Wirkbetrieb vorzuhalten; andernfalls soll ihr Honorar so lange um 1 Prozent gekürzt werden, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert jetzt auf ihrer Website zum aktuellen Stand in Sachen Sanktionieren. Man habe der Politik und der Gematik gegenüber immer wieder angemahnt: „Die dazu nötigen Komponenten stehen größtenteils nicht rechtzeitig zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird. Frühestens im Laufe des dritten Quartals 2021 ist mit einem Angebot seitens der Hersteller aller Konnektoren und Praxisverwaltungssysteme zu rechnen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte auf dem 124. Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Sanktionen ausgesetzt werden könnten, „wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann“. Die KZBV gehe daher „bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Komponenten (Konnektor, Praxisverwaltungssystem) zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt. Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten“, so die KZBV. (Quelle: KZBV)
Friedrich-Römer-Medaille für Dr. Gudrun Rojas
Dr. Gudrun Rojas, Leiterin des zahnärztlichen Dienstes der Stadt Brandenburg (Havel) ist am 22. Juni 2021 mit der Friedrich-Römer-Medaille der Aktion Zahnfreundlich e.V. ausgezeichnet worden. Gewürdigt werden damit ihre vielfältigen Verdienste um die Mundgesundheit von Kindern, vor allem in der Gruppenprophylaxe. Das von ihr geförderte Projekt „Kita mit Biss“ mit einer Zertifizierung als mundgesunde Einrichtung ist inzwischen bundesweit verbreitet. Rojas ist nach dem Namensgeber der Medaille erst die vierte Preisträgerin dieser Auszeichnung, die für besondere Verdienste um die Förderung der Zahn- und Mundgesundheit vergeben wird. (Ausführlicher Bericht folgt). Quelle: QN
Abschied von einem dentalen Visionär: Bertie Woolf, Gründer der Argen Corporation
Mit tief empfundener Trauer gibt die Argen Corporation der Tod ihres Gründers Bertie Woolf, bekannt. Er starb nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 85 Jahren im Kreise seiner Familie. Bertie Woolf zählte zu den herausragenden Pionieren der Dentalbranche. In den frühen 1970er-Jahren gründete der gebürtige Südafrikaner dort sein Unternehmen. Gemeinsam mit seiner Frau Jackie führte Bertram Woolf das Unternehmen von einer kleinen Scheideanstalt zum größten Hersteller von Edelmetalldentallegierungen der Welt. Er eröffnete Vertriebsgesellschaften und schloss Handelsverträge in mehr als 100 Ländern.
Der Hauptsitz von Argen wurde in den 1980er-Jahren in die USA überführt und befindet sich in San Diego, Kalifornien. Bertie Woolf war mehr als 40 Jahre lang CEO von Argen und führte das Unternehmen zu Wachstum und Erfolg, wobei er sich stets auf ein Höchstmaß an Ehrlichkeit, Integrität und Service konzentrierte. Er hat großen Anteil daran, dass die deutsche Tochtergesellschaft Argen Dental GmbH heute zu den weltweit wichtigsten Standorten zählt, heißt es im Nachruf des Unternehmens. Sein Sohn Anton leitet bereits seit 2008 als CEO die Geschäfte.
Darüber hinaus sei Bertie Woolf ein beeindruckender Mensch gewesen. Neben einem brillanten analytischen Verstand und einer ausgeprägten Leidenschaft für die Wissenschaft, „zeichneten ihn in hohem Maß Menschlichkeit, Empathie und Idealismus aus. Er war ein kreativer Ideengeber und energiegeladener Motivator sowie nicht zuletzt für die Mitarbeiter und Familie Mentor und Freund. Sein Fokus auf Beharrlichkeit, Integrität und sein ausgeprägter Familiensinn werden immer ein Teil der Kultur und des Wesens von Argen sein“, heißt es. Woolf hinterlässt zwei Kinder und sieben Enkelkinder. (Quelle: Argen Dental GmbH)
DZG eG Generalversammlung: Neue Kooperationspartner, breiteres Angebot
Mit neuen Kooperationen und einer Erweiterung ihres Angebots geht die Servicegenossenschaft DZG eG in ihr Geschäftsjahr 2021. Das Portfolio der Serviceplattform werde sich um die Bereiche Finanzierungsbegleitung, Validierung und Hygienetests, IT-Betreuung sowie Reparatur von Dentalgeräten verbreitern, wie Dr. Frank Wuchold, Vorstandsvorsitzender der DGZ eG, in seinem Ausblick auf das Jahr bei der Generalversammlung in Bonn im Juni sagte. „Das entspricht genau unserem Ziel, an dem wir arbeiten: den Zahnärztinnen und Zahnärzten als Full-Service-Agentur zur Seite zu stehen, die ihnen die Arbeit im Backoffice erleichtert und ihnen so mehr Freiraum für die zahnmedizinischen Tätigkeiten verschafft“, sagte Wuchold.
Petra Gmeineder zur Vorständin Produktentwicklung berufen
Die Servicegenossenschaft DZG eG hat zudem eine neue Vorständin: Petra Gmeineder übernimmt den Bereich Produktentwicklung. Der Aufsichtsrat berief die Spezialistin für Praxisberatung und Auditorin für Qualitätsmanagement bei der Generalversammlung in Bonn ins Amt. Vorgänger Dr. Hartmut Ohm verabschiedet sich in den Ruhestand.
„Wir freuen uns sehr, dass mit Petra Gmeineder eine hochqualifizierte, erfahrene Expertin in den Vorstand einzieht – und unsere erste weibliche Vorständin“, erklärte Dr. Frank Wuchold, Vorstandsvorsitzender der DZG eG. „Gleichzeitig verabschieden wir uns im Vorstand von Dr. Ohm, der die DZG mit viel Einsatz und neuen Ideen ins Laufen gebracht hat. Wir sind sehr froh darüber, dass er der Genossenschaft auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite steht und mit bekannter Energie und Herzblut dabeibleibt.“ (Quelle: DZG eG)
PAR-Richtlinie: zweites Video zur Abrechnung online
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 21. Juni den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Der zweite Film für Zahnarztpraxen geht detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Video „PAR-Richtlinie (Teil 2)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Martin Hendges erläutern im Video Schritt für Schritt die entsprechenden Bema-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli 2021 – dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
Das neue Erklärvideo diene vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich solle der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen, so die KZBV.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt laut KZBV in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach Paragraf 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung seien ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen. (Quelle: KZBV)
VDZI-Ehrenpräsident Eberhard Schütz im Alter von 93 Jahren gestorben
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) trauert um Eberhard Schütz (23. September 1927 bis 27. Mai 2021). Von 1988 bis 1997 war der Hamburger Zahntechnikermeister Schütz Präsident des VDZI. 1997 wurde er von den Delegierten zum Ehrenpräsidenten des Verbandes ernannt. Eberhard Schütz war mit seinem Kollegen Burkhard Uding aus Magdeburg der Architekt der Wiedervereinigung des west- und ostdeutschen Zahntechniker-Handwerks. (Die ausführliche Würdigung des VDZI folgt). (Quelle: VDZI)
VDDS: Keine Teilnahme an der IDS 2021, dafür virtuelle Messe im Oktober
Als Ergebnis der VDDS-Videokonferenz vom 11. Juni 2021 haben sich die ordentlichen Mitglieder ARZ.dent GmbH, BDV Branchen-Daten-Verarbeitung GmbH, CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Computer Forum GmbH, Computer konkret AG, DAMPSOFT Software Vertrieb GmbH, DENS GmbH, Evident GmbH, Pharmatechnik GmbH & Co. KG und Solutio GmbH & Co.KG. dazu entschieden, die Teilnahme an der IDS vom 22. bis 25. September 2021 abzusagen. „Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen, AnwenderInnen sowie aller sonstigen Beteiligten hat stets Vorrang. Auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen und dem Auftreten der möglichen vierten Welle ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Gefährdung über den September 2021 bestehen bleiben“, so Sabine Zude, Vorsitzende des VDDS. Sie ergänzt weiter: „Die IDS hat zwar ein spezielles hybrides Messekonzept auferlegt, jedoch können sich die ordentlichen Mitglieder des VDDS eine Teilnahme an der IDS 2021 unter diesen Umständen nicht vorstellen.“
Trotzdem möchte der Verband den Anwenderinnen und Anwendern die Möglichkeit bieten, sich über aktuelle Entwicklungen in der dentalen Softwarebranche zu informieren. Hierzu wird momentan an einem eigenen gemeinschaftlichen virtuellen Messekonzept gearbeitet, welches diesmal auch auf die außerordentlichen Mitglieder ausgeweitet wird. Die virtuelle VDDS-Herbstmesse wird am 13. und 14. Oktober 2021 stattfinden. Weitere Informationen hierzu werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Die VDDS-Mitglieder freuen sich auf die Teilnahme vieler Praxen, heißt es. (Quelle: VDDS)
FVDZ: Parodontitis-Prophylaxe aufgewertet
Harald Schrader, der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), sieht in aktuellen Studienergebnissen der SHIP-Studie zu einem erhöhten Demenzrisiko bei Patienten mit Parodontitis einen Grund mehr, der Mundgesundheit die Aufmerksamkeit zu widmen, die ihr gebührt: „Zahnfleischprobleme blühen häufig im Verborgenen. Darum ist die Vorsorgeroutine hier noch wichtiger als bei Karies. Die haben wir weitgehend im Griff“, erklärt Schrader. Parodontitis-Prophylaxe sei ein entscheidender Baustein für die Gesamtgesundheit aller Menschen – und offenbar besonders für Herz und Hirn.
Im Sinne des Patientenwohls begrüße der FVDZ daher grundsätzlich die Neufassung der PAR-Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen. „Die neue Richtlinie trägt dem Kenntnisstand und den Leistungen Rechnung, die in den zahnärztlichen Praxen ohnehin längst angekommen sind“, betont Schrader. Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass einige Fragen zu den neuen Regelungen noch nicht abschließend geklärt seien. So dürfe es nicht passieren, dass ein vermehrtes Abrechnen der Leistungen den Kolleginnen und Kollegen hinterher „auf die Füße falle“, etwa in der Wirtschaftlichkeitsprüfung oder bei Budgetüberschreitungen. Schrader: „Bleibt zu hoffen, dass sich diese aus Gesundheitsaspekten durchaus sinnvolle Reform nicht als Boomerang erweist, der vor allem auf die Zahnarztpraxen zurückfällt.“ (Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bestehe dieses Risiko vorerst nicht, da es für 2021 und 2022 keine Budgetobergrenzen gibt und für 2023 die Budgets auf der Grundlage der Morbiditätsentwicklung 2022 verhandelt werden, Anm. d. Red.) (Quelle: FVZD)
Kooperation von FZT und VDZI beim Branchentreff in Leipzig
Ein neues Veranstaltungsformat, die „Zahntechnik plus“, wird am 25. und 26. März 2022 ihre Premiere in der Kongresshalle am Zoo Leipzig feiern. Eingeladen sind insbesondere Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, die neuesten technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungsszenarien der Branche kennenzulernen, zu diskutieren und Lösungen zu präsentieren. Eine zentrale Säule des Branchentreffs soll dabei die Fortbildung bei einem Fachkongress sein. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und die Fachgesellschaft für Zahntechnik (FZT e.V.) werden hierzu kooperieren und dabei für die fachlichen Inhalte und die Ausrichtung des Kongresses gemeinsam verantwortlich zeichnen. Das haben beide Verbände am 15. Juni 2021 in einer Pressemeldung mitgeteilt.
Der bislang im zweijährigen Rhythmus stattfindende Zahntechnikkongress der FZT „Expertise“ wird dann in Leipzig stattfinden. „Damit passt dieser Fachkongress perfekt zum neuen Branchentreff Zahntechnik plus, auf dem wir künftig moderne Zahntechnik, Politik, Markt und Technologie verbinden wollen. Deshalb sind wir dankbar über die starke Bereitschaft der FZT, im nächsten Jahr in Leipzig diesen Fachkongress mit uns durchzuführen“, so der Präsident des VDZI, Dominik Kruchen.
„Es ist die Begeisterung und Leidenschaft für unser Handwerk, die unsere Kooperation prägen wird. Hinzu kommen gemeinsame Ziele, den Berufsstand im dynamischen Strukturwandel solidarisch und aktiv zu befördern; jeder mit seinen Fähigkeiten und Kernaufgaben. Diese Aspekte waren ausschlaggebend, auf die sich die Vorstände des VDZI und der FZT sofort einigen konnten. Die Kooperation zwischen der standespolitischen und der fachlichen Vertretung der Zahntechnik war die logische Konsequenz“, so der Präsident der FZT, Björn Roland.
Die Vorstände beider Organisationen freuen sich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit und laden gemeinsam alle Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, Laborinhaberinnen und Laborinhaber, die Dentalindustrie und den Handel ein, die Inhalte und den Stellenwert der Zahntechnik neu zu definieren, heißt es. (Quelle: VDZI)
Deutsche Zahnmedizin kann sich wissenschaftlich auch international behaupten
Im internationalen Ranking schneidet die deutsche Zahnmedizin bei wissenschaftlichen Arbeiten besser ab, als in den vergangenen Jahren immer wieder behauptet und kritisiert. Das zeigt eine neue Studie der Stanford University, die modernere Kriterien für die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen heranzieht als nur die Publikation in Fachmedien mit Impact Factor. Die Arbeit von Ioannidis et al. hat dazu ein mathematisches Modell vorgestellt, das auf der einen Seite die einflussreichsten 100.000 Wissenschaftler weltweit rankte, darüber hinaus aber auch die „Top 2 Prozent“ der Wissenschaftler in jeder Disziplin. Die Zahnmedizin ist hier eine Subdisziplin von „Clinical Medicine“ (Ioannidis JPA, Boyack KW, Baas J. Updated science-wide author databases of standardized citation indicators. PLoS Biol 2020 Oct 16;18(10):e3000918).
Dieses extrem umfangreiche Excel-Sheet listet eine ganze Reihe von Parametern wie den h-Index, einen neuen „Composite Index“ und weitere Zitationscharakteristika. So finden sich deutsche Zahnmediziner sowohl fachunabhängig in den „oberen 100k“ als auch zahlreich mit mehr als 80 Personen innerhalb der „Top 2 Prozent“ der Zahnmediziner weltweit.
„Endlich sind hier die vielfachen wissenschaftlichen Anstrengungen der deutschen Zahnmedizin international schwarz auf weiß sichtbar“ stellt der Präsident der DGZMK, Prof. Dr. Roland Frankenberger heraus. „Das zeigt erfreulicherweise eines ganz klar: wir stehen im internationalen Vergleich wirklich gut da – trotz der wiederholt von uns angeprangerten chronischen Unterfinanzierung innerhalb der medizinischen Fakultäten. Und: Ein globaler wissenschaftlicher Kompetenzvergleich innerhalb des eigenen Fachs ist wesentlich gerechter als der meist unfaire Vergleich mit medizinischen Disziplinen wie Mikrobiologie oder Onkologie“. (Quelle: DGZMK)
452.000 Kinder und Jugendliche fallen unter STIKO-Risikomerkmale
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zu Schutzimpfungen von 12- bis 17-Jährigen gegen das Covid-19-Virus veröffentlicht. Sie empfiehlt, lediglich jene Kinder und Jugendliche aus dieser Altersgruppe impfen zu lassen, die eine besondere Vorerkrankung aufweisen. Die Empfehlung umfasst insgesamt zwölf Erkrankungsentitäten/Erkrankungsgruppen. Dazu zählen unter anderen Adipositas, Diabetes, Herzinsuffizienz, Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen und Trisomie 21.
Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass etwa 11 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, unter mindestens eines der STIKO-Risikomerkmale fallen. Die regionale Spannbreite der spezifischen Impfindikationen reicht von 9,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 13,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Bei gesetzlich Versicherten ergeben sich bundesweit etwa 402.000 Impflinge. 45 Prozent davon sind Kinder und Jugendliche, die unter asthmatischen Erkrankungen leiden. Unter Berücksichtigung der Privatversicherten sind bundesweit etwa 452.000 potenzielle Impflinge betroffen. (Holstiege J, Akmatov MK, Kohring C, Heuer J, Dammertz L, Czihal T, von Stillfried D, Bätzing J. COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen im Altersbereich 12 bis 17 Jahre – Schätzung der Patientenzahlen auf Kreisebene für die Impfindikation gemäß STIKO-Empfehlung bei Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 21/08. Berlin 2021.) (Quelle: Zi)
KIM-Dienst: Medizinische Dokumente sicher digital versenden
Medizinische Dokumente sicher digital versenden – mit einem KIM-Dienst geht das. Praxen benötigen einen solchen Dienst spätestens für den elektronischen Versand von Krankenschreibungen an die Krankenkassen, der ab Oktober gesetzlich vorgeschrieben ist. Was ein KIM-Dienst noch kann und wie er funktioniert, stellen die „PraxisNachrichten“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im fünften Teil der Serie TI-Anwendungen vor.
Voraussetzung für die Nutzung von KIM-Diensten ist, dass die Praxis mit einem eHealth-Konnektor an die TI angeschlossen ist. Bei den meisten Konnektoren ist das Update zum „eHealth-Konnektor“ (auch PTV-3-Konnektor genannt) bereits erfolgt. Außerdem brauchen die Praxen entsprechende sichere Mailadressen eines KIM-Anbieters, den sie sich frei aussuchen können. Dabei erfüllen alle KIM-Dienste eine wichtige Voraussetzung: Sie sind interoperabel. Das heißt, technisch sind sie mit allen anderen KIM-Diensten und mit allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) konform.
Alle KIM-Dienste sind „nur“ Kommunikationsdienste. Für spezielle Anwendungen wie den eArztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss im PVS die Funktionalität eArztbrief oder eAU implementiert und für die Nutzung freigeschaltet werden. (Quelle: KBV)
Digitaler Impfnachweis ab 14. Juni in Apotheken
Viele deutsche Apotheken werden ab Montag, 14. Juni 2021, einen digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Bürgerinnen und Bürger ausstellen können. Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem sich schon jetzt Schnelltest-Apotheken finden lassen, können Verbraucherinnen und Verbraucher dann bundesweit Apotheken in ihrer Nähe finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen.
„Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt.“
Um auf www.mein-apothekenmanager.de mit dem Impfnachweis gelistet zu sein, müssen sich Dittrich zufolge die Apotheken ab dem 9. Juni auf dem Verbändeportal des DAV dafür anmelden und registrieren. Das Verbändeportal ist für den Service der Digitalisierung der Impfnachweise an den zentralen Server des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Dienstleisters IBM angebunden. Dieser stellt die digitalen Impfzertifikate aus, die dann vom Verbändeportal angezeigt und ausgedruckt werden können. Mehr Details unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de. (Quelle: ABDA)
BZÄK-Positionen zur Bundestagswahl
Die Bundeszahnärztekammer hat mit ihrem Papier „Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021“ ihre wichtigsten (standes)politischen Forderungen an die Politik in elf Kapiteln formuliert. Das vollständige Positionspapier ist auf der Internetseite eingestellt. Es gibt auch einen kompakten Flyer/eine Kurfassung für die Praxis. (Quelle: BZÄK)
PAR-Richtlinie: Sonderseite der KZBV informiert Praxen
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab 1. Juli 2021 vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu dem Datum tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat dazu eine PAR-Sonderseite auf ihrer Internetseite erstellt, auf der alle Informationen für die Praxis und auch drei Videos dazu eingestellt sind. (Quelle: KZBV)
Dentsply Sirona baut Portfolio für Aligner-KfO weiter aus
Dentsply Sirona hat am 4. Juni 2021 die Übernahme aller wesentlichen Vermögenswerte von Propel Orthodontics bekanntgegeben. Die Vereinbarung umfasst auch das Produkt VPro und die Fastrack Mobil-App. Propel Orthodontics stellt innovative kieferorthopädische Apparaturen her, die weltweit vertrieben werden. Das Unternehmen bietet Zahnärzten, Kieferorthopäden und deren Patienten kieferorthopädische Lösungen für den Einsatz in der Praxis und zu Hause. Die Übernahme sei ein wichtiger Schritt für Dentsply Sirona, um seine Position auf dem schnell wachsenden Markt für transparente Schienen weiter zu stärken und Innovationen in diesem Bereich und für kieferorthopädische Behandlung voranzutreiben. Die übernommenen Produktlinien ergänzten die Geschäftsbereiche von Byte und SureSmile optimal, heißt es.
Die Produktlinien, die Dentsply Sirona übernehme, bedeuteten einen wesentlichen Unterschied, da sie Behandlungszeiten verkürzen und den Patientenkomfort erhöhen. Zudem ergänzen sie Byte und SureSmile um digitale Funktionen, die die Mitarbeit des Patienten steigern und das Monitoring verbessern. Das Konzept der High Frequency Vibration (HFV) für zu Hause besteht aus den Produkten VPro5, VPro+ und VPro. Ihr Zusammenspiel ermögliche die aktive Behandlung und Retention in nur fünf Minuten pro Tag, heißt es. Im Zuge eines kieferorthopädischen Behandlungsplans könne dieses benutzerfreundliche Produkt mit patentierter Vibrationstechnologie die Gesamtbehandlungszeit erheblich reduzieren und damit den Patientenkomfort erhöhen. Dentsply Sirona werde nach der Übernahme die VPro Fastrack App weiterentwickeln. Sie unterstützt Patienten, Zahnärzte und Kieferorthopäden, den Behandlungsablauf aus der Ferne zu überwachen.
„Mit der Übernahme der Vermögenswerte von Propel Orthodontics unternimmt Dentsply Sirona einen weiteren Schritt, um das Unternehmen als führenden Innovator im schnell wachsenden Markt für transparente Schienen zu positionieren. Es ist eine strategisch passende Entscheidung, die eine perfekte Ergänzung zu Byte und SureSmile bedeutet. Die Übernahme stärkt die Innovationskraft von Dentsply Sirona in der Kieferorthopädie und ermöglicht weitere Investitionen in die zukünftige Produktentwicklung in diesem Bereich.“, sagte Don Casey, CEO von Dentsply Sirona. (Quelle: Dentsply Sirona)
ZFZ-Sommerfest 2021 ab 16. Juni nur virtuell
Die Corona-Pandemie lässt auch 2021 keine Sommer-Akademie als Präsenzveranstaltung zu. Deshalb präsentiert das ZFZ Stuttgart eine interessante Alternative: Ein großes Sommerfest. Das Sommerfest ist ein Online Kongress: An sechs Abenden im Juni (16./17./18. Juni und 23./24./25. Juni, jeweils von 18 Uhr bis 20.30 Uhr) gibt es zwölf Live-Vorträge. On-Demand stehen die Vorträge bis 15. Juli zur Verfügung. Ein sommerliches Rahmenprogramm und eine vierwöchige Dentalausstellung mit virtueller Messe runden das ZFZ-Sommerfest ab. Zur Information und Anmeldung. (Quelle: „Kammer kompakt“ der LZK Baden-Württemberg)
Pandemie-Bewältigung: Reinhardt fordert professionelle Routine statt Daueralarm
„Professionelle Routine statt Daueralarm“ hat der Vorsitzende des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, für den weiteren Umgang mit Corona gefordert. Man werde auf absehbare Zeit auch nicht mehr von Wellen sprechen, sondern von einem mehr oder weniger latenten Dauerzustand, zeigt sich Reinhardt überzeugt. Dieser werde auf der Grundlage der in den vergangenen Monaten gemachten Erfahrungen für alle Beteiligten gut handhabbar sein, wenn jetzt eine konsequente und konstruktive Analyse der bisherigen Erfolge und Versäumnisse erfolge. „Wir haben inzwischen so viel gelernt und erforscht, dass wir uns künftig nicht mehr auf Überraschungen berufen können“, sagte Reinhardt. Deshalb werde eine Bewertung des politischen Managements der Pandemie – von Impfstoffverteilung über Lockdown bis hin zu Schulschließungen – in der Zukunft auch schonungsloser ausfallen müssen, als bisher mit Blick auf die Vergangenheit.
Überzeugende Anzeichen für eine koordinierte Aufarbeitung der vergangenen 15 Monate sieht der Hartmannbund-Vorsitzende bisher allerdings nicht. „Dabei haben wir eigentlich keine Zeit zu verlieren“, sagte Reinhardt. So sei es zum Beispiel schon jetzt erforderlich, die Schlagkräftigkeit der mobilen Impfteams sicherzustellen, die – je nach aktuellen Erkenntnissen zur Dauer der Immunisierung – schon bald wieder in den Startlöchern stehen müssten, um die nächste Welle der Impfungen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen vorzunehmen. Das bisherige Dauerthema „Impfstoffmangel“ müsse bis dahin ohnehin endgültig vom Tisch sein. (Quelle: Hartmannbund)
Goldene Ehrennadel für Prof. Reinhard Hickel und Arno Metzler
Ehrungen am ersten Tag der außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer: Mit der Goldenen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft wurde Prof. Dr. Reinhard Hickel, Dekan der medizinischen Fakultät der LMU, für seine langjährigen und umfassenden Verdienste um die Zahnmedizin in Klinik, Forschung, Praxis, Politik und Berufspolitik, sein vielseitiges ehrenamtliches Engagement und sein Wirken über die Zahnmedizin hinaus ausgezeichnet.
Die zweite Ehrung ging an Arno Metzler, der über viele Jahre intensiv und in vielen Initiativen, Ausschüssen und Gremien die Anliegen der Freien Berufe in Brüssel vertreten hat. Er habe die Gedanken der Freiberuflichkeit auf der europäischen Ebene publik gemacht und etablieren können. (Quelle: QN)
Bundesversammlung der BZÄK beginnt am 4. Juni
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) beginnt am 4. Juni 2021 um 9 Uhr, auf dem Programm steht unter anderem die Neuwahl des Geschäftsführenden Vorstands, da Präsident Dr. Peter Engel nach seiner dritten Amtszeit nach bisherigem Stand nicht mehr antreten wird. Zur Eröffnung der zweitägigen Versammlung spricht der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, zu den laut Stand zur Eröffnung 166 Delegierten, die im Berliner Estrel-Hotel unter entsprechenden Hygieneauflagen zusammenkommen. Mehr zur Vorberichterstattung in den Beiträgen „Bundeszahnärztekammer vor der Wahl eines neuen Geschäftsführenden Vorstands“, „BZÄK: Mindestens drei Kandidaten für das Präsidentenamt“ und „Keine Kandidatur und auch keine Klage beabsichtigt“. (Quelle: QN)
DZOI fördert zahnmedizinische Alumnis
Das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e. V. ist neues Fördermitglied im Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e. V. (BdZA). Gemeinsames Ziel ist es, jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern Perspektiven für die berufliche Zukunft aufzuzeigen, heißt es.
Wie auch der BdZA sehe das DZOI seinen Auftrag darin, Absolventinnen und Absolventen (Alumni) des Zahnmedizinstudiums bei ihrem Berufseinstieg und auf dem weiteren Karriereweg beratend und mit konkreten Angeboten zu unterstützen. „Die orale Implantologie ist ein hochspannendes Tätigkeitsfeld an der Schnittstelle von Chirurgie und Prothetik. Seit über 30 Jahren machen wir uns dafür stark, den Nachwuchs für das Fachgebiet zu begeistern und auszubilden. Ich freue mich, dass wir diese Kompetenz jetzt als neues Fördermitglied in den Alumni-Bundesverband einbringen können“, sagt DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels. Dabei geht es in erster Linie darum, den Dialog zwischen Einsteigern und erfahrenen Behandlern zu intensivieren. „Wir werden genau zuhören und freuen uns auf aktives Feedback der jungen Kolleginnen und Kollegen, um unsere Fortbildungsangebote passgenau an ihren Bedürfnissen auszurichten.“
Der BdZA freut sich, mit dem DZOI ein weiteres Fördermitglied gewonnen zu haben, „welches es uns ermöglicht, unseren Mitgliedern die Aspekte der Implantologie noch vielfältiger darstellen zu können.“
Das DZOI ist Deutschlands zweitälteste Fachgesellschaft für orale Implantologie und bietet jährlich im Oktober ein Curriculum an, das im Zentrum für Zahn, Mund und Kieferheilkunde (ZMK) der Universitätsmedizin Göttingen stattfindet. „Wie uns die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückmelden, steht unser Curriculum Implantologie für renommierte Dozenten, den zeitlichen Vorteil des sechstägigen Blockunterrichts, einen hohen Praxisanteil und faire Preise“, so Engels abschließend. (Quelle: DZOI)
Schwere parodontale Erkrankung: Zwölf Millionen Erwachsene betroffen
Nach aktuellen Berechnungen sind in Deutschland fast zwölf Millionen Erwachsene von einer schweren parodontalen Erkrankung betroffen. Das berichtet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Mit der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung der Parodontitis sei jetzt der Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen gelungen. Nach jahrelangen Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung wurde die neue Richtlinie kürzlich verabschiedet. Gesetzlich Krankenversicherte können damit auf dieser Grundlage ab 1. Juli 2021 mit einer Parodontitistherapie versorgt werden, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht. (Quelle: KZBV)
62. Bayerischer Zahnärztetag vom 21. bis 23. Oktober 2021: „Parodontologie 2021“
Der Bayerische Zahnärztetag vom 21. bis 23. Oktober 2021 in München steht unter dem Leitthema „Parodontologie 2021“. Veranstaltet wird der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Partner für das wissenschaftliche Programm sind die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) und die Österreichische Gesellschaft für Parodontologie (ÖGP).
„In 16 Vorträgen renommierter Referenten bringen wir die unterschiedlichen Facetten der modernen Parodontologie auf den Punkt und verknüpfen sie mit verwandten Themen“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und wissenschaftlicher Leiter des Bayerischen Zahnärztetages. Schwerpunkte sind Prävention, Therapie und Nachsorge der Parodontitis. Dabei werden die Herausforderungen bei Implantaten und Wurzelkaries ebenso beleuchtet wie die neuen Richtlinien zur Parodontitisbehandlung. Auch die Aktualisierung der Röntgenfachkunde für Zahnärzte ist wieder möglich. Das Programm für den Kongress Zahnärztliches Personal wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden, heißt es.
Die Art der Durchführung ist abhängig von der Entwicklung der Covid-19-Pandemie. Das Hygienekonzept aus dem ersten Corona-Jahr habe sich hervorragend bewährt, sodass auf der Basis dieser Erfahrungen weiter konzipiert wird. Der Frühbucherrabatt für Zahnärzte gilt bis zum 21. September. Informationen und Online-Anmeldung unter www.blzk.de/zahnaerztetag (Quelle: BLZK)
Thomas Strzala verstärkt ab sofort das Zantomed-Team
Das Duisburger Dentalunternehmen Zantomed hat zu Jahresbeginn sein Portfolio im Bereich Regeneration um das EthOss-Knochenregenerationsmaterial erweitert. Seit 1. Juni 2021 verstärkt nun Thomas Strzala als Vertriebsspezialist für die Oralchirurgie das Team. Er verfügt inzwischen über mehr als 30 Jahre dentale Vertriebserfahrung, unter anderem bei EMS, Mectron, Sunstar, DemediDent und Flemming Dental. „Gerade der Bereich der Knochenregeneration war seit jeher mein Steckenpferd und ich freue mich, für viele bekannte und liebgewonnene Kunden wieder persönlich da sein zu dürfen“, so Strzala.
„Mit Produkten wie den Safescraper und Micross Knochensammlern, dem Smartact Membranfixierer, ParoMitQ10 Weichgewebespray, Implantatbohrern von Tri Hawk und vielen weiteren Produkten auch aus dem Hygienebereich haben wir inzwischen ein spannendes Produktportfolio für die Oralchirurgie aufgebaut. Da bot es sich an, einen in der Oralchirurgie so erfahrenen Vertriebsspezialisten für uns zu gewinnen“, so Carmen Zoppke, Geschäftsführerin des Unternehmens. (Quelle: Zantomed)
MDR: Neue Dokumentationspflichten, mehr Bürokratie
Ein Jahr nach dem anvisierten Start sind am 26. Mai 2021 die Regelungen des neuen Medizinproduktegesetzes (MPG) in Kraft getreten. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erwartet, dass das neue Gesetz – vor allem in Praxen mit eigenem zahntechnischem Labor – deutlich mehr Bürokratie für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit sich bringen wird.
„Auf die Kolleginnen und Kollegen kommen erhebliche zusätzliche Dokumentationspflichten zu“, erklärte Dr. Frank Wuchold, Mitglied im FVDZ-Bundesvorstand und Zahnarzt in Erfurt. Auch der Bestandsschutz, der für alle vor dem Stichtag 26. Mai erworbenen Medizinprodukte gelte, werde die neue Papierflut seiner Einschätzung nach nicht eindämmen können. Völlig unklar sei zudem die Handhabung der vom Gesetzgeber geforderten lückenlosen Nachverfolgung eines Medizinprodukts. „Die klinische Bewertung der Sonderanfertigungen wie Kronen und Brücken bereitet vielen Kolleginnen und Kollegen Kopfzerbrechen“, so Wuchold. Hersteller von Medizinprodukten müssten sowohl eine klinische Bewertung als auch die Beobachtung ihres Produkts nach dem Inverkehrbringen vornehmen. Dafür seien sie auf die Zusammenarbeit mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten angewiesen. Nur wenn diese dokumentierten, könnten die Techniker die Nachweise führen.
Ob die vorhandene Zahl der zur (Re-)Zertifizierung berechtigten Benannten Stellen für die insgesamt 500.000 betroffenen Medizinprodukte ausreicht, ist laut Wuchold ebenfalls fraglich. Da die Benannten Stellen selbst einem langwierigen Zertifizierungsprocedere unterliegen, entstehe hier „zwangsläufig ein Flaschenhals“. Verzögerungen seien vorprogrammiert. Darüber hinaus werde sich das Gesetz auf die Angebotsvielfalt bei Medizinprodukten auswirken. Vor allem kleinere Hersteller, die sich groß angelegte Studien im Vorfeld einer Zertifizierung nicht leisten können, werden nach Wucholds Prognose sukzessive vom Markt verschwinden. Dies werde sich nicht nur auf die einzelne Praxis auswirken, die bisher Systeme kleinerer Hersteller nutzt, „sondern auf das gesamte Spektrum der zahnmedizinischen Therapiemöglichkeiten.“ (Quelle: FVDZ)
Henry Schein will Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stärken
Henry Schein, Inc. (Nasdaq: HSIC), der weltgrößte Anbieter von Healthcare-Lösungen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen das Unternehmens in den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zukünftig besser abschneiden und sein Engagement für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bekräftigen will. Wie bereits im Nachhaltigkeitsbericht „Sustainability and Corporate Social Responsibility (CSR) Report“ des Unternehmens von 2020 mit dem Titel „Resilience for a Healthier World“ skizziert, gehören zur ESG-Strategie die Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit, der Zugang zu medizinischer Versorgung und die Erweiterung der ESG-Bekanntgaben und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels.
Seit über 30 Jahren setze sich Henry Schein für die fünf Komponenten ein, die das Mosaik seines Unternehmenserfolgs bilden: Kunden, Lieferanten, Team Schein Mitarbeiter, Aktionäre und die Gesellschaft insgesamt. Der diesjährige Bericht sei ein weiterer Meilenstein im unternehmerischen Einsatz für dieses Erfolgsmosaik dar. Unter anderem wird bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale Lieferkette angestrebt. 2021 wird eine Grundlage für die Vertriebs- und Transport-Kennzahlen auf entscheidende Märkte in Nordamerika, Europa und Australien erstellt. Bis 2025 sollen mindestens 50 Millionen US-Dollar in Form von Geld- und Produktspenden über Henry Schein Cares und die Henry Schein Cares Foundation gespendet werden, um die Gesundheitsgerechtigkeit zu verbessern und voranzutreiben.
„Selbst während wir die bisher beispiellosen Herausforderungen durch die Pandemie in Angriff genommen haben, haben wir das Tempo unserer ESG-Reise gesteigert. Wir haben unser Nachhaltigkeitsengagement vertieft, indem wir unsere Richtlinien formalisiert und uns ESG-Ziele gesetzt haben, und haben im Laufe des Jahres stetigen und messbaren Fortschritt in Richtung dieser Ziele gemacht“, sagt Stanley M. Bergman, Chairman of the Board und Chief Executive Officer von Henry Schein, Inc. „Unsere Widerstandsfähigkeit im Angesicht der aktuellen Krise ist ein Beweis für den Geist von Team Schein und die Stärke unseres langfristigen und zielgerichteten Engagements in Form eines Stakeholder-Modells. Wir werden uns auch weiterhin für unsere gesellschaftlich verantwortungsvolle und nachhaltige geschäftliche Herangehensweise einsetzen und gleichzeitig unseren Beitrag zur Gestaltung einer gesünderen, inklusiveren und erfolgreicheren Zukunft für alle leisten.“ Mehr über das ESG-Engagement von Henry Schein und der vollständige „Sustainability and CSR Report“ unter www.henryschein.com/corporatecitizenship. (Quelle: Henry Schein)